1. Derzeit gibt es zwar einen Punkt, aber nach der Punktereform (geplant) gibt es keinen mehr.
2. Liegen zwischen "Tattag" und Datum des Anhöhrungsbogen mehr als 2 Wochen, vergesst das angedrohte Fahrtenbuch. Ab 2 Wochen darf man nach einschlägiger Rechtsprechung "Erinnerungslücken über den 'Fahrer" haben.
3. Ist kein Halterverstoß, da es nicht die Zulassung betrifft, es haftet nur der Fahrer, da ja keiner diesen gezwungen hat, in eine Umweltzone reinzufahren.
4. Für die Verfahrenskosten haftet der Halter nicht, nur der ggfs. ermittelte Fahrer. Ist nämlich kein Parkverstoß, nur bei so einem Verstoß kann der Halter für die Kosten bei einem nicht ermittelten Fahrer haften.
5. Mittlerweile ist es egal, ob das Fahrzeug in die Umweltzone geschleppt oder gefahren wurde. Sobald es zugelassen ist, befindet es sich in der Zone, also liegt eine Owi vor. War bis vor kurzem noch nicht so, wurde aber meines Wissens kürzlich geändert.
6. Ich würde den Anhöhrungsbogen gar nicht beantworten (wenn ich nicht weiß, wer in der Family das war) und versuchen, in die 3-Monats Verjährungsfrist bei Owis kommen. Soll aber hier keine Aufforderung zu illegalem Handeln sein, ist nur meine private Meinung. Erst wenn ein Richter Dich vorlädt, mußt Du aussagen oder mitteilen, das Du Dich auf Dein Zeugnisverweigerungsrecht berufst. Vorladungen der Polizei / Ordnungamt mußt Du in diesem Falle nicht nachkommen. Ob der Richter Dich innerhalb der Verjährungsfrist (3 Monate) vorlädt, glaube ich kaum, Dir gegenüber ist die Verjährung aber unterbrochen. Wenn Du Dir aber sicher bist, das die Dir nichts beweisen können (Fahrerfoto vorhanden?), müßtest Du gute Chancen haben.
Gruß Boris