Beiträge von Boris1968

    Kurzes update:


    Nachdem ich eine Beschwerdemail verschickt hatte, rief mich heute eine Callya Mitarbeiterin (sehr freundlich) auf meiner E-Plus Nummer an und teilte mir mit, das ich, wenn ich es wolle (natürlich wollte ich) eine neue Karte mit meinem Guthaben, aber mit neuer Rufnummer kostenlos zugeschickt bekommen. Ich solle alle 2 Monate ein Gespräch führen, damit das System erkennt, das die Karte noch genutzt wird, sonst würde diese wieder abgeschaltet werden.


    Angeblich wäre meine Karte schon am 26.12.2009 abgeschaltet worden (kann sein, lag eh in der Schublade, da ich erst meine anderen Call ya vertelefonieren wollte).


    Also, alle Schubladenkarten alle 2 Monate ins Handy und einmal telefonieren (ob kostenpflichtig oder nicht sagte die Dame nicht), falls doch abgeschaltet, reklamieren, dann gibts umsonst eine neue.


    Gruß Boris

    @ Rudi 78


    Zum Zeitpunkt meines Beitrages fragten manche, wo hier eine Urkundenfälschung sein solle. Daher mein entsprechend formulierter Beitrag!


    Würde nur eine Anzeige wegen (versuchten) Betruges gemacht werden, stellt der Staatsanwalt dies vermutlich sehr schnell aufgrund des fehlenden Vermögensschadens des TE ein, und Ziel ist ja, das die Akte aufgeklappt bleibt und der TE, ggfs. über seinen Anwalt, Akteneinsicht bekommt und somit den Namen des Vermittlers bzw. aller Vertragsdokumente bekommt, die Mogelcom ja zu ihrer eigenen Entlastung im Strafverfahren vorlegen muß. Was Mogelcom derzeit dem TE zur Verfügung stellt, kann, muß aber nicht vollständig sein!



    Gruß Boris

    Habe gerade, nachdem ich hier die aktuellen Beiträge gelesen habe, eine orginal Call Ya eingelegt. Es kommt auf dem Display nur "Eingeschränkter Netzdienst", telefonieren und Guthabenabfrage unmöglich. Die Karte habe ich im Sommer 2008 mit einem Prepiad Handy bekommen, vor ca. 3 Monaten kurz das erste mal eingelegt, um zu sehen, ob diese funktioniert. Da ging alles. Einen kostenpflichtigen Anruf habe ich aber nicht ausgelöst, sondern nur mein anderes Handy klingeln lassen.


    Heute geht nichts mehr. Die Karte ist ordnungsgemäß auf mich oder meine Frau (weiß ich jetzt nicht genau) registriert, lag aber immer in einer Schublade, da ich noch eine andere Call ya runtertelefoniere und diese erst danach verwenden wollte.


    Habe definitiv keine Mitteilung über eine mögliche Abschaltung bekommen (Brief nicht, SMS kommt bei einer Schubladenkarte natürlich nicht an).


    Es geht zwar nur um die 5 Euro SGH, aber kann ich noch irgend etwas machen? Orginal Datenblatt mit PIN und PUK habe ich.


    Die Hotline kann ich von dieser Karte aus auch nicht anrufen.


    Haben die vielleicht eine FAX Nummer?


    Gruß Boris

    Thema Urkundenfälschung:


    Muß ich Euch leider meiner Meinung nach widersprechen. Eine Urkundenfälschung liegt bereits vor, in dem Moment, wo man etwas verändert, das geeignet ist, im Rechtsverkehr etwas zu beweisen, sprich eine Unterschrift unter einem Handyvertrag.


    Es ist sogar so, wenn man z.B. in der Kneipe einen Strich auf einem Bierdeckel wegradiert, um ein Bier weniger zu bezahlen, das man eine Urkundenfälschung begangen hat! Dies ist kein Witz, sondern habe ich im 1. Semester Strafrecht so gelernt. Natürlich wird kein Wirt einen deswegen anzeigen, sondern eher rauswerfen, aber juristisch ist es so!


    Habe einen ähnlichen Fall gerade selbst gehabt, habe bei e-bay ein Handy mit auf mich auszustellender Rechnung erworben, der Verkäufer warb in dem Angebot noch mit einer Rechnung mit Umsatzsteuer, statt der bezahlten 140 Euro wurde nur eine Rechnung über 1 Euro ausgestellt (vom Händler). Da es mir um die Abziehbarkeit der Vorsteuer ging, reklamierte ich dies beim uneinsichtigen Händler, der bei e-bay aber privat auftrat. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelte daraufhin wegen Urkundenfälschung, da die Rechnung nicht korrekt war! Kurze Zeit später hat der Händler die Rechnung nicht korrigiert, mir aber die volle Umsatzsteuer zurückerstattet als Schadensersatz, da der Tatbestand offenbar erfüllt war und ich daraufhin der Staatsanwaltschaft mitteilte, das er den Schaden wieder gut gemacht hatte.


    Man begeht sogar strafrechtlich eine Urkundenfälschung, wenn man z.B. ein Fahrtenbuch fürs Finanzamt nicht richtig ausfüllt oder bei den Kilometern schummelt. Oder mit einer 2. Tachoscheibe LKW fährt. Das sind alles so Fälle, an die eigentlich keiner denkt, aber es ist wirklich so. Meistens interessiert dies keinen, bis einer dadurch Nachteile hat, wenn aber mal die Sache ins Rollen kommt, ermittelt der Staatsanwalt sofort!


    Demnach würde ich einen Handyvertrag, in dem wahrheitswidrig eine andere Person eingesetzt wurde, bereits als gefälschte Urkunde bezeichnen, unabhängig von der ge-/verfälschten Unterschrift.


    Betrug liegt nur dann vor, wenn jemand einen vermögensrechtlichen Nachteil und der Täter einen Vorteil hat. Den Nachteil mag der TE nur dann haben, wenn er auch etwas bezahlt hat. Mogelcom hat keinen Vorteil, da ja der Vermittler die Provision bekam. Also kann man allenfalls den Vermittler anzeigen, und das wiederum kann nur Mogelkom selber, da die die Provision gezahlt haben. Dies ist das Problem, warum ich einer Anzeige wegen Urkundenfälschung mehr Erfolgsaussichten zuspreche wie wegen Betruges.


    Es wurde hier allenfalls Mogelcom betrogen (normal soll es ja andersrum sein, wenn man den vielen Berichten hier im Forum glauben kann), die dann fahrlässig (also vermutlich nicht strafbar, da im besten Glauben auf die Rechtswirksamkeit des Vertrages) die Forderung beim TE durchsetzen wollen. Und solange der TE nicht zahlt, hat er auch, zumindest juristisch, keinen Vermögensschaden.


    Dies stellt meine persönliche Meinung dar, die vorstehenden Zeilen sind keinesfalls eine Rechtsberatung, da ich dazu nicht befugt bin.


    Gruß Boris

    Kenne mich mit HD nicht so aus, habe ich selber nicht. Aber ich weiß, das Sky verschiedene Receiver anbietet, normale und HD taugliche. Also muß der Receiver HD tauglich sein, um die entsprechenden Kanäle zu empfangen.


    Die Buchse in der Wand hat nichts zu sagen! Das SAT Signal ist meines Wissens nicht unbedingt mit dem Kabelsignal identisch! Da würde ich mich in jedem Fall nochmal bei der Hausverwaltung erkundigen!


    Frage ist nur, ob Dein bisheriger Receiver den richtigen Kartenslot hat oder nachgerüstet werden kann (Common Interface), ist meistens aber teurer als einen neuen Receiver zu kaufen. Notfalls mußt Du halt 2 Receiver nacheinander schalten, frag mich aber nicht, wie das geht, damit kenne ich mich nicht aus.


    Laß Dich beim Neuvertrag nicht mit den Konditionen übers Ohr hauen. Irgendwo hier im Forum sind die aktuellen Sky Angebote (was den Kunden angeboten wurde). Einfach mal über die Suchmaschine Sky eingeben, dann siehst Du, was man rausholen kann (oder vielleicht noch mehr).


    Gruß Boris

    Die Karten SAT und Kabel sind unterschiedlich.


    Aber ich glaube, Du hast überhaupt keinen Kabelanschluß, sondern eine Gemeinschaftssatanlage. Schau sicherheitshalber mal in Deine Nebenkostenabrechnung, ob da Kabelfernsehgebühren aufgeführt sind. Also erübrigt sich eigentlich die Frage. Du brauchst auch einen speziellen Receiver. Der DVB oder SAT wird Dir nichts bringen.


    Ich persönlich würde in jedem Fall SAT nehmen, da Du dann erheblich mehr Programme für das gleiche Geld bekommst.


    Außerdem kannst Du die Karte ja mitnehmen, um z.B. im Urlaub im Campingwagen an einem Receiver, der die gleiche Karte nimmt, Sky zu schauen. Mache ich z.B. so, habe eine Karte mit 4 Receivern (2 zu Hause, 2 im Gartenhaus bzw. im Urlaub Wohnwagen).


    Auch innerhalb von den SAT Karten gibt es 2 verschiedene Ausführungen. Die ältere S 02 und die neue V 13 (verschiedene Verschlüsselungen). Sollen mehrere Receiver betrieben werden, müßen diese alle die gleiche Vorrichtung haben. Die S 02 Receiver sind sehr billig zu bekommen, die für V 13 sind noch nicht so verbreitet, daher teurer.


    Gruß Boris

    @ andreas


    Das das nicht neu ist, weiß ich auch. Aber bisher mußte man langwierige Wege gehen und durch die beiden neuen Urteile wird das hoffentlich etwas einfacher, da man eher darauf Bezug nehmen kann. Außerdem sollte es jeder "Endverbraucher" auch verstehen, bisher war die Verwirrung über die Anwaltskostenerstattungspflicht bei Leuten, die nicht jeden Tag damit zu tun haben, groß. Wenn ich jetzt hier im Forum §§ aus dem BGB zitiere, können wohl nur die wenigsten etwas damit anfangen. Aber mit diesen Urteilen sollen die Endverbraucher mehr Mut bekommen, jetzt endlich sich mal auch mit Hilfe eines Anwaltes gegen unberechtigte Forderungen von Inkassounternehmen zu wehren! Meistens stellen die dubiosen Firmen Beträge von ca. 100 Euro in Rechnung und die meisten denken, lieber zahlen als sich rumzuärgern! Und die trauen sich nicht, zum Anwalt zu gehen, weil sie denken, das wird alles dann noch viel teurer! Ich selber kenne meine Rechte auch ohne die beiden neuen Urteile, viele aber nicht, dies ist nicht persönlich gegenüber irgendjemanden gemeint, aber ich kenne viele, die sich allein schon vom Begriff "Inkasoanwalt" oder "Inkassobüro" einschüchtern lassen! Ich selber habe vor vielen Jahren als Rechtsanwaltsfachangestellter insgesamt 7 Jahre in Anwaltsbüros und Inkassobüros gearbeitet, ich weiß, wovon ich rede.


    Gruß Boris