Beiträge von Jannis71

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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Als Begründung wird dann immer schön vorgeschoben, dass die Wege ja so schlecht seien und dass ein Radfahrer einen "guten" Weg ja freiwillig nutzen würde. Glaubt doch kein Mensch. Dann wären ja noch mehr "lahme" Radfahrer unterwegs und würden den "Freizeitsportlern" den Weg versperren.


    Das Hauptargument unterschlägst du, nämlich das das die Radwege eine falsche Sicherheit suggerieren. Auf der Fahrbahn gibt es eine Sichtbeziehung zwischen allen Verkehrsteilnehmern. Fährt man auf dem Radweg wird man deutlich seltener wahrgenommen und so kommt es immer wieder zu Unfällen mit abbiegenden PKW Fahrern.

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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Ich sehe dort keinerlei gesetzliche Vorschrift, dass nur an Gefahrstellen ein solches blaues Schild erlaubt sei.


    Dann solltest du das nochmal lesen, anscheinend liest du nur das was dir gefällt. Ich hatte dir auch §45 (9) genannt, dort steht es deutlich.


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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Alle dort, wo sie hingehören. Fußgänger auf den Gehweg, Radfahrer auf den Radweg, Kraftfahrer auf die Straße.


    Dann bedankt dich einfach bei den Gemeinden, dass die die Radwege nicht in Schuss halten. Würden sie das tun wären die meisten Radfahrer freiwillig dort.


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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Wenn es scheißegal wäre, wo wer geht und fährt, warum gibt es denn dann überhaupt die Unterscheidung?


    Einzelne Gemeinden haben ja sämtliche Verkehrsschilder bereits abgeschafft und positive Erfahrungen damit gesammelt. Ansonsten: „Zeigen wir [zur kommenden Olympiade 1936] dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Aus einer Presseerklärung des Reichsverkehrsministeriums zur Einführung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht in der RStVO vom 1. Okt. 1934, Quelle Wikipedia).


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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Doch du, da du es für dich reklamierst, stets freie Fahrt auf dem Radweg haben zu können.


    Nochmal, nein das habe ich nicht für mich "reklamiert". Ein anderer Radfahrer darf dort selbstverständlich den Weg versperren, aber Niemand der sich dort überhaupt nicht aufhalten darf, egal wierum er dort steht. Müllfahrzeuge, Busse, Motorräder, Trekker und Radfahrer dürfen sich auf der Straße aufhalten, also dürfen sie diese auch für dich blockieren.


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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Ich kann morgens das Müllfahrzeug nicht überholen, da auf der Gegenfahrbahn auch dichter Verkehr herrscht, während du zur Not dein Rad auf die Schulter nehmen kannst.


    Klar, ich nehme das bei jeder Mülltonne auf die Schulter und laufe drumrum. In dem Moment müsste ich auch einen benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzen und du fährst nachdem du den Müllwagen überholt hast hinter mir. Der Müllwagen macht dir dann nichts aus, dann ist es wieder der scheiß Radfahrer der dafür gesorgt hat, dass du keine freie Bahn hattest.


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    Original geschrieben von Gag Halfrunt IAuf kombinierten Rad- und Fußwegen hat sich der Radfahrer selbstverständlich so zu verhalten, dass er niemanden gefährdet.


    Natürlich, auf der Fahrbahn gefährdet er aber auch Niemanden.


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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Das o.g. Verkehrszeichen verbietet den Radfahrern, die Straße zu benutzen.


    Aber auch nur wenn der Weg in Ordnung gehalten wird. Wird er es nicht, muss man ihn nicht nutzen. und 95% dieser blauen Schilder sind widerrechtlich angeordnet (was natürlich nicht heißt, dass man sich dem wiedersetzen darf)

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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Du hast anscheinend noch nie in deinem Leben einen LKW gefahren.


    Muss ich das um beurteilen zu können ob er auf dem Parkplatz hätte parken können? Ich denke es reicht wenn ich meine Augen öffne und sehe, das dort desöfteren LKW auf diesem Parkplatz stehen, die Fahrer haben dann anscheinend mehr drauf als dieser.


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    Kannst du gerade mal den passenden Gesetzestext verlinken, in dem das drin steht? Danke.


    Gerne, http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html Punkt 1 und 4 (Fahrräder sind im Sinne der StVO auch Fahrzeuge). Zitat: Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist." Ich will dir jetzt nicht die komplette StVO zitieren, aber "§45 (9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist." Die blauen Schilder die die Benutzungspflicht regeln sind Verkehrszeichen und dürfen nur dort stehen wo es die besonderen Umstände erfordern. Blöd nur, wenn die dann auch überall dort stehen, wo keine besonderen Umstände vorliegen.


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    [i]Original geschrieben von Gag Halfrunt

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    Heute morgen: Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit auf dem Gehweg mäht mich beim Verlassen des Hauses fast um. Super Logik: Ist eine Einbahnstraße, also fährt man in verkehrter Richtung dann einfach auf dem Gehweg...


    Gehweg oder in anderer Richtung benutzungspflichtiger Radweg wie es sie an vielen Stellen gibt?


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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Ich weiß ja nicht, in welcher Welt du zu leben glaubst, aber meiner hat man permanent andere Verkehrsteilnehmer, die einem subjektiv "im Weg" sind. Aber sie haben genauso das Recht, die Straßen zu benutzen, wie alle anderen auch.


    Alle anderen oder alle andere außer Radfahrer?


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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Daher nochmal: Wo bitte haben Radfahrer das Anrecht auf freie Fahrt? Wo bitte?


    Es hat Niemand behauptet, dass sie das haben. Die von die genannten Situationen spielen sich aber alle auf der Fahrbahn ab wo die Fahrzeuge hingehören. Sie gehören aber definitiv nicht auf einen Geh oder Radweg.
    Das Müllfahrzeug überholst du in kurzer Zeit, auf dem Radweg darf man aber die ganze Zeit Mülltonnen umfahren (was bei getrennten Rad und Fußwegen überhaupt nicht geht ohne auf den Fußweg zu kommen wo ein Radfahrer laut div. Urteilen nichts zu suchn hat.


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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Ich spreche von Radwegen und den dortigen anderen Radfahrern, nicht von Fußgängern.


    Okay, getrennte Rad und Fußwege gibt es bei uns außerorts nicht, das sind alles kombinierte Wege wo der Radfahrer immer wieder auf Fußgänger stößt (oft mit Hunden) was dann erstmal dauert bis die angeleint sind. Und der prozentuale Unterschied von einem 30km/h (ziemlich langsam für ein Rennrad) zu einem Fußgänger ist größer als von einem PKW zu einem Rennradfahrer.


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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Ein Rennrad ist ein Sportgerät. Wenn es nicht geeignet ist, die vorhandenen Wege zu benutzen, dann sind nicht die Wege das Problem, sondern der Anspruch des Rennradfahrers, mit seinem Sportgerät im öffentlichen Straßenverkehr herumfahren zu wollen.


    Dann verbiete auch gleich alle Motorräder, sind ja reine Sportgeräte und alle Autos mit mehr als 100PS. Ja klar, die dürfen auf der Straße fahren, der Radfahrer aber auch. Und an den musst du dich dann anpassen, nicht er sich an dich, denn er ist eindeutig der schwächere Verkehrsteilnehmer. Niemand gbt dir das Recht auf der Fahrbahn ohne Fahrradfahrer vor dir fahren zu dürfen.
    Ein Rennrad (ich habe übrigens keins) ist ein normales Fortbewegungsmittel. Man kann es auch auf dem Weg zur Arbeit nutzen.


    Btw, es ging um einen falschparkenden LKW bei dem der Fahrer auch auf einen Hinweis hin nicht anders parken wollte, mit der Begründung, dass er nicht falschrum auf der Straße stehen darf und deshalb lieber den kompletten Radweg versperrt.

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    Original geschrieben von murmelchen
    Also erstmal auf der nächsten Kreuzung wenden und auf der Strasse parken, dann wieder auf der nächsten Kreuzung wenden... auch wenn es nur ein 7.5 Tonner ist, wendet man damit mal nicht eben kurz.


    Das wäre kein Problem gewesen, der Bäcker hat einen ausreichend dimensionierten Parkplatz (direkt vor dem "Imbisswagen"), da hätte er drehen und auch parken können ohne jemanden zu behindern. Er war nur zu faul das zu tun und hat lieber andere blockiert.


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    Original geschrieben von murmelchen Wie wäre es mit Absteigen und 6 Meter schieben? Niemand muss hier auf die Straße ausweichen.


    Radfahrer gehören IMMER auf die Straße, steht seit Jahren im Gesetz, wird nur leider von vielen Gemeinden nicht korrekt umgesetzt. Nur an besonderes Gefahrenstellen darf man eine Benutzungspflicht für das Radweg verhängen. Bei uns ist blöderweise der gesamte Landkreis eine besondere Gefahrenstelle wenn es nach den jeweiligen Behördenmitarbeitern geht.


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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Genau deshalb gibt es die Benutzungspflicht für Radwege.


    Ähm nein, siehe oben. Die gibt es nur an besonderen Gefahrenstellen.


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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Wie die Rechtslage aussieht, ist doch klar. Aber sonst müssen es immer die Verkehrsteilnehmer auf der Straße ausbaden. In dem Fall oben biegt sich der Radfahrer keinen Zacken aus der Krone, an dem LKW einfach vorbei zu fahren. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.


    Wie kommst du drauf, dass es immer die Verkehrsteilnehmer auf der Straße sind die Sachen ausbaden? Mein Weg zur Arbeit ist nur 2km lang. Dort wird mir aber täglich mehrfach die Vorfahrt genommen und irgendwer steht immer auf dem Radweg. Fahre ich die gleiche Strecke mit dem Auto nimmt mir nie jemand die Vorfahrt oder gefährdet mich. Und da hätte ich wenigstens eine Blechkiste als Schutz um mich herrum.


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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Das geht ja eben so weit, dass eine gewisse Gruppe Radfahrer so kackdreist ist und die Benutzung der Radwege deshalb verweigern, weil da so viele langsam fahrende Radfahrer (!!!!) und hier und da ein Kieselsteinchen sein könnte.


    Autofahrer sollen also nicht durch langsam fahrende Rennradfahrer behindert werden, die Rennradfahrer dürfen aber durch Fußgänger ausgebremst werden?
    Anscheinend hast du schon lange keinen Radweg mehr von nahem gesehen, Niemand regt sich über ein Kieselsteinchen auf. 98% der Radwege, zumindest in dem Landkreis in dem ich wohne, sind reine Schlaglochpistel. Du bist die ganze Zeit damit beschäftigt um die Dinger rumzufahren. Das geht auf dem Rennrad nicht außer du fährst nur 20km/h. Es ist auch einem Rennradfahrer zuzumuten mal langsamer zu fahren, aber doch nicht durchgehend über Strecken von 50km und mehr, zumal er laut Gesetz überhaupt nicht auf den Radweg gehört.


    Gleiche Stelle, 1 Tag später, anderer Blickwinkel. Und es ist ein getrennter Rad und Fußweg, kein gemeinsamer.


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    Original geschrieben von murmelchen Auch wenn der Fahrer beschissen hält, du hättest es lieber wenn er mit samt voller Sackkarre einmal Quer über die Straße läuft wo er dann noch mehr den Verkehr behindert.


    Er hätte sich in Fahtrichtung auf die Straße stellen sollen. Wozu unbedingt gegen die Fahrtrichtung? Gestern Abend stand da wieder einer, heute Früh auch.
    Ich will dich mal dein Auto schieben sehen weil du irgendwo nicht durchkommst weil jemand ständig deinen Weg versperrt.

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    Original geschrieben von cyberman
    Ok gar nicht mehr dürfte aber eher auch die absolute Ausnahme sein.
    Der normale Arbeitnehmer hat in der Regel 6 Wochen Urlaub. Demgegenüber stehen ca 12 Wochen Schulferien.


    Da es aber ja meist mehr als eine Person mit Kindern im Betrieb gibt und die Personen mit Kindern dann nicht unbedingt alle gleichzeitig weg sein dürfen...


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    Original geschrieben von cyberman
    Abgesehen davon, wer will sich in ein Baugebiete einklagen? Das Verhältnis zu den Nachbarn möchte ich dann nicht die nächsten Jahre haben...


    Was haben die Nachbarn damit zu tun, die Regeln haben die ja nicht festgelegt sondern die Gemeinde.

    Re: Re: Baugebiet eingeschränkter Käuferkreis zulässig?


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    Original geschrieben von lisari Sonst könnte man ja ziemlich einfach umgehen, indem man dort eine Wohnung/Zimmer anmietet. Schon ist man "aus dem jeweiligen Ort" und kann dort bauen ...


    Könnte man evtl., da es sich aber um kleinere Dörfer handelt wird es evtl. schon schwierig da was zu finden und mir ging es ja eher darum ob es überhaupt zulässig ist, den Käuferkreis so einzuschränken.

    Ich denke mir einfach mal, dass die Gemeinde auch Eigentümer ist. Mir liegen keine gegenteiligen Informationen vor, der Bürgermeister hat die "Vermarktung" übernommen und in den Zeitungstexten steht nichts von einem privaten Eigentümer.


    Ich will da nicht kaufen, es hat mich nur gewundert, dass so etwas wirklich zulässig sein soll.