Beiträge von saftsack

    Meine Erfahrung mit Handyflash


    Ich habe am 21.04.2011 über Ebay bei Handyflash ein HTC Desire HD mit Base IFI 15 Vertrag gekauft und auch am späten Nachmittag die Vertragsunterlagen abgeschickt.
    Am 26.04.2011 habe ich vormittags die Eingangsbestätigung meines Auftrages erhalten. Da Ostern dazwischen lag bin ich mit der Bearbeitungsgeschwindigkeit sehr zufrieden.
    Am 02.05.2011 erhielt ich die Versandmitteilung. Auch hier bin ich mit der Bearbeitungsgeschwindigkeit sehr zufrieden.


    Jetzt komme ich zum Aber:
    Im Auftragsformular gibt es eine Möglichkeit, den gewünschten Aktivierungstermin anzugeben. Ich habe dort den 20.05.2011 eingetragen. Leider gab es hierzu keine Rückmeldung von Handyflash, dass eine Aktivierung wohl nur im April möglich ist und welche Auswirkungen eine Aktivierung im Mai gehabt hätte.
    Generell wäre eine Ausfüllanleitung des Auftragsformulars wünschenswert. Alternativ ginge auch eine entsprechende Generierung des Pdf-Formulars nach Online-Eingabe, wie ich es bereits bei einem anderen Händler hier im Forum gemacht habe.
    Weiterhin habe ich im Auftragsformular meine bereits bei Base vorhandene Kundennummer angegeben. Handyflash hat dies anscheinend übersehen, denn ich habe von Base ein Schreiben mit einer anderen Kundennummer erhalten.
    Jetzt muss ich bei Base hinterherrennen, dass meine beiden Verträge unter einer Kundennummer zusammengelegt werden. Base wurde von mir bereits über das Onlineformular kontaktiert. Bisher habe ich jedoch noch keine Rückmeldung erhalten.

    Zitat

    Original geschrieben von handytick.de
    saftsack: Aktuell sind die freien Desire HD schwer lieferbar, sind bestellt, haben aber keinen genauen Termin.
    NB Ware dagegen ist lieferbar.


    Freie Ware kann ich dir aktuell zu 199€ statt 228€ anbieten, aber wie gesagt, längere Wartezeit!
    Gruß Tg


    Danke für das Angebot, aber md ist für mich nur was für die Schublade. Wie sieht es denn bei NB-Ware aus?

    Re: Re: Vertragsbedingungen der Commerz Finanz GmbH


    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Zu den Rückzahlungsmodalitäten der eingetroffenen Rechnungen und zur Zinsberechnung sagen die zitierten Stellen aber nichts aus.


    Dazu hier der teilweise Auszug aus Teil I. Vertragsbedingungen Kreditrahmen:


    3. Kontoführung/Abrechnung
    a) Das Kreditkonto wird als Kontokorrentkonto mit monatlichem Rechnungsabschluss (gem.
    Buchstabe c.) geführt.
    b) Die Zinsberechnung erfolgt taggenau nach dem jeweiligen Kontostand nachträglich am 20.
    des Monats (falls dieser auf einen Feiertag fällt: am vorherigen Werktag).
    c) Der Kunde erhält unverzüglich nach der Durchführung des Rechnungsabschlusses eine
    Abrechnung. Dies gilt nicht, wenn
    i) der Kontostand zu Beginn und Ende des Monats jeweils 0 beträgt und während des
    Monats keine Kontobewegungen stattgefunden haben,
    ii) die Umwandlung in einen Ratenkredit erfolgt ist (siehe Ziffer 7. b.).
    Die Abrechnung erfolgt in in Papierform.
    d) Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses
    hat der Kunde spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben;
    macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der
    Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
    Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinwei-
    sen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses
    verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm
    zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.


    (...)


    5. Kreditrückzahlung
    a) Sobald der Kredit in Anspruch genommen wurde, sind monatliche Ratenzahlungen i.H.v.
    mindestens 3 % der jeweiligen Basis für Ratenhöhe (ggfs. nach Vereinbarung ein höherer
    Satz) zu leisten. Übersteigt der Sollsaldo die Basis für Ratenhöhe, so ist für die Berechnung
    der Ratenhöhe der höchste jeweils nach dem letzten vollständigen Ausgleich des Kontos
    erreichte Sollsaldo, aufgerundet auf volle 100,- € - höchstens der Kreditrahmen - maßge-
    bend. Dem Kunden stehen höhere Zahlungen frei. Die Bank kann nach billigem Ermessen
    (§ 315 BGB) höhere Zahlungen festsetzen, wenn dies erforderlich ist, um neben dem
    Ausgleich der Zinsen eine angemessene Tilgung des Kapitals zu erreichen oder um den
    Lastschrifteinzug von Kleinstbeträgen unter 7,- € oder 8 % der Rate zu vermeiden. Die
    Raten sind jeweils am 1. des Monats fällig und werden im Lastschriftverfahren eingezogen.
    b) Überschreitet der Kunde den Kreditrahmen (Ziffer 2. a.), ist der über dem Kreditrahmen
    liegende Mehrbetrag sofort auszugleichen.


    Ich überlasse es jedem selbst, das Fachchinesisch entsprechend zu deuten.