ZitatOriginal geschrieben von Da_StriKa
Genau HappyDay989, im Endeffekt geht es mir nur darum möglichst sicher und schnell an das Geld zu kommen(wer fährt schon gerne mit einem verbeulten Auto rum wenn man auch sonst sein Geld da rein steckt).
Ob der Gang zum Anwalt dazu notwendig ist, bleibt jetzt noch offen...er ist ja im Grunde genommen zahlungswillig, hat er mir doch angeboten das Ganze "so" zu regeln.
Zahlungswillig ist nicht gleich zahlungsfähig.
Gerade bei Leuten, die zwar kein Geld haben, aber gerne mal im alkoholisierten Zustand herumrandalieren, wäre ich auch sehr vorsichtig, bei denen ist "Zahlungswilligkeit" oftmals nur ein vorübergehender Anfall von Anstand und Moral, der sich spätestens dann in Luft auflöst, wenn Du Dein Druckmittel aus der Hand gegeben hast.
ZitatOriginal geschrieben von Da_StriKa
Für einen "jungen Menschen" ist es auch nicht gerade einfach mal eben so ca. 1600 € oder mehr auf den Tisch zu legen wenn man vorher nichts beiseite gelegt hat, dafür habe ich auch ein gewisses Verständnis, wenn auch ungern.![]()
Das ist sehr entgegenkommend von Dir, aber paß' auf, daß Du Dir nicht selbst in den Fuß schießt. ![]()
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Da_StriKa
Ist es nicht möglich einen "Vertrag" aufzusetzen alla
Ich, XXXXXXXXX, verpflichte mich hiermit Herrn XXXXXXX für den von mir am XX.XX.XX verursachten Schaden in Höhe von X.XXX € an seinem KFZ mit dem amtlichen Kennzeichen XX-XX XX, hervorgehend aus dem Kostenvoranschlag blabla vollständig bis zum XX.XX.XX zu begleichen.
Im Gegenzug verzichtet Herr XXXXX in beidseitigem Interesse auf eine zivilrechtliche Klage.
XXXXXXXXX, den XX.XX.XXXX
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(Unterschrift Er) (Unterschrift Ich)
Ich meine wenn ich bis zum im "Vertrag" festgelegten Zahlungsziel immernoch die Möglichkeit habe ihn vor Gericht zu ziehen falls er es wider Erwarten nicht für nötig halten sollte in seinem eigenen Interesse bis dahin die Schuld beglichen zu haben, sehe ich keine Notwendigkeit schon vorher zum Anwalt zu gehen um ein solches Schreiben aufzusetzen.
Oder habe ich jetzt irgendwo einen groben Denkfehler?
Einen Fehler sehe ich an einem Vertrag wie oben schon: Du schließt die Möglichkeit einer Zivilklage aus, und zwar in der o. g. Formulierung ohne Vorbehalt. Wenn der Schuldner nicht zahlt, hast Du trotzdem auf die Zivilklage verzichtet. Da müßte also wenigstens rein: "Zahlung bis dann und dann, meinethalben in festgelegten Raten zu festgelegten Fristen, bei Verstoß Zivilklage auf sofortige Zahlung des noch geschuldeten Restbetrags." Das wäre das Mindeste, was ich verlangen würde.
Im Interesse einer sauberen Formulierung, die vor Gericht auch Bestand hat, würde ich einen solchen Vertrag eben von einem Anwalt aufsetzen lassen, und den Schadensverursacher die Kosten dafür tragen lassen. Schließlich kommst Du ihm schon sehr weit entgegen, da sollte auch von seiner Seite ein Stückchen Bewegung drin sein.
Gerade bei solchen Verträgen kommt es auf jede Kleinigkeit an. Wenn Du durch irgendeine unglückliche Formulierung die komplette Einigung nichtig machst (weil man aus einer bestimmten Formulierung den Versuch einer Nötigung, eines Verstoßes gegen irgendeinen der zahlreichen Paragraphen des BGB o.ä. hineinlesen kann), dann hast Du, sehr grob gesprochen, die Ar...karte gezogen und bleibst evtl. auf Deinem Schaden sitzen, wenn Dir nicht auf andere Art der Nachweis gelingt, daß der Schadensverursacher Dir so und so viel schuldet.
Wochen oder gar Monate nach dem eigentlichen Schadensfall ist so etwas immer schwierig, weil Zeugen sich nicht mehr erinnern können o.ä.
Viele Grüße und einen
Happy Day