Beiträge von Boris1968

    Ist zwar teilweise offtoppic, zeigt aber, wie kurios Gerichte bei Todesfällen entscheiden:


    Ein Freund von mir hatte eine Wohnung vermietet. Der Mieter starb und lag einige Tage tot in der Wohnung. Ergebnis: Totalrenovierung der Wohnung nötig, da einerseits alles voller Maden war, weitere Schäden wie zerschlagene Toilettenschüssel, etc. lagen ebenfalls vor.


    Die Türe wurde durch die Polizei und Feuerwehr geöffnet, jedoch ohne Beschädigungen, da der Vermieter den Schlüssel bereitstellte.


    Vermieter behielt Kaution ein. Erben klagten auf Herausgabe der Kaution, mit der Haftpflichtversicherung des Toten als Beistand.


    Entscheidung des Amtsgerichtes Fürth/Odenwald, etwa im Jahr 2000:


    Der Vermieter muß die Kaution zurückzahlen und hat keine Ansprüche, da ein Toter keinen Schaden anrichten kann.


    Dieses Urteil war für alle nicht nachvollziehbar. Sollte die Toilettenschüssel nach dem Tod zersprungen sein?


    Vieleicht fürchten die Telekomanbieter solche kuriosen Urteile?


    Aber ich bin nach wie vor der Meinung, das es im wesentlichen Kulanz seitens der Anbieter ist.


    Vielleicht ist es aber doch noch etwas Anstand seitens der Anbieter bezüglich Pietät, etc.. Wie sähe es denn vor Gericht aus, wenn ein Anbieter in solch einem Fall den Erben verklagt, vielleicht kommt das Handy mit der Sim-Karte ja gar nicht beim Erben an? Vielleicht hatte der Tote es ja kurz vorher verloren? Die Nachweispflicht, das ein anderer in diesem Falle die Sim Karte hat, liegt beim Mobilfunkanbieter.


    @ TE: natürlich auch herzliches Beileid.



    Gruß Boris

    @drückerdrücker


    Interessante Argumentation. Dienstleistungsverträge gehen nicht auf Erben über?


    Ich würde mir eine Altenpflegerin einstellen, und sobald ich sterbe steht diese ohne Kündigungsfrist auf der Straße? Obwohl ich ein Millionenvermögen habe? Ist jetzt nur ein Beispiel, ich bin kein Millionär.


    Umgekehrt wäre ja auch jeder Mobilfunkvertrag zu Ende, wenn eine Firma insolvent bzw. beim Gewerbeamt abgemeldet wird.


    Kann ich mir nicht so vorstellen. Natürlich scheuen die Mobilfunkanbieter möglicherweise den Aufwand gegend die Erben vorzugehen. Aber eine gesetzliche Grundlage vermag ich derzeit nicht zu erkennen.


    Hast Du irgendwelche Fundstellen, betreffend Gesetze oder einschlägige Urteile?



    Gruß Boris

    Das 16,90 Angebot bekommst Du mit ein bischen Verhandeln auch direkt. Inkl. einem Festplatten Receiver leihweise, es fallen aber Eur 9,90 Versandkosten an. Bei mir nicht per Nachnahme!


    Nachteil: Es gibt nur V 13 Karten, ich streite mich gerade mit sky, da ich jetzt meine alten Receiver im Schlaf- und Kinderzimmer nicht mehr benutzen kann!


    Hatte das gleiche Angebot, habe jetzt widerrufen, da der Vertriebler einige Dinge im Vertrag anders widergegeben hat, als abgesprochen. Aber ich habe 2 Zeugen, und das diese beim Telefonat zugegen waren, wurde dem Vertriebler gesagt!


    Gruß Boris

    Habe gestern eine mail bekommen:


    Ich zitiere:


    Ein Tipp für alle blau.de-Kunden, die für ihr iPhone 4 oder iPad eine blau.de Micro-SIM benötigen und dabei ihre bisherige blau.de-Handynummer behalten möchten: Im Juli bieten wir Ihnen kostenlose Micro-SIM-Ersatzkarten an. Einfach telefonisch (!) beim blau.de Service-Team unter 01805-660016* bestellen!


    Nennen Sie dabei das Stichwort "kostenlose Micro-SIM" und Sie erhalten kurzfristig von uns per Post eine neue SIM-Karte zum Austausch zugeschickt. Zusätzlich erhalten Sie einen SIM-Adapter, mit dem Sie die neue Micro-SIM auch mit Handys anderer Hersteller nutzen könnten


    Zitat Ende.


    Auch interessant für alle, die einen kostenlosen Sim-Kartentausch wollen!



    Gruß Boris

    Auch mein Touchscreen hat sich verabschiedet. Kaufdatum 12/2009, nie runtergefallen, keine Kratzer!


    Händler nicht erreichbar, daraufhin Samsung Deutschland angerufen (ist ein polnisches Modell).


    Dort wurde mir gesagt: Solange es ein EU Modell (Polen) ist, ist die 24 monatige Garantie kein Problem. Gerät mit Akku, Rechnungskopie und Ladegerät einschicken an das Samsung Mobile Reparaturcenter, Dauer etwa 7-10 Tage.


    Seriennummer wurde von Samsung telefonisch überprüft, daraufhin wurde die Garantie prinzipiell übernommen, der Mitarbeiter sah auch von sich aus, das das Gerät eigentlich für Polen bestimmt war.


    Werde das Handy nachher einschicken, mal sehen, wie es weitergeht.


    Ich weiß, das jeder hier im Forum eine andere Art der Garantieabwicklung schreibt, ich kann nur von meinem eigenen Fall berichten!


    Gruß Boris

    Also ich habe seit ca. 3 Jahren 1 und 1. Es gab zweimal Probleme mit der Fritz Box (Absturz), und der Telefonsupport (kostenlos) war sehr gut und freundlich, was man nicht von allen Anbietern behaupten kann. Negatives kann ich nichts sagen. Probleme hatte ich eigentlich nie mit denen. Also ich könnte 1 und 1 empfehlen. Kenne aber außer Telekom und Tiscali keine anderen Anbieter aus eigener Erfahrung.


    Gruß Boris

    Zu der Werbe SMS von gestern:


    Normalerweise kann ich diese anklicken, auch wenn ich bei meiner 100 min Karte kein Guthaben habe.


    Diesmal ging es sonderbarerweise nicht. Das Handy hat keine Verbindung aufbauen können.


    Offenbar ist das anklicken der Werbe SMS nicht mehr kostenlos!


    Gruß Boris

    @ julio


    Auch wenn von manchen Nutzern illgeale Mehrfachkarten erworben wurden (das ist eigentlich u. U. gar nicht strafbar, solange ein richtiges Geburtsdatum angegeben wurde, wenn man mehrere Vornamen hat, darf man alle einzeln verwenden, nur zivilrechtlich relevant) rechtfertigt


    dies in keinster Weise ein Verstoß gegen den Datenschutz!


    Ich weiß, Netzclub ist in der gleichen Situation wie die GEZ, eigentlich haben die recht, aber die dürfen nicht durch die Haustüre (ohne Durchsuchungsbeschluß, den die in der Regel nicht bekommen).


    Ich will weder die eine noch die andere Seite verteidigen, aber die von Netzclub derzeit offenbar getroffenen Maßnamen sind nicht gesetzeskonform.


    Ich weiß, auch die Folterung eines Kindesentführers zwecks Herausgabe von Infos ist strafbar, was ich davon halte, schreibe ich hier mal lieber nicht.


    Aber auch ein Verstoß gegen den Datenschutz zwecks Aufspüren von Mehrfachregistrierten ist und bleibt nicht erlaubt.


    Netzclub kann sich auch nicht auf die AGBs berufen, natürlich ist fast alles erlaubt, was das Vertragsverhältnis zwischen Kundem und Netzclub betrifft.


    Aber ich bemängele hier den Abgleich der Verträge zwischen verschiedenen Nutzern, dies halte ich für nicht zulässig. Der Abgleich erfolgt zu einem Zeitpunkt, da überhaupt nicht feststeht, das die Personen u.U. identisch sind.


    Moralisch kann ich den Netzclub verstehen, wie soll man sonst diese Fälle feststellen. Aber die Situation ist, wie gesagt, mit der GEZ vergleichbar.


    Aber der Netzclub hätte bei Ausstellung der Karte alle Möglichkeiten zur Identifizierung gehabt.


    Irgendwo im Ausland soll mal so etwas wie eine Registrationspflicht für Prepaid Karten eingeführt worden sein. Da haben dann alle eine SMS bekommen, sich zu registrieren. Kam man dem innerhalb von 4 Wochen nicht nach, war die Karte abgeschaltet.


    So weit wird es hier vermutlich auch bald kommen!


    Dies ändert nichts an der Tatsache, das ich das Gratisangebot von Netzclub gut finde, nur als Hauptkarte ist mir die Nutzung zu unsicher. Aber ich habe ja mehrere Dual-Sim Handys!




    Gruß Boris

    Ohne jetzt irgendjemand persönlich angreifen zu wollen:


    Das mit dem Datenabgleich "bei mehreren Karten in einem Haushalt" über das Aufladen via eines Kontos war mein erster Baugefühlgedanke, als ich vor einigen Tagen den Aufladewunsch von Netzclub las.


    Wir haben im Haushalt 3 Karten. Wir haben zwar auch 3 Konten, also eigenlich Problemlos. Meine Tochter hat ein eigenes, also kein Problem. Das Konto meiner Frau wird für alle privaten Dinge genutzt, demnach könnte man ihre Karte problemlos aufladen.


    Mein Konto läuft aber auf meine GmbH und wird ausschließlich beruflich genutzt und meine Netzclub Karte ist privat, also müßte ich das Konto meiner Frau nehmen. Also werde ich meine Karte aus gutem Grunde nicht mehr aufladen (ist die Internetflat und wird ohnehin kaum benutzt). Die beiden anderen Karten sind die 100 min, anscheinend muß man diese nicht aufladen.


    Obwohl es eigentlich 3 verschiedene Verträge sind und die Daten untereinander bei verschiedenen Inhabern nicht abgegelichen werden dürften, hat Netzclub dies offensichtlich gemacht. Nur wer könnte dagegen vorgehen? Die meisten Betroffenen sind doch Mehrfachkartenbesitzer, also haben eigentlich selber Dreck am Stecken.


    Mir wurde seit Jahren von den Mobilfunkanbietern gepredigt, nein, wir können nur in den aktuellen Vertrag, wegen dem sie anrufen, wegen dem Datenschutz, nein, wir können den Sim-Lock nicht aufheben, wir brauchen Ihre Daten von der anderen Karte, oder mal bei base: Nein, wir können hier nur die Daten Ihres Geschäftskundenvertrages einsehen, Ihren 2. Vertrag, der als web-edition (gleiche Inhaberdaten) läuft, kommen wir aufgrund von Datenschutzrichtlinien nicht an die Daten, das geht nur über die Online Betreuung. Das der Datenschutz nur vorgeschoben war, war mir auch immer klar, die wollten einfach nicht. Aber ich bin persönlich der Meinung, das hier klar seitens Netzclub diverse Verstöße gegen die Datenschutzrichtlinien vorliegen, aber wer will sich den ganzen Aufwand geben und dagegen vorgehen, zumal das im Endeffekt meistens zu nichts führen wird, da juristisch die Leistung von Netzclub ja auch ohne Grüde jederzeit beendet werden kann.


    Netzclub hätte bei der Überlassung der Karten eine Identitätsprüfung durchführen müssen, und jetzt ist offenbar der Aufwand zu groß, dies nachzuholen. Aber mit unsauberen Datenabgleichen jetzt diesen Fehler zu kaschieren, halte ich für bedenklich.


    Dieses Verhalten ist meines Erachtens mehr zu beanstanden, als das der privaten Nutzer, die auch mal ihren Dackel Waldi registriert haben.


    Aber der Rechtsweg wird dem Kunden effektiv wohl keinen Erfolg bescheren.


    Obiger Beitrag stellt ausschließlich meine persönliche private Meinung und meine Lebenserfahrung dar, es ist keinesfalls beabsichtigt, irgendwelche Behauptungen über ein Verhalten Dritter aufzustellen, was zu juristischen Schritten gegen mich führen könnte. Die Ausführungen bezüglich der Datenschutzbestimmungen sind meine persönliche Meinung, eine zur Rechtsberatung zugelassene Person könnte diese möglicherweise anders sehen.


    Gruß Boris