Beiträge von Boris1968

    Irgendwie glaube ich persönlich, das sich der Verkäufer nicht mehr bei Dir melden wird.


    Was willst Du widerrufen? Der Kauf bei e-bay ist noch kein gültiger Mobilfunkvertrag, solange Du nichts unterschrieben hast, brauchst Du auch nichts zu widerrufen. Oder hast Du schon irgendwelche Unterschriften geleistet? Sicherheitshalber sollte man zwar nochmal den "e-bay Kauf" innerhalb der 14 Tage widerrufen, aber dies alleine ist meines Erachtens noch kein gültiger Mobilfunkvertrag.


    Normalerweise steht ja auch bei den e-bay Angeboten, das wenn kein gültiger Vertrag zustande kommt, kein Anspruch auf die Hardware besteht. Daraus schließe ich, das Du Dich erst im "Vertragsanbahnungsstadium" befindest. Also nichts unterschreiben und ein seriöseres Angebot suchen.


    Oder noch ein paar Wochen warten, einer meiner Vorredner hat offenbar den gleichen Vertrag, und abwarten wie es bei ihm läuft, und dann ggfs. nochmal neu beantragen.


    Gruß Boris

    Genauso, wie ich vorausgeahnt habe!


    Das mit dem Sim-Kartentest von mir war auf die Aushebelung des Widerrufes bezogen! Hier wird es offensichtlich anders gemacht. indem Du ausdrücklich sofort die Leistung wünscht. Läuft aber aufs gleiche raus! Ich würde nie einen Blankovertrag unterschreiben!


    Gruß Boris

    Im Zweifel zählt wahrscheinlich das, was im Vertrag, nicht in der Werbung bei e-bay steht. Ich glaube, ich habe in der Beschreibung was von einem Provider gelesen, nur welcher, steht nicht dabei.


    Du hast zwar theoretisch ein Widerrufsrecht, aber vielleicht muß der Händler ja aus "technischen Gründen" die Karte vor der Auslieferung testen, dann wird es schwierig mit dem Widerruf, weil diese benutzt wurde. Ebenfalls kann ein Widerrufsrecht erlischen, wenn Du ausdrücklich vor Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist den Anbieter mit der sofortigen Leistung (Freischaltung) beauftragst, also genau aufpassen, was Du unterschreibst!


    Falls Du den Vertrag eingehst, viel Glück, ich persönlich würde das vermutlich nicht machen, da ich den Ärger vorprogrammiert sehe. Will aber keinen Anbieter ohne nähere Kenntnisse schlecht machen, es steht einfach zu wenig in der Artikelbeschreibung.


    Gruß Boris

    Also ich bin der Meinung, das in der Tarifbeschreibung sehr wenig seitens des e-bay Verkäufers steht. Welcher Provider? Welche Optionen gebucht, die man wann wo wie kündigen muß?


    Ich würde mir an Deiner Stelle erst mal eine genaue Tarifinfo besorgen und dann weiter entscheiden.


    So wie ich das sehe, wird die Anschlußgebühr ??? einmalig seitens des Providers auf der 3. Rechnung gutgeschrieben. Selbst wenn es eine monatliche Auszahlung wäre, 30 Euro Gesamtauszahlbetrag sind nicht die Welt, man könnte das Risiko des Ausfalls verschmerzen.


    Für mich sind in dem Angebot aber eindeutig zu wenig Angaben, so das auf mich das Angebot jetzt nicht zu den seriösesten gehören würde.


    Aber ungeachtet davon, keiner hat was zu verschenken. Ist das Handy auf den ersten Blick deutlich unter dem normalen Marktpreis, gibt es mit Sicherheit im Vertrag viel Kleingedrucktes und entsprechende Versuche, Dir die Kohle aus der Tasche zu ziehen! Das kann gut gehen (rechtzeitige Kündigung möglicher Optionen), muß aber nicht!


    Im vorliegenden Fall hat der Verkäufer ausreichend positive Bewertungen, habe den Namen auch schon gehört, aber meist versucht nicht der Verkäufer (den Du wenige Tage nach dem Kauf bewertest) sondern der Provider (das merkst Du erst Monate später, wenn Du schon lange keine Bewertungen mehr abgeben kannst) an Dein Geld zu kommen.


    Also immer Augen auf! Nichts auf dieser Welt ist umsonst!


    Gruß Boris

    @ roadrunner


    So weit hergeholt ist das gar nicht! Derzeit versucht eine Firma, die Daten speichert, einer anderen Firma, die im Auftrage von Privatpersonen Anfragen über Selbstauskünfte nach § 34 BDSG denen per Telefax geschickt hat, Rechnungen zu schicken, da deren Telefax angeblich unberechtigt ohne Geschäftsbeziehung genutzt wurde. Glaube nicht, das die damit gerichtlich durchkommen, aber wer weiß?


    Wenn ich es deutlich kund tue, das mein Briefkasten nicht für Werbung ist, dann liegt unter Umständen wirklich eine rechtswidrige Nutzung des Prospektverteilers vor. Dies betrifft aber eher den zivilrechtlichen Teil (Schadensersatz, ggfs. Unterlassung), der Staatsanwalt wird sich wohl eher wirklich nicht für interessieren, obwohl, mein Briefkasten ist ein Türschlitz in der Haustüre, und das Einwerfen einer Werbung führt zu einem Eindringen derselben in meinen umfriedeten Besitz. Das wäre jetzt was für spitzfindige Juristen. Aber da würde es sich trotzdem nicht um das Verbrechen des Jahres handeln, somit vermutlich keine Sanktionen im strafrechtlichen Bereich.


    Aber der Aufwand ist in diesem Fall den Erfolg nicht wert. Außerdem braucht man ja Papier für das Verpacken seiner e-bay Verkäufe!


    Die normale Werbung ist erträglich, was viel schlimmer ist: Werbung per Telefax (kostet mich Papier und viel Druckerpatrone) von Autoankäufern, Radarwarnerhändlern, Viagraverkäufern, Sonderpostenwerkzeughändlern und alle natürlich aus dem Ausland ohne richtige Adressen bzw. nur Telefonnummern mit mailbox, Antwort nur per FAX möglich, und dafür gebe ich kein Geld aus!


    Ist zwar jetzt nicht direkt gegen Werbung, aber an meiner alten Haustür hatte ich noch folgendes Schild:


    Vorsicht Kampfhund


    (Mein damaliger Golden Retriever war ein Kampfhund, er hatte mit seinem Übergewicht gekämpft!)



    Gruß Boris

    @ taylormade


    Schon klar. Aber wenn z.B. die Fasern frühestens z.B. 1959 in diesen Platten wären, kann eine Baufirma diese nicht 1955 verarbeitet haben.


    Es geht mir weniger um die Frage bis wann, sondern ab wann.


    Trotzdem Danke allen für die Antworten.


    Gruß Boris

    webbiller


    Danke für Deine Antwort, aber alle links kannte ich schon. Ich meine Heraklith Platten, (Eternitplatten kenne ich auch).


    Habe gestern stundenlang diverse Begriffe gegoogelt, zwar heißt es in den meisten Berichten, es wären allenfalls die Fasern schwach asbesthaltig, aber dennoch stufen alle Bauschuttdeponien diese Platten als asbesthaltig ein. Die Frage ist nur, ab wann eigentlich.


    Nivell


    Ja das mit der Probe haben wir uns auch überlegt, aber wir dachten hat, das irgendwo verläßlich eine Jahreszahl rauszukriegen wäre, ab wann die Fasern überhaupt erst asbesthaltig waren.



    Gruß Boris

    Hi,


    ich weiß, das ist kein spezielles Bauforum, da ich aber oft schon qualifizierte brachenfremde Tipps hier erhalten habe, stelle ich meine Frage hier mal ein:


    Es geht um graue Heraklith Platten (Schreibweise teilweise auch Heraklit), die in den 60-er bis 80-er Jahren in Dachausbauten zur Wäremdämmung eingesetzt worden sind.


    Im Internet finden sich zahlreiche Berichte, aber keine, die meine spezielle Frage annähernd beantworten. Überall kann man nachlesen, das Asbest in den Nachkriegsjahren in Mode kam und in den 60-er Jahren bei diesen Platten teilweise verwendet worden sind. Aber:


    Ab welchen Jahr genau wurden Asbestfasern in diese Platten miteingearbeitet?


    Beispiel 1: Haus, welches seinerzeit schon sehr aufwändig (seiner Zeit voraus) im Jahre 1955 gebaut wurde?


    Beispiel 2: Haus, welches seinerzeit in einfacher Bauweise auf dem Land 1964 gebaut wurde?


    Es handelt sich in beiden Fällen n i c h t um Fertighäuser!


    Natürlich kann man eine Probe nehmen, nur wir würden das gerne im Vorfeld schon mal wissen, ob generell die Möglichkeit der Asbestverwendung besteht.


    Fall 1 betrifft meine Eltern, Fall 2 mich, bei mir gehe ich mittlerweile von Asbest aus, nun wollen meine Eltern das aber bei ihrem Haus auch wissen, daher auch die Frage, ob eventuell auch schon vor 1960 diese Heraklith Platten auf dem Markt waren.


    Gruß Boris

    Wenns funktioniert, warum nicht. Glaube ich persönlich aber nicht.


    Aber später als Sammelmodell für die Vitrine im Wohnzimmer - ungeeignet.


    Sammele seit Jahre Ferrari-Modellautos, aber so was ins Wohnzimmer? Von vorne bekommen die Kinder ja Angst!


    Von der Optik absolutes Risiko, da müssen schon massive Erfolge auf der Strecke kommen, sonst gibt es in Kürze bestimmt eine B-Version (was aber während der Saison mittlerweile nicht so einfach geht).


    Gruß Boris