Versicherungen versuchen es immer wieder. Wenn der Anwalt zur Klage rät, mache dies. Der hat genug Ahnung davon, wenn der die Erfolgsaussichten als gut einstuft, macht er dies nicht wegen seinen Gebühren. Diese hat er überwiegend ohnehin schon verdient. Die Gebühren des außergerichtlichen Teils gehen teilweise im gerichtlichen auf.
Also klagen, vermutlich wird die Versicherung aber spätestens nach der Klagzustellung ein neues Angebot machen.
Noch was: Auch wenn der Wagen fiktiv abgerechnet wird, wenn dieser in einer Hinterhofwerstatt repariert wird, hast Du normalerweise auch Anspruch auf Nutzungsausfall, wenn die Reparatur tatsächlich gemacht wurde. Hierbei ist es egal, wie teuer und wo.
Gruß Boris