Beiträge von Boris1968

    Versicherungen versuchen es immer wieder. Wenn der Anwalt zur Klage rät, mache dies. Der hat genug Ahnung davon, wenn der die Erfolgsaussichten als gut einstuft, macht er dies nicht wegen seinen Gebühren. Diese hat er überwiegend ohnehin schon verdient. Die Gebühren des außergerichtlichen Teils gehen teilweise im gerichtlichen auf.


    Also klagen, vermutlich wird die Versicherung aber spätestens nach der Klagzustellung ein neues Angebot machen.


    Noch was: Auch wenn der Wagen fiktiv abgerechnet wird, wenn dieser in einer Hinterhofwerstatt repariert wird, hast Du normalerweise auch Anspruch auf Nutzungsausfall, wenn die Reparatur tatsächlich gemacht wurde. Hierbei ist es egal, wie teuer und wo.


    Gruß Boris

    Zum Hyundai und Thema SMS: Es geht, aber diesbezüglich gibt es sicherlich besseres. Für einige wenige SMS am Tag meiner Meinung nach ausreichend. Ist halt ein kleines Tastenhandy, 1530 Zeichen möglich (ggfs. mehere SMS). Ich würde sagen, normaler Standard, natürlich nicht mit einem Handy mit Qwertz Tastatur vergleichbar. Aber das Samsung 780 ist diesbezüglich nahezu identisch, mein Samsung 980 hat ein Touchscreen, da gibt man alles mit dem Stift ein.


    Sehe gerade, es gibt das Alcatel OT-255 D. Kosten ca. 60 Euro. Zufälligerweise bietet hier gerade heute ein TT Mitglied eines an.


    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=469868


    Würde mir vom Design zwar nicht unbedingt gefallen, aber für SMS offenbar sehr gut geeignet.


    Gruß Boris

    Mann bin ich ein Glückspilz! Ich habe bereits 1 min nach Teilnahme gewonnen!


    Ne, aber mal im Ernst. Scheint seriös zu sein, da die Mitgliedschaft automatisch nach einem Jahr endet, es sei denn, man erklärt ausdrücklich, das man eine (kostenpflichtige) Verlängerung wünscht.


    Habe etwa um 21.25 Uhr an diesem "Gewinnspiel" teilgenommen, habe dann auf meinen e-mail-account geswitcht und bereits eine Gewinnnachricht gehabt. Habe mich dann angemeldet, AGBs, etc., scheinen o.k. zu sein (ohne Gewähr). Nach dem Anmelden kam, das ich die Karte und die weiteren Unterlagen per Post bekomme!


    Danke an den TE für diesen guten Tip! (oder Tipp), habe es nicht so mit der neuen Rechtschreibreform. Ich bin normalerweise ein sehr vorsichtiger Mensch was so Gewinnspiele angeht, aber diesmal habe ich ein gutes Gefühl, was die Seriösität des Angebot betrifft!


    Gruß Boris


    Nachtrag: Ein Bekannter, der gerade bei mir war, hat um 21.53 Uhr auch gewonnen!

    Prinzipiell hat man sich vorher als Kunde zu informieren. Aber auch ich habe, obwohl ich der Meinung bin, einigermaßen allgemein informiert zu sein, nicht gewußt, das das i-phone sich selbst einwählt. Habe aber auch keins.


    Ich finde es nur bedenklich, das es Händler (gerade in der Bucht) gibt, die das i-phone mit z.B. 2 vodafone 100 min Verträge anbieten, die zur Finanzierung gedacht sind. Ein Datenvertrag ist nicht dabei. Es wird bei diesen Angeboten auch nicht darauf hingewiesen.


    Dies kann man von zweierlei Seiten sehen. Der Kunde kommt "günstig" an das Gerät. Das stimmt. Der Händler hat seine Provisionen, mit denen er größtenteils das Gerät subventioniert. Zuerst sind mal alle zufrieden.


    Wer ist der wahre Gewinner? Meistens der Anbieter, dessen Karte nach kurzer Zeit in diesem Gerät landet, und dieser hat eigentlich gar nichts in dem Fall beigesteuert.


    Aber: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Da kann man nur auf Kulanz hoffen, aber rechtlich ist diese nicht zu beantanden. Eine bewusste arglistige Täuschuing vermag ich hier nicht zu erkennen.


    So ist auch ein Autohändler z.B. nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen, das man für ein Auto einen Führerschein braucht! Zumindest wenn das Fahrzeug abgemeldet übergeben wird.



    Gruß Boris

    Hört sich jetzt vielleicht menschenunwürdig an (bitte nicht falsch verstehen). Es besteht keinerlei gesetzliche Verprflichtung, den Ehepartner auszulösen, sogar wenn es sein Geld ist!


    Soll ja auch Ehemänner geben, die die Frau gar nicht zurück wollen. Dies wäre, wenn der Ehemann nichts mit der Entführung zu tun hat, nicht strafrechtlich relevant. Auch kommt meines Erachtens auch keine unterlassene Hilfeleitung in Betracht, vorausgesetzt, man informiert die Polizei. Man zeigt die Entführung an und sagt, man zahlt nicht. Das war es juristisch. Selbst die gesetzliche Garantenstellung gegenüber Ehepartnern zwingt einen nicht, Lösegeld zu zahlen, nicht einmal aus dem Vermögen des Entführten, was man ggfs. sogar erben würde und könnte!


    Ich rede hier nicht vom Moralischen! Bitte nicht falsch verstehen!



    Gruß Boris

    Ich habe diese mail nicht bekommen


    Aber mal eine Frage an den TE: Ist Deine Karte schon länger nicht mehr aufgeladen worden? Weil wenn ich die Werbung richtig interpretiere, muß man erst mal das Guthaben haben, da man erst nach den 30 Tagen die Gebühr zurückerstattet bekommt.


    Oder nutzt Du die Karte wirklich extrem viel in manchen Bereichen?


    Interessiert mich jetzt, da ich derzeit noch kein System, wer die Werbung bekam und wer nicht, erkennen kann.


    Vielleicht soll dies zum Aufladen annimieren. Ich habe 3 Karten, ich habe auf keiner diese Werbung bekommen, nur eine mail, mit Weihnachtsgeschenken in "Letzter Minute" mit verweis auf den Handyshop durch Simyos Partnerfirma.


    Gruß Boris

    Viele Händler, wenn kein Kennwort vereinbart wird, nehmen das Geburtsjahr (4-stellig) als Kennwort. War bisher bei meinen Internetbestellungen fast immer so. Kenn der Käufer Dein Geburtsjahr?


    Hast Du keine Rechnung, auf denen die SIM Nummern stehen?


    Ansonsten bleibt nur die Nachfrage bei Vodafone (ggfs. Provider), welche Karten auf Dich registriert sind (wie meine Vorredner schrieben).


    Würde mir aber ehrlich gesagt keine größeren Sorgen machen, solange Du nicht irgendwelche illegalen Dinge zu Hause hast, dann wäre eine Hausdruchsuchung natürlich blöd. Aber in den meisten Fällen wird der die Karte abtelefonieren / Guthaben verbrauchen, den Stick (illegal) entlocken, die Karte interessiert den Käufer normalerweise überhaupt nicht.


    Mach Dir mal nicht soviel Gedanken, ich habe nur geschrieben, was im schlimmsten Fall passieren kann.


    Ein Terrorist würde eher ein Prepaid Handy als einen Surfstick kaufen.



    Gruß Boris

    Eine GmbH Gründung ist von vornerein unwirksam, wenn das Scheitern vom Anfang an vorhersehbar ist, wie in dem oben geschilderten Fall. Vor einigen Jahren gab es mal eine GmbH, die Angebote machte, die bereits unter dem EK lagen. Damit war die Insolvenz vorprogramiert. Hat den Insolvenzverwalter nicht interessiert. Der Geschäftsführer hat voll gehaftet.


    Ich würde versuchen, Person B zu einer Aussage zwingen zu lassen, ggfs. verklagen und Zwangsgeld / Beugehaft. Aber dazu müsste Person C ein berechtigtes Interesse nachweisen. Bei Eltern sehe ich dies für gegeben.


    Warum (ebenfalls nur ein Gedankenspiel) nicht genauso unfair verhalten:


    Anzeige gegen Person A machen (frei erfunden, z.B. Diebstahl, Körperverletzung, etc.) und durch die Polizei suchen lassen. Person B als Zeugen benennen. Akteneinsicht über Anwalt beantragen, dadurch Aufenthaltsort bekannt.


    Nachteil: Man handelt sich selber eine Strafanzeige wegen Vortäuschens einer Straftat ein und muß ggfs. die Kosten tragen, mit Sicherheit aber unter 30 t Euro. Wenn man nicht vorbestraft ist, gibts in der Regel eine Bewährungsstrafe, ggfs. vielleicht sogar eine Geldstrafe.


    Wenn es mir die Sache wirklich wert wäre, könnte ich mir vorstellen, in diese Richtung zu denken. Aber wie gesagt, ebenfalls nur ein juristisches Gedankenspiel von mir.


    Gruß Boris