ZitatOriginal geschrieben von ibomal Grundloses Langsamfahren ist auch verboten.
Damit ist aber ganz sicher nicht 70 bei erlaubten 100 gemeint.
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ZitatOriginal geschrieben von ibomal Grundloses Langsamfahren ist auch verboten.
Damit ist aber ganz sicher nicht 70 bei erlaubten 100 gemeint.
Es gibt eigentlich keine richtige Begründung, da steht nur, dass seit 4 Jahre keine Umsätze mehr gemeldet wurden und sie fragen ob das Gewerbe noch ausgeübt wird. Falls nicht regen sie eine Abmeldung an. Nur kam jetzt schon 2 mal die Aufforderung "um Erledigung" bzw. dazu Stellung zu nehmen, jetzt mit einer "letzten Frist" von 2 Wochen. Was passiert wenn ich nicht reagiere steht da nicht. Kann ich denen nun schreiben, dass ich nur den Gewerbeschein behalten will und das Gewerbe theoretisch in der Zukunft wieder ausgeübt wird oder sollte ich es besser abmelden um Ärger zu vermeiden.
Da ich seit Jahren eine 0 Meldung für mein Gewerbe abgebe, hat mir das Finanzamt nahe gelegt, dass Gewerbe abzumelden. Im Grunde hab ich den Gewerbeschein ja nur noch um bestimmte Angebote wahrzunehmen, Handyvertrag, Metro etc.
Ist es nicht zulässig nur dafür ein Gewerbe angemeldet zu lassen, muss ich es abmelden?
Spielt doch keine Rolle was für ein Rad ich habe. Die Straßenverkerhsordnugn regelt eindeutig, dass alle Radfahrer auf die Straße gehören, nur dort wo besondere Gefahrensituationen bestehen darf ein Radweg benutzungpflichtig sein und es ihnen somit untersagt werden, solange der Radweg unter normalen Umständen nutzbar ist. Abweichend davon gehören Rennradfahrer immer auf die Straße. Auch wenn das vielen Autofahrern nicht gefällt, sie müssen dann eben auch mal hinterherfahren und warten bis sie überholen können. Ja, der Rennradfahrer muss das überholen ermöglichen, aber er muss nicht ranfahren sobald ein Auto hinter ihm ist. Wenn er alle 5 Minuten ranfährt ist er seiner Pflicht auch nachgekommen.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Bei Schnee und Eis würde ich dir zustimmen, wobei ich dann mein Rad einfach stehen lassen würde, da mir das generell zu gefährlich wäre.
Das ist deine Entscheidung. In meiner Umgebung fährt am Wochenende überhaupt kein Bus und nicht jeder hat ein Auto. Auf der Fahrbahn ist es sicher, da dort geräumt wird. Die einzige Unsicherheit sind Autofahrer die sich durch Radfahrer gestört fühlen, denn sie meinen ja, dass die da nicht hingehören.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt Aber Schlaglöcher? Von was für unüberwindlichen Kratern sprichst du? Ich kenne (ernsthaft!) keine Radwege mit Schlaglöchern, die eine Benutzung unmöglich machen würde. Schlaglöcher entstehen, wenn schwere Fahrzeuge eine Unebenheit immer tiefer aushöhlen. Das kann auf einem Radweg nicht passieren, da dort keine schweren Fahrzeuge unterwegs sind.
Nur weil es bei dir nicht passiert, heißt das es nirgends vorkommt
Hier fahren regelmäßig landwirtschaftliche Fahrzeuge auf den Radwegen. Natürlich nicht Kilometerweit, aber durchaus um vom einen Feld zum anderen zu kommen. Wer diese Schlaglöcher erzeugt weiß ich nicht, aber allein auf der Strecke die ich jede Woche fahre sind 20 richtig tiefe Löcher vorhanden, div. Längsrillen, Wurzeldurchbrüche... Zugewachsen sind sie im Frühjahr und Sommer oft auch. Dennoch wurden sie als benutzungspflichtig deklariert. Dazu hatte ich auch längeres Gespräch mit dem Straßenverkehrsamt. Sie wissen das die allerweisten Schilder so nicht stehen dürften, machen aber nichts ohne die Zustimmung der jeweiligen Gemeinden und die Gemeinden wehren sich mit Händen und Füssen dagegen die Schilder zu entfernen. Da gab es dann auch Drohungen wie "wenn ihr die Schilder entfernt stecken wir keinen Euro mehr in den Unterhalt". Viel stecken sie eh nicht rein, aber gar nichts ist dem Straßenverkehrsamt dann auch zu wenig und so lassen sie die Schilder stehen.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Kleiner Tipp, wie man mit jedem Rad (auch ohne Federung) jedes Schlagloch meistert: Kurz den Boppes anheben, und mit leicht gebeugten Beinen durchfedern.
Oder noch einfacher: Den Lenker benutzen und um das Schlagloch drumherum fahren.
Danke für den Tipp. Hilft aber nicht wenn du die Dinger nicht siehst weil da Laub/Äste/Schnee/Eis drauf liegen, es in strömen regnet oder man Nachts unterwegs ist. Ja natürlich, du sagst jetzt man kann auch mit 5km/h nach Hause schleichen. Dann sage ich aber, dass ich auch auf die Fahrbahn ausweichen kann, da es dort wesentlich sicherer für mich ist und alles was du für meine Sicherheit tun musst ein evtl. vorkommendes kurzes Abbremsen ist.
Mit dem Auto sind Schlaglöcher kein großes Problem, ist halt etwas ruppelig beim Fahren. Beim Fahrrad beeinträchtigen die aber die Sicherheit enorm, vom Materialschaden mal abgesehen.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Was fällt bei dir unter "bauliche Mängel" oder "kaputt"?
Ich höre das immer wieder, aber ich habe echt noch keinen Radweg in meiner Umgebung gesehen, der so schlecht war, dass ich ihn nicht hätte benutzen können. Vielleicht liegt es daran, dass ich im wohlhabenden Hessen lebe und man dort die Radwege alle in Schuss hält.
Schlaglöcher, Längsrillen. Laub, Schnee oder Eis kann auch ein Grund sein. Radwege werden "hier" kaum geräumt. Außerorts im Winter überhaupt nicht. Wenn ich weiß der Weg ist schon bei guten Wetterbedingungen kaum sicher befahrbar, fahre ich natürlich nicht drauf wenn dort auch noch soviel Laub liegt, dass man die Schlaglöcher nicht sehen kann um ihnen auszuweichen. Die Fahrbahn daneben wird natürlich geräumt, Schlaglöcher werden umgehend ausgebessert etc. Sorry, ein Fahrrad hat keine Stoßdämpfer wie ein Auto, da muss man sich dann halt auch mal über die in den meisten Fällen falsche Anordnung der Benutzungspflicht hinwegsetzen.
ZitatOriginal geschrieben von murmelchen Wenn er den Bezugsscheinpflichtigen Radweg nicht benutzen kann ist das Fahrrad nicht für den Verkehr geeignet und hat nicht mal etwas auf dem Radweg zu suchen.
Falsch.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Du hast jedoch nicht zu entscheiden, ob du den benutzungspflichtigen Radweg benutzt oder nicht. Du musst ihn benutzen. Genauso wie die Herrschaften, von denen du oben schriebst, nicht zu entscheiden haben, ob sie diesen landwirtschaftlichen Weg benutzen dürfen.
Grundsätzlich richtig, mit Ausnahmen. Wenn er bauliche Mängel hat muss man ihn nicht nutzen. So wie min. 70% der benutzungspflichtigen Radwege in meiner Umgebung beschaffen sind, muss man sie nicht nutzen. Da muss man dann für sich entscheiden wo man besser aufgehoben ist, auf der Fahrbahn oder auf einem kaputten Radweg.
Würden die Gemeinden die Wege in Ordnung halten wäre das alles ja kein Thema. Die Radwege werden aber extrem vernachlässigt.
Wenn sich jemand falsch verhält musst du ihn trotzdem gewähren lassen ![]()
Ich bitte auch um ein SIM only Angebot, danke.