Ist zwar teilweise offtoppic, zeigt aber, wie kurios Gerichte bei Todesfällen entscheiden:
Ein Freund von mir hatte eine Wohnung vermietet. Der Mieter starb und lag einige Tage tot in der Wohnung. Ergebnis: Totalrenovierung der Wohnung nötig, da einerseits alles voller Maden war, weitere Schäden wie zerschlagene Toilettenschüssel, etc. lagen ebenfalls vor.
Die Türe wurde durch die Polizei und Feuerwehr geöffnet, jedoch ohne Beschädigungen, da der Vermieter den Schlüssel bereitstellte.
Vermieter behielt Kaution ein. Erben klagten auf Herausgabe der Kaution, mit der Haftpflichtversicherung des Toten als Beistand.
Entscheidung des Amtsgerichtes Fürth/Odenwald, etwa im Jahr 2000:
Der Vermieter muß die Kaution zurückzahlen und hat keine Ansprüche, da ein Toter keinen Schaden anrichten kann.
Dieses Urteil war für alle nicht nachvollziehbar. Sollte die Toilettenschüssel nach dem Tod zersprungen sein?
Vieleicht fürchten die Telekomanbieter solche kuriosen Urteile?
Aber ich bin nach wie vor der Meinung, das es im wesentlichen Kulanz seitens der Anbieter ist.
Vielleicht ist es aber doch noch etwas Anstand seitens der Anbieter bezüglich Pietät, etc.. Wie sähe es denn vor Gericht aus, wenn ein Anbieter in solch einem Fall den Erben verklagt, vielleicht kommt das Handy mit der Sim-Karte ja gar nicht beim Erben an? Vielleicht hatte der Tote es ja kurz vorher verloren? Die Nachweispflicht, das ein anderer in diesem Falle die Sim Karte hat, liegt beim Mobilfunkanbieter.
@ TE: natürlich auch herzliches Beileid.
Gruß Boris