Beiträge von gasmann2000

    Zitat

    Original geschrieben von fbn1985
    1. Hmm, also mein Laienwissen kann dein Argument nicht nachvollziehen...


    In den zitierten Artikeln geht es um Gesetze, die eine Schriftform verlangen, nicht AGBs...


    2. Also ich denke auch, dass in so einem Fall ein Fax reichen würde, schaden tuts auf jeden Fall nicht. 3. Könnte man alternativ auch in einen Shop gehen?

    1. Grundsätzlich sind Willenerklärungen (=Kündigung) an keine Form gebunden. Abweichend davon kann durch das Gesetz etwas anderes bestimmt werden (beispielsweise bei Arbeitsverträgen ist Schriftform vorgeschrieben) oder von den Vertragsparteien etwas Abweichendes vereinbart worden sein (etwa in den Allg. Geschäftsbedingungen).


    2. Schaden tut es sicher nicht, aber wenn Vodafone sich quer stellt sehe ich keine Chance, sich auf das Kündigungsfax zu berufen, denn "Kündigungen haben schriftlich, nicht elektronisch, zu erfolgen." (Vodafone AGB). So kurz vor Kündigungsfrist bleibt ihm aber eh keine andere Wahl.

    3. Nein, ein Shop ist nicht der Vertragspartner. Ein Zeitungsabo kannst du auch nicht beim Zeitungsboten kündigen.

    Habt ihr mal die Vodafone AGB's gelesen?


    "Kündigungen haben schriftlich, nicht elektronisch, zu erfolgen." ( http://www.vodafone.de/infofaxe/203.pdf )



    Schriftlich bedeutet in Deutschland folgendes:
    "§ 126 BGB
    Schriftform


    (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.


    (2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.


    (3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.


    (4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt."




    Eine Kündigung per Fax wird Vodafone somit vermutlich nicht akzeptieren.

    Nokia C5:



    Nokia 6720:




    ---> Die Frequenzverläufe vom C5 und dem 6720 sind auffallend identisch, vermutlich sind eh die gleichen Audio-Chips in Verwendung.

    Re: Re: Sonderkuendigungsrecht bei BASE?


    Zitat

    Original geschrieben von hoe
    ist alles klar - so erreichst Du sicher die SoKü. Weil wer brüllt - hat Recht

    Am Besten den Onkel aus dem ePlus Shop in der City auch mal anbrüllen, das hilft. :D

    Zitat

    Original geschrieben von thomasmueller

    aktive verlaengerung durch ja sagen fuer studentenrabatt? das glaube ich nicht.

    Naja, du glaubst ja auch an Sonderkündigung bei Netzausfall... Was studierst du eigentlich? Jura wohl kaum. :D

    Zitat

    Original geschrieben von thomasmueller
      FBN: nein ich weis nichts von einer aktiven Verlaengerung.


    ....


    2 jahre spaeter wurde ich angerufen eine frau fragte ob ich verlaengern will und ich sagte nein das lohnt sich owl nicht, bot mir aber 20 monate 5 euro studentenrabatt an, da sagte ich ja.

    Also doch aktive Verlängerung... Deswegen sind deine 10GB auch futsch.


    1. na klar! :D


    2. kurzfristig hast du dein Geld wieder. Langfristig wird ePlus die Ihnen zustehenden Beträge einfordern.


    3. Nein, wieso? Hast du die von dir unterschriebenen AGB nicht gelesen?


    4. Nichts.