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Original geschrieben von Gag Halfrunt Du hast anscheinend noch nie in deinem Leben einen LKW gefahren.
Muss ich das um beurteilen zu können ob er auf dem Parkplatz hätte parken können? Ich denke es reicht wenn ich meine Augen öffne und sehe, das dort desöfteren LKW auf diesem Parkplatz stehen, die Fahrer haben dann anscheinend mehr drauf als dieser.
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Kannst du gerade mal den passenden Gesetzestext verlinken, in dem das drin steht? Danke.
Gerne, http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html Punkt 1 und 4 (Fahrräder sind im Sinne der StVO auch Fahrzeuge). Zitat: Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist." Ich will dir jetzt nicht die komplette StVO zitieren, aber "§45 (9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist." Die blauen Schilder die die Benutzungspflicht regeln sind Verkehrszeichen und dürfen nur dort stehen wo es die besonderen Umstände erfordern. Blöd nur, wenn die dann auch überall dort stehen, wo keine besonderen Umstände vorliegen.
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[i]Original geschrieben von Gag Halfrunt
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Heute morgen: Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit auf dem Gehweg mäht mich beim Verlassen des Hauses fast um. Super Logik: Ist eine Einbahnstraße, also fährt man in verkehrter Richtung dann einfach auf dem Gehweg...
Gehweg oder in anderer Richtung benutzungspflichtiger Radweg wie es sie an vielen Stellen gibt?
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Original geschrieben von Gag Halfrunt Ich weiß ja nicht, in welcher Welt du zu leben glaubst, aber meiner hat man permanent andere Verkehrsteilnehmer, die einem subjektiv "im Weg" sind. Aber sie haben genauso das Recht, die Straßen zu benutzen, wie alle anderen auch.
Alle anderen oder alle andere außer Radfahrer?
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Original geschrieben von Gag Halfrunt Daher nochmal: Wo bitte haben Radfahrer das Anrecht auf freie Fahrt? Wo bitte?
Es hat Niemand behauptet, dass sie das haben. Die von die genannten Situationen spielen sich aber alle auf der Fahrbahn ab wo die Fahrzeuge hingehören. Sie gehören aber definitiv nicht auf einen Geh oder Radweg.
Das Müllfahrzeug überholst du in kurzer Zeit, auf dem Radweg darf man aber die ganze Zeit Mülltonnen umfahren (was bei getrennten Rad und Fußwegen überhaupt nicht geht ohne auf den Fußweg zu kommen wo ein Radfahrer laut div. Urteilen nichts zu suchn hat.
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Original geschrieben von Gag Halfrunt Ich spreche von Radwegen und den dortigen anderen Radfahrern, nicht von Fußgängern.
Okay, getrennte Rad und Fußwege gibt es bei uns außerorts nicht, das sind alles kombinierte Wege wo der Radfahrer immer wieder auf Fußgänger stößt (oft mit Hunden) was dann erstmal dauert bis die angeleint sind. Und der prozentuale Unterschied von einem 30km/h (ziemlich langsam für ein Rennrad) zu einem Fußgänger ist größer als von einem PKW zu einem Rennradfahrer.
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Original geschrieben von Gag Halfrunt Ein Rennrad ist ein Sportgerät. Wenn es nicht geeignet ist, die vorhandenen Wege zu benutzen, dann sind nicht die Wege das Problem, sondern der Anspruch des Rennradfahrers, mit seinem Sportgerät im öffentlichen Straßenverkehr herumfahren zu wollen.
Dann verbiete auch gleich alle Motorräder, sind ja reine Sportgeräte und alle Autos mit mehr als 100PS. Ja klar, die dürfen auf der Straße fahren, der Radfahrer aber auch. Und an den musst du dich dann anpassen, nicht er sich an dich, denn er ist eindeutig der schwächere Verkehrsteilnehmer. Niemand gbt dir das Recht auf der Fahrbahn ohne Fahrradfahrer vor dir fahren zu dürfen.
Ein Rennrad (ich habe übrigens keins) ist ein normales Fortbewegungsmittel. Man kann es auch auf dem Weg zur Arbeit nutzen.
Btw, es ging um einen falschparkenden LKW bei dem der Fahrer auch auf einen Hinweis hin nicht anders parken wollte, mit der Begründung, dass er nicht falschrum auf der Straße stehen darf und deshalb lieber den kompletten Radweg versperrt.