Beiträge von Boris1968

    Aktenzeichen ist Amtsgericht Karlsruhe, AZ 9 C 93/09. Kam auch in der Sendung Akte auf Sat 1 vor etwa 4 Wochen. Es ging gegen die dubiosoen Anwälte, die angebliche Internetabos geltend machten und dann doch nicht einklagten (so wie Katja Günter u.s.w.).


    Kann man auch googlen. (Katja Günter eingeben oder das Aktenzeichen)


    Dort hat das Amtsgericht Karlsruhe dem Kläger (ein zu unrecht Angemahnter) seine eigenen Anwaltskosten, die zur Beantwortung und Abwehr der durch einen Inkassoanwalt der Internetfirma angemahnten Rechnung erforderlich waren, in voller Höhe zugesprochen, d.h. bereits nach einer dubiosen Rechnung ist man berechtigt, einen Anwalt zu nehmen, der auch, wenn das ganze nicht vom Rechnungsersteller eingeklagt wird, vom Rechnungsaussteller zu erstatten ist.


    War zwar für ein Internetabo, ist aber meines Erachtens komplett auf den vorliegenden Fall übertragbar. Ich würde das Risiko eingehen und alles an einen Anwalt abgeben.


    Desweiteren gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Marburg, AZ 91 C 981/09, welches inhaltsgleich zu dem Karlsruher Urteil ist, ebenfalls für eine dubiose Abofalle.


    Gruß Boris

    Hast Du noch den gleichen Personalausweis wie vor 4 Jahren? Wenn Du zwischenzeitlich einen neuen bekamst, hast Du auch eine andere Personummer. Aber der Fall riecht ganz nach Betrug. Kurz vor Ende des Quartals ein Vertrag (anhand des Vertrages kann ja Mogelcom sehen, welcher Vermittler die Provision abkassiert hat!). Das werden sie Dir aber wohl kaum sagen. Ich würde zudem noch eine Anzeige wegen Betruges und Urkundenfälschung gegen unbekannt, besonders Tatverdächtiger der Vermittler des Vertrages, machen. Dann kann sich die Staatsanwaltschaft mit Mogelcom bezüglich der Nennung des Vermittlers rumärgern.


    Mogelcom hat zwar einen zweifelhaften Ruf, aber so etwas ging meines Erachtens ganz klar von irgendeinem Vermittler aus, der vermutlich mittlerweile über alle Berge ist, da jedem klar sein muß, das die Auszahlung der Provision rückverfolgt werden kann. Du wirst vermutlich nicht der einzige sein, mit dem dieser Vermittler einen Vertrag abgeschlossen hat.



    Noch was anderes: Vor einigen Tagen erging ein Urteil, wonach eine Firma, die dubiose Rechungen für Internetdienste verschickt, bei einer ungerechtfertigen Rechnung auch die Anwaltskosten (außergerichtlich) des Gegners übernehmen muß. Dies kann auch hier übertragen werden. Ich würde mir sofort einen Anwalt nehmen, dann ist dieser auch zustellungsbevollmächtigt für einen möglichen Mahnbescheid wenn Du im Urlaub bist, sollte mogelcom nicht klagen, müßte der Anwalt seine Kosten gegenüber mogelcom einklagen, freiwillig werden die wohl kaum zahlen, das ganze müßtest Du eigentlich gewinnen, aber das kann dauern.


    Gruß Boris

    Du schreibst, Adresse vor 4 Jahren. Von wann soll den die Forderung sein? Behalt mal die Verjährungsfristen (3 Jahre nach Rechnungserstellung mit Ablauf des Jahres) im Hinterkopf. Unabhängig davon, ob Du den Vertrag geschlossen hast oder nicht. Ich kenne aber Mitarbeiter in TK Shops, die selber einräumen, auf Ausweise teilweise mehrere Prepaidkarten zu registrieren, ohne das es die Kunden wissen, um Umsatzzahlen zu erreichen.


    Unabhängig davon, wie auch meine Vorredner geschrieben haben, will Mogelcom von Dir etwas, das heißt die sind in der Beweispflicht.


    Würde Dir empfehlen, nichts zu tun, sobald aber etwas vom Gericht kommt, Anwalt einschalten.


    Gruß Boris

    crooks


    Wohne in 69434 Hirschhorn, das Problem ist bei E-Plus bekannt! Bekomme schon bei jeder Netzstörung mittlerweile meine anteilige Grundgebühr und Kosten für Nutzung von Fremdnetzkarten! Ich rede nicht von ein paar Stunden (so 2-3 mal im Monat der Fall) sondern von 3-5 Tagen so alle 3 Monate!



    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4036324#post4036324


    (Beiträge ab 5.2.2010 lesen! Weiteres dann im anderen Thread, weil es eigentlich nicht hier reingehört)


    Desweiteren könnte man ggfs. mit Preisrabatt eine freiwillig zu unterschreibende Mindestvertragslaufzeit 6/12/18/24 Monate für manche Optionen einführen, damit die Händler entsprechende Provisionen bekommen und den Kunden wieder bei base besser subventionieren können!


    Gruß Boris

    Vom Festnetz aus erreichbare kostenlose Telefonnummer für Netzstörungen (da ich bei Netzstörungen mit einer kostenlosen E-Plus Nummer nichts anfangen kann!), ich wohne in einer Gegend, wo dies gelegentlich vorkommt!


    Gruß Boris

    Auch wenn im November 2008 1und1 nicht gerade den besten Ruf hatte, wenn man als die Berichte im Fernsehen sieht, wurde mein Vertrag und die Portierung der Tel. nummer (von der Telekom) problemlos abgewickelt. Habe mich seinerzeit für 1und1 entschieden, da die die billigsten waren. Das einzige, was nervig war, war das Schreiben das am Wechseltag ich zu Hause sein müsse, damit ein Techniker kommt. Wenn nicht, fallen gewisse Kosten für einen Ersatztermin an. Und dabei stand noch sinngemäß: "wenn am Portierungstag bis 17 Uhr keiner da war, kommt auch keiner mehr, dann sind technische Maßnahmen zum Anschluß des DSL Splitters und der Fritz Box nicht notwendig" Es kam niemand, das hätte man mir auch gleich sagen können, aber es hat alles problemlos geklappt. Hatte vorher einen ganz normalen Telekom Anschluß für Euro 16,37 aus dem Jahr 2000. Fritz Box auf die erste Dose in der Wohnung und gut wars.


    Gruß Boris

    Danke für das Foto, ich kann leider hier keine Bilder einstellen (bin kein PC Profi). Aber auf meinem Bestellschein steht Eur 99,00 Mindestbestellwert und nicht Eur 49,00. Ist aber das gleiche Gerät wie in der mir zugeschickten Werbung. Offenbar bekommen manche Kunden bessere Angebote!


    also: bei 49 Euro MBW AP5103
    bei 99 Euro MBW AP5100



    Mal beobachten, ob dies jetzt öfters so gehandhabt wird, habe meist nur etwas bestellt, was in etwa den Wert der Prämien hatte (meistens Druckerpatronen), an mir haben die eigentlich noch nie viel verdient.


    Habe schon DVD Radio, Doppelfrituese, Schminkkoffer, Video-Digitalcamera und insgesamt vielleicht Eur 200,00 Umsatz netto gemacht.


    Gruß Boris

    DVD Player Portable


    Heute Bestellschein bekommen mit Angebotsnummer AP5100 (ab 99 Euro Nettobestellwert). Gültig bis 2.7.2010


    !!Bitte nächste Beiträge lesen! Geht mit AP 5103 offenbar schon ab Eur 49,00 MBW!!!



    DVD Player mit Bildschirm, um 180 Grad drehbar, neigbar, 18 cm, Akku bis 2,5 h, USB Anschluß und das übliche Zubehör. Offenbar No name Produkt, aber aktuelle Anschlüsse und Ausstattung.


    Gruß Boris

    Gehöhrt eigentlich in den gettings-thread, aber: Nicht alle Gettingskunden bekamen die Kick-Ass mail! Ich z.B. auf keine meiner 4 Karten (jede bringt mir aber Eur 2,00). Ein klarer Vorteil für e-plus Kunden, aber wie lange noch? Aber es ist richtig, generell bekomen e-plus Kunden Geld für Werbung.


    Gruß Boris

    Zitat

    Original geschrieben von preis-werk
    Die USt des Kauflandes bekommst Du sowieso wieder, berechnet werden dann die deutschen 19%.


    Bei USt-freiem Einkauf hast Du die deutsche USt (19%) zwar eigentlich abzuführen, bekommst sie dann aber als Vorsteuer auch gleich wieder.
    Damit hebt sich das ganze rechnerisch auf. ;)


    Ich habe schon mehrfach so Geschäfte (aber nur Artikel im Wert von ca. 2000 Euro) gemacht, ich kenne das so, das ich die Ware netto bekomme und das wars. In der Abschreibungsliste taucht auch nur der Nettobetrag auf, der Verkäufer überprüft aber vor dem Verkauf meine Umsatzsteuer ID. Auch bei einer Betriebsprüfung wurde das Vorgehen bis dato nicht beanstandet!


    Gruß Boris