@ archie
Ist zwar jetzt weit ab vom Thema aber Unrecht hast Du auch nicht. Es heißt die Dekra AG, aber der Dekra. Die Artikelbezeichnung ist mir deshalb eingefallen, da wir vor Jahren bei unserer Fahrlehrerprüfung unbedingt von den Ausbildern darauf achten mußten, der und nicht die Dekra zu schreiben! Es gibt ja offiziell auch keine Blinker und Ampeln, nur Fahrtrichtungsanzeiger und Wechsellichtzeichenanlagen. Aber jeder weiß, was gemeint ist.
Ändert aber alles nichts an den Problemen des TE. Beim Diesel verstehe ich ja Werksauslieferungen mit LKW Zulassungen, aber beim Benziner sehe ich keinen Sinn darin (zumindest in dieser Fahrzeugklasse). Im Gegenteil, man darf diese kleinen Fahrzeuge nicht einmal Sonntags mit Anhänger fahren, wenn LKW in den Papieren steht! Unabhängig vom Gewicht dürfen alle als LKW zugelassenen Fahrzeuge m i t Anhänger Sonntags in der Regel nicht fahren! Für Sportanhänger und Wohnwagen gibt es mitlerweile Ausnahmen, die gelten aber offiziell nur in den einzelnen Bundesländern. Dies sind aber nur länderspezifische Regelungen und keine bundesweiten Gesetze. Aber in der Praxis s o l l e n Klein LKWs mit Wohnwagen Sonntags nicht mehr auf das Sonntagsfahrverbot überprüft werden, ist aber nur eine Sollregelung.
Kann also derzeit beim besten Willen, bis auf den vielleicht günstigeren Kaufpreis aufgrund der fehlenden Sitze, etc., keinen Grund erkennen, dieses Fahrzeug überhaupt als LKW zu kaufen, zumal der TE von einem Benziner redet.
Frage an den TE: Wurde das Fahrzeug ganz normal über einen Vertragshändler ausgeliefert oder war es ein sogenannter EG Import aus dem Ausland?
Gruß Boris