Aktenzeichen ist Amtsgericht Karlsruhe, AZ 9 C 93/09. Kam auch in der Sendung Akte auf Sat 1 vor etwa 4 Wochen. Es ging gegen die dubiosoen Anwälte, die angebliche Internetabos geltend machten und dann doch nicht einklagten (so wie Katja Günter u.s.w.).
Kann man auch googlen. (Katja Günter eingeben oder das Aktenzeichen)
Dort hat das Amtsgericht Karlsruhe dem Kläger (ein zu unrecht Angemahnter) seine eigenen Anwaltskosten, die zur Beantwortung und Abwehr der durch einen Inkassoanwalt der Internetfirma angemahnten Rechnung erforderlich waren, in voller Höhe zugesprochen, d.h. bereits nach einer dubiosen Rechnung ist man berechtigt, einen Anwalt zu nehmen, der auch, wenn das ganze nicht vom Rechnungsersteller eingeklagt wird, vom Rechnungsaussteller zu erstatten ist.
War zwar für ein Internetabo, ist aber meines Erachtens komplett auf den vorliegenden Fall übertragbar. Ich würde das Risiko eingehen und alles an einen Anwalt abgeben.
Desweiteren gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Marburg, AZ 91 C 981/09, welches inhaltsgleich zu dem Karlsruher Urteil ist, ebenfalls für eine dubiose Abofalle.
Gruß Boris