ZitatOriginal geschrieben von fbn1985
1. Hmm, also mein Laienwissen kann dein Argument nicht nachvollziehen...
In den zitierten Artikeln geht es um Gesetze, die eine Schriftform verlangen, nicht AGBs...
2. Also ich denke auch, dass in so einem Fall ein Fax reichen würde, schaden tuts auf jeden Fall nicht. 3. Könnte man alternativ auch in einen Shop gehen?
1. Grundsätzlich sind Willenerklärungen (=Kündigung) an keine Form gebunden. Abweichend davon kann durch das Gesetz etwas anderes bestimmt werden (beispielsweise bei Arbeitsverträgen ist Schriftform vorgeschrieben) oder von den Vertragsparteien etwas Abweichendes vereinbart worden sein (etwa in den Allg. Geschäftsbedingungen).
2. Schaden tut es sicher nicht, aber wenn Vodafone sich quer stellt sehe ich keine Chance, sich auf das Kündigungsfax zu berufen, denn "Kündigungen haben schriftlich, nicht elektronisch, zu erfolgen." (Vodafone AGB). So kurz vor Kündigungsfrist bleibt ihm aber eh keine andere Wahl.
3. Nein, ein Shop ist nicht der Vertragspartner. Ein Zeitungsabo kannst du auch nicht beim Zeitungsboten kündigen.

