Beiträge von Jannis71

    Ich habe letztes Jahr ein Jawbone UP2 gewonnen. Stiftung Warentest hat dann festgestellt, dass im Armband Weichmacher über den Grenzwerten drin sind. Habe mich dann an den Hersteller gewandt und die sagen dies:


    Zitat

    Stiftung Warentest, a consumer testing organization in Germany, recently reported finding the presence of DEHP in amounts over the allowable limit in two UP by Jawbone® activity tracker wristbands. DEHP, which is an abbreviation for Bis(2-ethylhexyl) phthalate, is a manufactured chemical compound used as a plasticizer (softener) that is commonly added to plastics to make them flexible.


    Jawbone® responds that it tests its activity tracker wristbands to meet the European Union’s environmental regulations, such as REACH (EC 1907/2006 - Registration, Evaluation, Authorization, and Restriction of Chemicals). Prior to release in the EU, an independent accredited lab tested the UP2™ and UP3™ activity trackers for regulatory compliance with DEHP, among numerous other regulated substances. The lab, SGS-CSTC Standards Technical Services Co., Ltd, reported that the UP2™ and UP3™ activity trackers passed REACH regulations for any phthalates, including DEHP. Furthermore, a second independent lab, TÜV SÜD, screened the UP3™ activity tracker wristband in September 2015 against the most common chemicals, including DEHP. TÜV SÜD similarly reported that the UP3™ activity tracker wristband is in compliance with regulations for DEHP.


    Jawbone recognizes the concern caused by the Stiftung Warentest test results and takes health and safety very seriously. Jawbone is working to understand why Stiftung Warentest’s test results differ from the findings of SGS and TÜV SÜD.


    Kann man das Teil nun bedenkenlos weiter nutzen? Habe ja keine Rechnung dafür und kann somit auch nichts zurück geben.

    Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Ist es auch. Die Notrufleistellen der Polizei sind mit den Notfallleistellen "in direktem Kontakt".


    Wenn die Notfallleitstelle dann aber selbst keine Züge anhalten kann sondern die erstmal den Fahrdienstleiter anrufen(?) und der dann die Züge anhält (womöglich auch per Anruf?), ist das aber ja nicht unbedingt sehr effektiv. Da müssen dann min. 3 Telefonate geführt werden und alle müssen erklären wo und was passiert ist, evtl. gibts dabei auch noch Übermittlungsfehler.
    Meine Frage wurde beantwortet, ich weiß jetzt das man sich den Anruf eigentlich sparen kann wenn wirklich etwas ist. In der Zeit in der man erklärt wo man ist und was passiert ist, hat man entweder schon geholfen oder es ist sowieso bereits zu spät. Entweder sieht man die Möglichkeit selbst zu helfen und auf die Schienen zu springen oder es bleibt einem nur übrig mit irgendwas zu leuchten und zu hoffen.

    An den kleinen Bahnhöfen hier rauschen die Züge oft mit über 100km durch, da bleibt nicht viel Zeit jemandem entgegen zu laufen. Wenn der Fahrer einen dann noch erkennen soll und die Bremsung einleiten muss wird das eher nichts werden.

    Dann kann man wohl davon ausgehen, dass es min. 5 Minuten dauert bis tatsächlich was passiert, es sei denn man findet einen Bahn Mitarbeiter der sofort ein Nothaltsignal absetzen kann. Danke für die, leider nicht unbedingt erfreuliche, Auskunft.


    Ob man dann wirklich jemanden 5 Minuten auf den Gleisen liegen lässt bis man weiß, dass die Züge gestoppt sind oder sich selbst in Gefahr begibt, muss man dann wohl einfach selbst entscheiden.

    Was ist denn die beste Möglichkeit für eine Unterbrechung des Zugverkehrs (Bahn, U-Bahn, S-Bahn) zu sorgen falls etwas auf die Schienen fällt oder sich jemand auf den Schienen befindet? Gibt es eine bundesweite Telefonnummer unter der man die Leitstellen erreichen kann oder muss man bei der Polizei anrufen? Könnte mir vorstellen, dass das alles sehr lange dauert bis es dann beim richtigen Ansprechpartner ankommt und die Züge tatsächlich gestoppt werden.
    Wenn es eine Info/Notfallsäule gibt soll man diese sicherlich benutzen. Aber in vielen kleineren Bahnhöfen habe ich sowas nicht gesehen.

    Meine Frau ist Studentin ohne eigenes Einkommen, wir führen einen doppelten Haushalt. Wenn eine Unterbrechung von mehr als 4 Wochen vorlag, darf man die Verpflegungskosten ja wieder für volle 3 Monate absetzen:


    Zitat

    Wird die Auswärtstätigkeit aus beruflichen Gründen für mindestens vier Wochen unterbrochen, beginnt nach Wiederaufnahme der Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte eine neue Drei-Monats-Frist für den Abzug der Pauschbeträge http://www.steuernetz.de/aav_s….xhtml?currentModule=home


    Wie ist dieses "aus beruflichen Gründen" zu verstehen. Während der Semesterferien wohnt sie natürlich nicht in der Zweitwohnung, können wir die Verpflegungskostenpauschale für die Zeit danach wieder absetzen oder müsste man von seinem Arbeitgeber vorübergehend versetzt werden damit sowas geht?


    Edit: Frage selbst beantwortet. Die Infos auf den meisten Seiten sind wohl veraltet. Aktuell ist:


    Zitat

    Um die Berechnung der Dreimonatsfrist zu vereinfachen, wird eine rein zeitliche Bemessung der Unterbrechungsregelung eingeführt. Danach führt eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte zu einem Neubeginn der Dreimonatsfrist, wenn sie mindestens vier Wochen dauert (§ 9 Absatz 4a Satz 7 EStG). Der Grund der Unterbrechung
    ist unerheblich; es zählt nur noch die Unterbrechungsdauer. http://www.spesen-ratgeber.de/…ekostenrechts-ab-2014.pdf

    Der Beitrag ist aber ja nun gelöscht, würde google die Seite nochmal indixieren wäre da nichts mehr zu finden. Kann man daher nicht damit vergleichen, dass die Informationen noch auffindbar sind und dadurch im Index bleiben.


    Das google Formular bringt nichts. Solange in den Beiträgen nichts verfängliches drin steht löschen sie die nicht.

    Sie können die Daten ja gerne weiter verwenden, ich möchte nur nicht das sie bei einer normalen Internetsuche auftauchen.
    Bing hat außer einem Link zu einem nicht existierenden google+ Profils nichts zu meinem Namen anzubieten, bei Yahoo ist es gleich.

    Ich würde gern vermeiden, dass in der google Suche div. Einträge zu meinem Namen auftauchen. Ich hatte in der Vergangenheit einige Kommentare auf fremden Facebookseiten geschrieben. Diese habe ich alle gelöscht, aber auch noch Wochen später tauchen sie in der google Suche auf. Klickt man dann auf den google Link erscheint bei Facebook nur die Seite "Leider ist dieser Inhalt derzeit nicht verfügbar" Wie bekomme ich google dazu die Suchergebnisse zu aktualisieren damit die Links nicht mehr angezeigt werden?
    Das gleiche gilt für einen linkedin.com Eintrag den ich gelöscht habe. Bei google gibt es aber noch einen Link zum Profil der dann zu einer "Profil nicht vorhanden" Seite führt.
    Kann nur der Betreiber der Website eine neue Indixierung veranlassen?