Beachtet aber auch, das Möbel normalerweise für den Durschnittsbürger mit wenig kg gebaut sind. Ist man schwerer als der Durchschnitt (ja, ich zähle auch dazu und habe auch in meiner Couch eine Sitzmulde), wird es schwer, dem Möbelhersteller das als normalen Verschleiß klar zu machen. Und ob die Zusage des Verkäufers "die hält ewig" eine rechtliche Zusicherung war, lasse ich mal dahingestellt, obwohl es ja das kuriose Volvo Urteil gibt!
In diesem Urteil ging es darum, das ein Kunde seinen Wagen zurückgeben wollte, da er mit Schuhgröße 46 (also über der Norm) Probleme mit dem Abstand zwischen Gaspedal und Bremse hatte und somit seiner Meinung nach das Auto einen Konstruktionsfehler hätte. Das Gericht gab ihm recht!
Ob man das auch für höhere Gewichte in der Möbelbranche auslegen kann, weiß ich nicht. Aber vielleicht kann man ja mal versuchen, gegenüber dem Möbelhaus in der Richtung zu argumentieren, da die vermutlich mit Sicherheit erst mal versuchen, eine Überbeanspruchung zu unterstellen.
Wie es natürlich ist, wenn die ersten 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung abgelaufen sind, kann ich nicht sagen, obwohl natürlich im Falle des Durchliegens meines Erachtens klar ein Konstuktionsmangel vorliegen könnte, zumindest ab einem gewissen Körpergewicht. Es gibt ja auch Matratzen in verschiedenen Härtegraden.
Wünsche dem TE viel Erfolg mit seiner Reklamation, aber vermutlich wird alles von Kulanz den Möbelhauses abhängen. Wenn er der Meinung ist, er hat eine realistische Chance, würde ich die 145 Euro bezahlen, er soll aber auch bedenken, das die Fahrtkosten ersatzlos weg sein könnten, wenn das Möbelhaus sich querstellt. Also ich würde versuchen, eine gütliche Einigung zu finden, der Rechtsweg ist hier äußerst unsicher, zumindest nach über 2 Jahren! Nur die ersten 6 Monate hat der Verkäufer die Beweislast, die restlichen 18 Monate der TE!
Gruß Boris
Nachtrag: Bei 15 Monaten fände ich das ebenfalls nicht akzeptabel, aber die Frage wäre dann, ob die gesetzliche Gewährleistung greift oder ob es weitere freiwillige Garantieen des Möbellieferanten gibt. Aber nach 15 Monaten mußt Du den Mangel (Konstruktion) nachweisen!