Re: Re: Vertragsbedingungen der Commerz Finanz GmbH
Zitat
Original geschrieben von rmol
Zu den Rückzahlungsmodalitäten der eingetroffenen Rechnungen und zur Zinsberechnung sagen die zitierten Stellen aber nichts aus.
Dazu hier der teilweise Auszug aus Teil I. Vertragsbedingungen Kreditrahmen:
3. Kontoführung/Abrechnung
a) Das Kreditkonto wird als Kontokorrentkonto mit monatlichem Rechnungsabschluss (gem.
Buchstabe c.) geführt.
b) Die Zinsberechnung erfolgt taggenau nach dem jeweiligen Kontostand nachträglich am 20.
des Monats (falls dieser auf einen Feiertag fällt: am vorherigen Werktag).
c) Der Kunde erhält unverzüglich nach der Durchführung des Rechnungsabschlusses eine
Abrechnung. Dies gilt nicht, wenn
i) der Kontostand zu Beginn und Ende des Monats jeweils 0 beträgt und während des
Monats keine Kontobewegungen stattgefunden haben,
ii) die Umwandlung in einen Ratenkredit erfolgt ist (siehe Ziffer 7. b.).
Die Abrechnung erfolgt in in Papierform.
d) Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses
hat der Kunde spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben;
macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der
Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinwei-
sen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses
verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm
zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
(...)
5. Kreditrückzahlung
a) Sobald der Kredit in Anspruch genommen wurde, sind monatliche Ratenzahlungen i.H.v.
mindestens 3 % der jeweiligen Basis für Ratenhöhe (ggfs. nach Vereinbarung ein höherer
Satz) zu leisten. Übersteigt der Sollsaldo die Basis für Ratenhöhe, so ist für die Berechnung
der Ratenhöhe der höchste jeweils nach dem letzten vollständigen Ausgleich des Kontos
erreichte Sollsaldo, aufgerundet auf volle 100,- € - höchstens der Kreditrahmen - maßge-
bend. Dem Kunden stehen höhere Zahlungen frei. Die Bank kann nach billigem Ermessen
(§ 315 BGB) höhere Zahlungen festsetzen, wenn dies erforderlich ist, um neben dem
Ausgleich der Zinsen eine angemessene Tilgung des Kapitals zu erreichen oder um den
Lastschrifteinzug von Kleinstbeträgen unter 7,- € oder 8 % der Rate zu vermeiden. Die
Raten sind jeweils am 1. des Monats fällig und werden im Lastschriftverfahren eingezogen.
b) Überschreitet der Kunde den Kreditrahmen (Ziffer 2. a.), ist der über dem Kreditrahmen
liegende Mehrbetrag sofort auszugleichen.
Ich überlasse es jedem selbst, das Fachchinesisch entsprechend zu deuten.