Beiträge von Boris1968

    Also bei mir geht es nicht gegen die Kindesmutter. Im Gegenteil, wir sind uns einig. Es geht ausschließlich um die Großmutter müttlerlicherseits, die dem Kind "alles gibt", aber die Augen vor der Realität verschließt.


    In meinem Fall kommt noch hinzu, das der Piercer (die Polizei will mir nicht sagen welcher), vermutlich durch die Mutter informiert war, das ich das alleinige Sorgerecht habe. Ursprünglich hatte die Mutter unterschrieben, da ich aber dann mit ihrer Zustimmung das alleinige Sorgerecht bekam, die Erklärung ausdrücklich durch einen persönlichen Besuch im Piercingstudio widerrufen. Ich unterstelle jetzt mal, das meine Tochter sich in diesem Studio das ganze hat machen lassen.


    Die Oma hat unterschrieben und sich als Erziehungsberechtigter ausgegeben. Laut Auskunft der Polizei Heidelberg sehen diese, nachdem ich eine schriftliche Anzeige gegen unbekannt wegen Körperverletzung zum Nachteil meiner Tochter erstattet habe, keine strafbare Handlung, da ja meine Tochter eine Einverständniserklärung vorgelegt hätte.


    Es geht mir jetzt nicht nur um das Piercing, aber wie kann es in diesem Land sein, das eine Behörde mich zur anderen schickt und keiner zuständig ist.


    Auf meinen Einwand beim Jugendamt, ich hätte doch die ganze Verantwortung und müsse diese auch überwachen, wurde mir nur gesagt, wir wissen doch, das das Kind bei der Oma lebt, also wird mir schon nichts passieren.


    Könnte ja z.B. sein, das es Komplikationen durch das Piercing gibt, welches die Krankenkasse nicht zahlt, oder das meine Tochter nachts ein Auto zusammentritt, etc.. Sicherlich, ich sehe vielleicht vieles zu pessimistisch, aber wenn was passiert, ist es zu spät.


    Wie soll ich so meiner Aufsichtspflicht nachkommen? Das interessiert offenbar keinen.


    Zu meinem Vorredner noch: Natürlich sind zuerst mal die Verträge ungültig. Da aber die Kosten eines Piercings im Taschengeldbereich liegen, sind diese wiederum als Vertrag zwischen meiner Tochter und dem Percingstudio als gültig zu sehen. Nicht gültig ist dagegeben meiner Meinung nach der Haftungsausschluß, falls etwas schief geht. Solange nichts passiert, kein Problem. Wenn aber ja, haftet der, der unterschrieben hat, also die Oma. Das ist alles nicht das Problem. Ich kann nur nicht verstehen, das man nichts gegen das Verhalten der Oma machen kann.


    Gruß Boris

    Ich weiß, hier ist eigentlich ein Telefonforum, aber da ich hier noch am meisten bin, stelle ich meine Frage mal hier rein:


    Ich habe das alleinige Sorgerecht für meine 15 jährige Tochter. Diese ist gegen meinen Willen vor einigen Wochen zu ihrer Oma gezogen. Das Gericht nam dies zur Kenntnis und verweigerte mir einen Herausgabebeschluß damit, das das Jugendamt der Meinung ist, die Richterin könne entscheiden was sie wolle, das Kind hält sich ohnehin nicht dran, außerdem wird derzeit keine Kindeswohlgefährdung gesehen.


    Solange sie brav zur Schule geht (wenigstens etwas), habe ich auch nichts mehr weiter unternommen.


    Jetzt läuft die Großmutter (müttlerlicherseits) durch die Gegend und unterschreibt meiner Tochter alle möglichen Zustimmungserklärungen, obwohl sie gar kein Sorgerecht hat.


    Aktuell eine Zustimmung zum Piercing.


    Die Polizei: Der Empfänger der Erklärung muß nicht überprüfen, ob die unterschreibende Person auch tatsächlich sorgeberechtigt ist. Eine Urkundenfälschung liegt nicht vor, da die Oma mit ihrem eigenen Namen unterschrieben hat.


    Das Jugendamt: Solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, besteht kein Grund, etwas zu machen. Ein Piercing ist keine Gefährdung.


    Das Gericht: Wir sehen keine Möglichkeit, etwas zu beschließen, da nach dem Bericht des Jugendamtes das Kind ohnehin macht was es will. Selbst wenn wir etwas beschließen, man könne es nicht durchsetzen, da selbst wenn ein Gerichtsvollzieher das Kind von der Oma wegholen würde, wäre es eine halbe Stunde später wieder da.


    Es kann doch nicht sein, das eine 15 jährige machen kann was sie will?


    Und das es nicht strafbar sein soll, vorzutäuschen, das man erziehungsberechtigt ist?


    Hat vielleicht noch jemand einen Tip, was ich noch machen kann. Ich will das Kind nicht kampflos gegen die Wand rennen lassen.



    Gruß Boris

    Erfahrung habe ich mit Maklern diesbezüglich keine, aber wenn der Makler auf seine Provision seitens des Vermieters freiwillig verzichtet, und seine dem Vermieter berechneten Auslagen (je Schufa Auskunft 120 Euro) insgesamt (es könnten ja mehrere Auskünfte sein), unter dem gesetzlich zulässigen für Provisionen (meines Wissens 2 Kaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer) liegt, halte ich dies für zulässig.


    Aber vielleicht sollte man sich einen Makler suchen, der ohnehin bei Creditreform oder ähnlichem Mitglied ist, dann zahlt dieser für eine Auskunft deutlich weniger!


    Gehört habe ich die Weitergabe der Schufa Gebühren an den Kunden zwar auch noch nicht, andererseits verzichtet aber der Makler auf die Hälfte seiner gesetzlich zustehenden Provision, d.h. er rechnet nur bei Mieter ab. Dort kann er ebenfalls 2 Kaltmieten berechnen.


    Es stellt sich für mich aber die Frage, wenn jetzt die Schufa negativ ist und keine Vermietung zustande kommt, dann hat der Makler ja eigentlich gesetzlich auch keinen Anspruch auf seine Provision und muß der Vermieter dann seine Auslagen zahlen?


    Also ich würde als Vermieter der Zahlung zustimmen, aber mit dem Zusatz, das dies nur bei tatsächlichem Abschluß des Mietvertrages anfällt. Aber darauf wird sich der Makler vermutlich nicht einlassen.


    Gruß Boris

    Steht irgendwo, das die Anfahrtsstelle für den Schwerlastverkehr zugänglich sein muß? Wenn gar nichts erwähnt ist, würde ich folgendes machen:


    Berechnung des Wertes des Urlaubtages an das Möbelhaus! Es ist nicht Dein Problem, das der LKW nicht parken kann!


    Ich weiß nicht, ob Du schon alles bezahlt hast, aber ich würde nach der Lieferung bei der Rechnung einen Betrag von 50-100 Euro einbehalten und dann einer Klage gelassen entgegen sehen.


    Aber: Es darf nichts vereinbart sein (Anfahrbarkeit, etc.)


    Gruß Boris

    Also ich sehe noch genug Angebote, aber halt bei Sofortkauf 40 Euro teuerer als letzte Woche. Die Auktionen enden derzeit alle so etwa um die 210 Euro. Ich beobachte das schon seit Tagen.


    Es sind zwar angeblich Vorführgeräte, aber ich konnte, außer dem gebrochenen Siegel am Karton keinerelei Unterschiede zu einem Neugerät feststellen. Alle Folien drauf, etc.. Papiere / Handbuch noch in Orginalfolie, etc.. Ordnungsgemäße Rechnung mit MwSt und sofortige Lieferung (bei mir 1,5 Tage mit DHL) Also ich war sehr zufrieden. Auch die komplette Erstinstallation mußte ich durchführen. Also diese Geräte waren in jedem Fall unbenutzt, ich bezweifele sogar, das jemand die in der Hand hatte, da auf dem glänzenden schwarzen Gehäuse keinerlei Fingerprints sichtbar waren. Ebenso nicht auf der Folie auf dem Deckel.


    Technisch kann ich, bis auf den Umstand, die Farbe zu wählen, keinerlei Unterschiede feststellen.


    Mir hat das Angebot eigentlich gelangt. Auch im Real gibt es derzeit ähnliche Netbooks (Eur 258,00), aber offenbar eine ältere Version mit Windows XP und 160 GB. Packard Bell SE. Auch in 12 zinslosen Raten und Paybackpunkte.


    Gruß Boris

    Gabs am letzte Woche für Eur 199,00 zzgl 5,90 Porto bei einem Postenhändler! Ich hatte es hier gepostet. Habe meins schon am Samstag bekommen, Top Ware und Windows 7! Heute verlangt der Postenhändler schon Eur 239,00 zzgl. Porto!


    Müßte mich stark irren, wenn es nicht das gleiche oder ein absolut vergleichbares (von den Daten) Netbook ist!


    Gut, die Farbe gabs nur in schwarz.


    Gruß Boris

    Also, wenn das Gerät wie geschrieben mein Eigentum ist, steht dies der Nutzungsgebühr entgegen. Gemeint ist natürlich, das mit dieser Nutzungsgebühr das Handy innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gezahlt wird, aber eigentlich widerspricht sich dies. Ist aber das tybische Angebot, welches für mich nicht gerade seriös wirkt.


    Ist aber vom normalen Durschnittsbürger von der Schriftgröße vermutlich ausreichend erkennbar, es zählt jedoch, was im eigentlichen Vertrag, der ja noch ausgefüllt wird, steht.


    Also beanstandbar halte ich so ein Inserat von der Aufmachung nicht unbedingt, da gibt es schlimmeres. Aber deshalb auch immer den eigentlichen Vertrag durchlesen, was da steht.


    Trotzdem würde ich bei so einem Inserat nicht gerade von einem seriösen Händler sprechen.


    Gruß Boris

    Zitat

    Original geschrieben von jck88
    Ok, dann geh ich da lieber mal schnell hin.;)
    Bis zu 27000 stimmte die Anzeige auch überein, dann war es zum Reifenwechsel in der Werkstatt bei Citroen, und plötzlich waren es 2500km im Intervall weniger. Hatte mich ohnehin gewundert.
    Na gut, danke auf jeden Fall.


    Mal eine blöde Frage an Dich, hast Du zufälligerweise zu dieser Zeit die Uhr von Sommer auf Winterzeit umgestellt? Frage deshalb, da man bei einigen Citroen auch selbst die Intervallanzeige verstellen kann, und es sind die gleichen Knöpfe wie bei dem Stellen der Uhr. Fahre selber seit Jahren Citroen, die Anzeige tickt runter unabhängig den tatsächlichen Einsatzbedingungen (wie z.B. bei BMW). Wenn Du sagst, die Anzeige hat sich verändert, hat jemand daran rumgespielt, 100 %! Ob es jetzt die Werkstatt oder vielleicht Du selber beim Stellen der Uhr warst, lasse ich jetzt mal offen. Von alleine ist ein Verstellen unmöglich.


    Gruß Boris

    Zitat

    Original geschrieben von Hallenser1
    Das dies nicht alle Kunden kriegen, sollte doch wohl klar sein...


    Bekommen zwar offenbar nicht alle, aber die Konditionen im Simyo Partnershop sind mit und ohne diese mail meines Wissens identisch.


    Sobald man sich auf seiner Simyo Seite einloggt, sieht man den Link zum Shop und die Preise. Vielleicht bekommen nur Kunden die mail, die nicht regelmäßig ihre Seite im Internet besuchen.


    Man kommt aber ohne den "Simyo Partnershop" deutlich billiger an die Geräte, also ich kann bei diesen Preisen keinerlei Subvention erkennen.


    Ich hatte vor einigen Tagen auch diese mail, Preise waren aber auf den ersten Blick uninteressant.



    Gruß Boris