Also bei mir geht es nicht gegen die Kindesmutter. Im Gegenteil, wir sind uns einig. Es geht ausschließlich um die Großmutter müttlerlicherseits, die dem Kind "alles gibt", aber die Augen vor der Realität verschließt.
In meinem Fall kommt noch hinzu, das der Piercer (die Polizei will mir nicht sagen welcher), vermutlich durch die Mutter informiert war, das ich das alleinige Sorgerecht habe. Ursprünglich hatte die Mutter unterschrieben, da ich aber dann mit ihrer Zustimmung das alleinige Sorgerecht bekam, die Erklärung ausdrücklich durch einen persönlichen Besuch im Piercingstudio widerrufen. Ich unterstelle jetzt mal, das meine Tochter sich in diesem Studio das ganze hat machen lassen.
Die Oma hat unterschrieben und sich als Erziehungsberechtigter ausgegeben. Laut Auskunft der Polizei Heidelberg sehen diese, nachdem ich eine schriftliche Anzeige gegen unbekannt wegen Körperverletzung zum Nachteil meiner Tochter erstattet habe, keine strafbare Handlung, da ja meine Tochter eine Einverständniserklärung vorgelegt hätte.
Es geht mir jetzt nicht nur um das Piercing, aber wie kann es in diesem Land sein, das eine Behörde mich zur anderen schickt und keiner zuständig ist.
Auf meinen Einwand beim Jugendamt, ich hätte doch die ganze Verantwortung und müsse diese auch überwachen, wurde mir nur gesagt, wir wissen doch, das das Kind bei der Oma lebt, also wird mir schon nichts passieren.
Könnte ja z.B. sein, das es Komplikationen durch das Piercing gibt, welches die Krankenkasse nicht zahlt, oder das meine Tochter nachts ein Auto zusammentritt, etc.. Sicherlich, ich sehe vielleicht vieles zu pessimistisch, aber wenn was passiert, ist es zu spät.
Wie soll ich so meiner Aufsichtspflicht nachkommen? Das interessiert offenbar keinen.
Zu meinem Vorredner noch: Natürlich sind zuerst mal die Verträge ungültig. Da aber die Kosten eines Piercings im Taschengeldbereich liegen, sind diese wiederum als Vertrag zwischen meiner Tochter und dem Percingstudio als gültig zu sehen. Nicht gültig ist dagegeben meiner Meinung nach der Haftungsausschluß, falls etwas schief geht. Solange nichts passiert, kein Problem. Wenn aber ja, haftet der, der unterschrieben hat, also die Oma. Das ist alles nicht das Problem. Ich kann nur nicht verstehen, das man nichts gegen das Verhalten der Oma machen kann.
Gruß Boris