Es gibt hierüber bereits einen ausführlichen Thread! Weiß aber nicht genau die Bezeichnung! Suche mal selber (ist nicht bös gemeint)
Gruß Boris
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Es gibt hierüber bereits einen ausführlichen Thread! Weiß aber nicht genau die Bezeichnung! Suche mal selber (ist nicht bös gemeint)
Gruß Boris
Aber meines Wissens nicht, wenn die Fahrt zu einem Arbeitsplatz (der TE ist noch Angestellter woanders) geht, die mit seinem Betrieb nichts zu tun hat!
Selbst bei der 1 % Methode kämen dann noch (ich glaub) 0,03 % je KM für dem Weg zum Arbeitsplatz (im eigenen Betrieb) dazu, es geht hier aber um die Fahrten zu einem anderen Arbeitsverhältnis!
Fahrtkosten zu seiner eigenen Arbeitsstelle im eigenen Betrieb fallen hier weg, da die Adresse identisch mit seiner Wohnadresse ist. Aber er arbeitet halt noch woanders.
Gruß Boris
Wenn Du sagst, Du nutzt den Smart nicht privat. Dann sollte es nicht das Fahrzeug sein, mit dem Du laut Deiner Steuererklärung zu Deinem anderen Arbeitsplatz fährst! Man muß ja jedes Jahr das Kennzeichen des PKWs angeben, mit dem man zur Arbeit fährt.
Weil diese Fahrten nicht Deinem Kleingewerbe zugeordnet werden, ist dies demnach eine nicht betrieblich veranlasste Fahrt und demnach privat. Somit kannst Du schlecht sagen, der Smart wird ausschließlich beruflich genutzt.
Gib halt den Zafira bei den Fahrtkosten zum anderen Job an und bleibe dabei, der Smart würde nur beruflich existieren, da Du ja nie im Leben Dich in so etwas kleines reinquetschen würdest, wenn Du einen großen geräumigen Zafira hast.
Ich persönlich würde in Deinem Fall sogar versuchen, das ich kein Kleingewerbe mehr bin. Dir geht bares Geld verloren, wenn Du die Vorsteuer aus dem Leasingvertrag und Benzin nicht abziehen kannst. Zwar müßtest Du umgekehrt in Deinen Rechnungen auch Umsatzsteuer verlangen, aber ich kann mir nicht vorstellen, das sich das ganze unterm Strich bei einem Neufahrzeug nicht rechnet. Ist zwar etwas mehr Papierkram, aber ich würde das ganze unter dem Gesichtspunkt Neufahrzeug mal mit Deinem Steuerberater durchsprechen.
Gruß Boris
Hi,
das mit den 30 Cent funktioniert wie folgt: Du zahlst alles erstmal selber und führst für die betrieblichen Fahrten ein Fahrtenbuch. Pro KM kannst Du Dir 30 Cent von Deinem Betrieb an Dich selber Aufwandsentschädigung erstatten. Dafür mußt Du aber alles (Wertverlust, hier Leasingraten, Benzin, Versicherung und Reparaturen zahlen). Nachteil: Die Vorsteuer ist weg, aber Du bist eh nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Das mit den Angeboten für Gewerbe bei Leasing ist in Deinem Fall ohnehin egal, prüft die Leasingbank nach, ob Du das Fahrzeug im Betriebsvermögen hast oder nicht? Wohl eher kaum, da Dein Betrieb und Du den gleichen Inhabernamen haben werdet.
Wenn Du sagst, Du nutzt den Smart überhaupt nicht privat, dann nimm den zu 100 % ins Betriebsvermögen und setze auch alles ab. Die in etwa gefahrenen Kilometer sollten aber in Relation zum Firmenumsatz stehen. Natrülich kann auch mal der eine oder andere KM privat anfallen, sollte aber nicht übertrieben werden, da Du ja offiziell das Fahrzeug nur betrieblich nutzt.
Das mit den LKW Zulassungen hat den Vorteil, das Fahrzeug ist ein Lieferwagen und in diesem Fall spricht, im Gegensatz zur PKW Zulassung der erste Anschein erst mal für eine gewerbliche Verwendung des Fahrzeuges. Bei mir damals hätte das Finanzamt mir eine Privatnutzung nachweisen müssen, und nicht, wie bei der PKW Zulassung, der Steuerpflichtige muß argumentieren, warum er das Fahrzeug nicht privat nutzt. Hatte bei der LKW Zulassung von 1991 bis 2006 (verschiedene Fahrzeuge) trotz Betriebsprüfung noch nie einen Eigenanteil. Das aktuelle, 2006 gekaufte Fahrzeug war 3 Jahre absichtlich sehr teuer geleast (nur betrieblich genutzt), wurde dann für 10 % Restwert von meiner Frau aus dem Leasingvertrag gekauft (hier fielen einmalig 19 % MWST aus dem Kaufpreis an) und seit 2009 für 30 Cent pro KM an meine Firma überlassen. Die Bezahlung erfolgt aber nicht in Geld (sonst wäre bei der Konstruktion die MwSt aus den Tankrechnungen und Reparaturen weg, ich bin vorsteuerabzugsberechtigt) sondern in Kraftstoff. Das heißt, meine Firma zahlt mit Benzin die KM-Pauschale und kann somit aus den Benzinkosten die Vorsteuer geltend machen. Es gibt seit eingen Jahren ein Urteil, wonach eine Bezahlung nicht in Geld erfolgen muß. Die von mir gewählte Konstruktion ist gewagt, das gebe ich zu, ich sehe aber einer Betriebsprüfung gelassen entgegen.
Wenn das in Deinem Haushalt vorhandene Fahrzeug größer als das betrieblich genutzte ist, würde ich den Smart ausschließlich betrieblich nutzen. Normalerweise langt es dem Finanzamt, wenn das andere Fahrzeug im Haushalt größer (Rauminhalt, Motorleistung, etc.) ist und die KM in Relation zu dem Geschäftsaufkommen stehen. Ein Zafira ist definitiv größer als ein Smart. Bei ausschließlich betrieblich genutzten Fahrzeugen ist mir auch keine Pflicht bekannt, ein Fahrtenbuch zu führen (außer Blitzerfotos, etc., dies ist dann aber nicht aus steuerlicher Sicht).
Ich persönlich würde den Smart als Werbesäule sehen, kleb ein wenig Werbung drauf, fahre diesen ausschließlich betrrieblich und setze alles ab. Ein Smart hat auch nur 2 Sitzplätze, wenn Deine Familie größer als 2 Personen ist, ist dieser ohnehin ungeeignet für Privatnutzung.
Aber Vorsicht: Ich weiß jetzt nicht, ob Du noch zusätzlich einen Arbeitnehmerjob hast. Falls ja, sollte das Kennzeichen vom Smart nicht identisch mit dem sein, mit dem Du jeden Tag zu Deiner Arbeit fährst! Dann wäre die Privatnutzung nachgewiesen! Auch zählt jede Fahrt zur Arbeitsstelle, auch Deinem eigenen Betrieb, als Privatfahrt! Ich gehe aber davon aus, das Dein Kleingewerbe unter Deiner Wohnadresse angemeldet ist, falls nicht, aufpassen, dann solltest Du offiziell mit einem anderen Fahrzeug dahinfahren und der Smart auf dem "Firmengelände" nachts stehen.
Bin aber kein Steuerberater, ich spreche hier nur aus, wie ich was gemacht habe und wie ich persönlich gewisse Sachen sehe!
Gruß Boris
Zur Info: Die 1 % Variante ist meines Wissens nur noch zulässig, wenn der PKW mindestens zu 50 % betrieblich genutzt wird.
Fährst Du das Fahrzeug überhaupt privat, ich meine, ist vielleicht noch ein anderes Fahrzeug im Haushalt, welches Du privat nutzt und den "Smart" vielleicht nur beruflich?
Geht zwar nicht beim Smart, aber ich hatte Fiat Fiorino, Jumpy/Scudo, und diese gibt es mit LKW Zulassung. Die 1 % Regelung bzw. Fahrtenbuch gilt nur für PKW und Kombifahrzeuge. Meinen Jumpy habe ich natürlich nie privat genutzt, bin ja überzeugter Motorradfahrer, auch im tiefsten Winter! Habe die Betriebsprüfung mit dieser Argumentation vor Jahren überstanden! Hat immerhin 16 Jahre funktioniert, dann brauchte ich mehr als 3 Sitzplätze (Kinder) und ich mußte mich für die PKW Version mit Fahrtenbuch entscheiden!
Du vergißt, das Du bei Deinem Rechenbeispiel zwar 150 Euro Leasing zahlst, aber Du zahlst ja auch noch Steuer, Versicherung und Kraftstoff. Somit könntest Du in jedem Fall mehr als die 150 Euro absetzen.
Bist Du vorsteuerabzugsberechtigt? Dies ist entscheidend, ob Du die MwSt als Vorsteuer geltend machen kannst.
Falls nein, denk mal darüber nach, ob Du das Fahrzeug vielleicht nicht privat least und für 30 Cent an Deine Fa. vermietest. Ist aber in der Regel nur empfehlenswert, wenn Du keine Vorsteuer geltend machen kannst.
Ein Gang zum Steuerberater könnte vielleicht zur genauen Einzelfallempfehlung führen, der Begriff Kleingewerbe ist sehr weit gestrickt. Weißt Du heute schon, ob Dein Gewerbe in der Mitte der Laufzeit des Leasingvertrages noch ein Kleingewerbe, ein richtiges Gewerbe (mit Billanzen, etc.) oder gar keins (pleite) mehr ist? Der Leasingvertrag wird vermutlich ohnehin nur auf Dich als privat haftend laufen, also alles mit einkalkulieren.
Will Dir hier keine Angst machen, aber ich habe in fast 20 Jahren Selbständigkeit, seit einigen Jahren praktisch nebenberuflich, schon so ziemlich alle Höhen und Tiefen erlebt!
Gruß Boris
Schon mal dran gedacht, eine Prepiad Kreditkarte zu besorgen und alle Zahlungen über diese abzuwickeln?
Wenn ich aber z.B. bei e-bay jemand mit so einem Konto Geld überweisen sollte, traue ich diesem nur schwer. Hat halt immer noch den Touch des unseriösen, aber die Frage ist ja, was Du für Zahlungseingänge erwartest.
Für Vorkassezahlungen anderer nicht unbedingt zu empfehlen (machen aber viele derzeit in der Bucht), aber für normale Eingänge (Lohn, Gehalt, etc.) durchaus zu verwenden.
Gruß Boris
Jein. Du magst recht haben, wenn der TE sofort zahlen würde.
Wenn Base aber unverzüglich einen Rechtsanwalt einschaltet und ggfs. den noch offenen Teilbetrag einklagt und die Einschaltung den Anwaltes angeblich vor Zahlungseingang erfolgt, haftet der TE für die Anwaltskosten. Natürlich können Inkassokosten nicht seperat eingeklagt werden, aber ein Verzugsschaden für Base liegt auch dann vor, wenn der TE verspätet oder gar nicht zahlt. Das Inkassokosten nicht seperat zu Anwaltskosten geltend gemacht werden können, ist mir auch bekannt.
In der Praxis stehen hinter den meisten Inkassobüros aber Anwälte (entweder angestellt oder freie Mitarbeiter oder gar Inhaber), und die verschicken die gleiche Mahnung halt dann nochmal mit einem anderen Briefkopf. Der Verzug ist mit Sicherheit eingetreten.
Die Lösung, der TE solle sofort zahlen, finde ich generell am Besten. Aber er wird es offenbar gar nicht können (GG im voraus, etc.). Also sollte er unabhängig von der Rechtsprechung mit den Inkassogebühren sich bemühen, die Kosten möglichst niedrig zu halten. Ich unterstelle jetzt einfach mal, das die derzeitigen Inkassogebühren niedriger sind als vergleichbare Anwaltsgebühren (muß aber nicht unbedingt sein), aber ich traue Base zwar viel zu, aber nicht, das die ein unseriöses Hinterhofinkassobüro beschäftigen.
Ich habe selbst vor vielen Jahren in einer Anwaltskanzlei gearbeitet, an die unter einer anderen Firmierung ein Inkassobüro angeschlossen war.
Ich bleibe dabei, ob der TE jetzt Inkasso oder Anwaltsgebühren zahlen muß, irgendwelche Gebühren bekommt Base mit Sicherheit nach obiger Sachverhaltsschilderung als Verzugsschaden zugesprochen.
Gruß Boris
ZitatOriginal geschrieben von djie
Zahle schnell die Forderung an ePlus in voller Höhe (inkl. Mahngebühren, Verzugszinsen), leugne den Empfang des Inkassoschreibens, sofern es nicht per Einschreiben gekommen ist.
So kommst du wenigsten noch um die Inkassogebühren rum. Inkassogebühren sind schließlich nicht einklagbar.
Woher soll diese Info stammen? Wenn Base die Inkassogebühren als Schadensersatz sieht, sind diese meines Erachtens sehr wohl einklagbar! Diese Gebühren gehen nur in den Gebühren einen Rechtsanwaltes im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahrens auf, d.h. die dürfen nicht zusätzlich zu den Anwaltskosten verlangt werden. Ob der TE jetzt Inkasso oder Anwaltsgebühren zahlt, ist eigentlich kein Unterschied. Nur wenn die Inkassogebühren höher sein sollten als Anwaltsgebühren in vergleichbaren Fällen, hätte er eine Chance.
Ich kenne die Probleme mit base aus eigener Erfahrung (aber nicht wegen Zahlungsschwierigkeiten). Man ruft zig Sachbearbeiter an, und keiner weiß, was der andere tut. Habe ebenfalls das Problem mit der Papierrechnung. Mein Vertrag läuft auf meine GmbH. Ich benötige eine Papierrechnung, damit ich diese steuerlich absetzen kann. Nach über 12 Monaten haben die es jetzt geschaft, einmal, für Dezember 2009 eine solche Rechnung zu schicken. Den Rest kann ich nur mit dem Zusatz "Kopie" im Internet abrufen. Die Papierrechnung hat haber nichts mit dem erteilten Abbuchungsauftrag / Einzugsermächtigung zu tun. Diese wird trotzdem monatlich ausgeführt. Unabhängig von der Art der Rechnung. Woher der TE die Info haben will, bei Papierrechnung könne man überweisen und bei Online Rechnung nicht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß Boris
Re: altes premiere PrePaid einfach verlängert
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von pan666
Hallo,
hatte ein altes premiere PrePaid Paket welches sky nach langem ringen vor einem Jahr eingelöst hat.
Jetzt war das Jahr rum und die fangen an munter 59,99€ im Monat anzubuchen.
Ein Anruf bei der überaus freundlichen, kompetenten Hotline hat mich fasst auf den Schuhen sprineg lassen.
Es erfolgte keinerlei Info über die "Preiserhöhung" aber die HL stellt sich "dumm" und ingnorant....
Was tun?
Gruß
pan
Das Problem bei den Jahresgutscheinen ist, das diese automatisch zu einem Abo führen, wenn nicht fristgerecht gekündigt wurde! Hatte den gleichen Fall, habe aber die Kündigungsfrist eingehalten!
Gruß Boris
Laut meiner Historie hat das Anschauen der Seite nicht gelangt. Im Gegenteil, da sind Werbungen von den "Domspatzen" aufgeführt, die ich definitv nie erhalten habe! Das war heute meine erste Werbe SMS, mit Ausnahme einer SMS vor einigen Tagen bezüglich der Frage, was für eine Art von Handy ich nutze.
Boris
Nachtrag ca. 20 min später: Offenbar dauert es eine Weile, bis es auf der Seite angezeigt wird. Unmittelbar und einige Minuten später war es entsprechend vermerkt. Also nehme ich sämtliche Vermutungen wieder zurück.
Boris