Beiträge von gasmann2000

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    Original geschrieben von Printus
    1. Die Idee hinter der Aussage "ich war "gefühlt" x Stundenkilometer schnell" ist, dass einem kein Vorsatz unterstellt werden kann weil man ja, wenn man denn schneller gewesen wäre, dieses Tempo ohne Absicht gefahren ist. Man hat aber schon mal einen niedrigen Wert als Diskussionsgrundlage in den Raum gestellt und müsste ein anderes Tempo bewiesen bekommen.


    2. Dennoch ist es immer besser gar keine Aussage zu machen und nur seine Beteiligung am Unfall sowie die Personalien zu offenbaren. Viele Leute reden sich im ersten Unfallschock um Kopf und Kragen und damit sind unvorteilhafte Aussagen getätigt, die später nicht mehr zu revidieren sind.

    1. Klingt logisch.


    2. So ist es. Mehr als die Personalien sollte man der Polizei nicht offenbaren, erst recht nicht als Beschuldigter. Ich sage in solchen Situationen immer höflich aber bestimmt, dass ich jetzt nichts zum Vorfall sagen werde und eine Aussage nach Rücksprache mit einem Experten schriftlich nachreichen werde (oder auch nicht ;) ).

    Zitat

    Original geschrieben von rob251
    Wie ist denn dann § 57 Abs. 1 StVZO zu verstehen?


    "Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. "

    OK, wieder was gelernt.
    Hatte mal ein Motorrad mit Downhill-Lenker, da war kein Tacho dran, gab nie Probleme beim TüV oder Polizeikontrollen...

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Gegenüber der Polizei sollte man sowieso immer die Aussage verweigern. Gefühlte 90% der Arbeit eines Strafverteidigers besteht darin, die Sachen wieder auszubügeln, die man vorher leichtgläubig zu Protokoll gegeben hat.

    Eben. KEIN Polizist will dir helfen (auch wenn er das sagt). Er hat einzig und alleine seine Beförderungspunkte im Hinterkopf.


    "Wer nichts sagt, sagt jedenfalls nichts falsches", sagt mein Anwalt (ich hoffe er hat die Karten fürs Hurricane Festival schon geordert!)


    1. Ein Tacho ist KEINE Pflicht. Zu schnell fahren darf man aber auch ohne Tacho nicht.


    2. Nach 200km/h Aufprallgeschwindigkeit sah sein Wagen auf den Fotos nicht aus, vermutlich war er beim Aufprall schon langsamer (hat schon gebremst).


    3. Nein, kann es nicht. Als Beschuldigter kannst du schweigen oder ein Märchen erzählen, natürlich auch die Wahrheit sagen.
    Wenn du ein Märchen erzählst und dadurch andere belastest, kann es aber strafrechtliche Folgen für dich haben.


    4. Diese Aussage "bin gerade irgendwie neben der Spur" halte ich nicht für sinnvoll.


    5. Deswegen KEINE Aussage bei der Polizei machen. GAR NICHTS sagen, nur freundlich den Personalausweis rüberreichen, MEHR NICHT! Was du da sagst landet im Unfallbericht, und der landet bei der Versicherung.

    Re: Günstige / gute Versicherung fürs iPhone


    Displayschaden und Wasserschaden bei Eigenverschulden?? Welche Versicherung macht denn sowas mit??

    1. Auch wenn das was du sagst mehr "Bauernregel" als alles Andere ist, kann man 125mW exakt 4 mal verdoppeln, um auf deine 2W zu kommen.
    Bei den von dir angenommen 10% je Verdoppelung der Senderleistung wäre die Reichweite bei 2Watt nur 1,1^4 = 1,4641 mal so groß wie bei 125mW.


    2. Bei analogen Funksignalen mag das sein, bei digitalen Signalen ist der Pegel dann einfach um -12dB niedriger.


    3. LPD ist auch analoger Funk mit Frequenzmodulation, da geht allein eine Menge der Leistung allein für das Trägersignal drauf. Äpfel und Birnen...