Beiträge von Jannis71

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    :confused:
    du hast doch schon 80% deines netto-einkommens abgesichert, das ist schon sehr viel. wieviel willst du denn noch absichern? 100% ? die gesellschaften haben da höchstgrenzen. wenn du die schon vorher hattest, kannst du natürlich nicht mehr erhöhen.


    du könntest evtl. schauen, bis wann du diese option ziehen musst. wenn das später auch noch geht, dann warte ab, bis sich dein jahresnetto erhöht hat und ziehe dann die option.


    Ab sofort entspricht das aber eben nicht mehr 80% meines Nettoeinkommens, da ich ja die Steuerklasse wechseln werde.
    Laut AVB muss man innerhalb von drei Monaten ab dem das Ereignis eingetreten ist abschließen. Naja.

    Ich wollte jetzt die Nachversicherungsgarantie meiner BUV nutzen, da ich geheiratet habe. Kann es sein, dass die eigentlich nichts bringt? Durch die Heirat werde ich jetzt deutlich mehr Netto als vorher haben da meine Frau noch studiert, nach der BUV Erhöhung darf die Versicherungssumme aber nicht über 80% des letzten Jahresnettoeinkommens liegen.
    Zum einen ist mir nicht klar, was die mit Netto meinen. Das Netto was auf der Gehaltsabrechnung steht? Richtiger wäre doch die Nettosumme vom Steuerbescheid?
    Da die aktuelle Versicherungssumme in etwa 80% meines letzten Jahresnettoeinkommens entspricht, kann ich nun eigentlich nicht erhöhen obwohl dadurch ab sofort eine Versorgungslücke entsteht?

    Nur das es hier um eine WG im Studentenwohnheim geht bei der man sich seine Mitbewohner nicht selbst aussucht. Sie wohnt dort auch nur befristet für zwei Semester.
    Aber echt toll, dass die GEZ trotz Eingangbestätigung nach drei Wochen immernoch nicht geantwortet hat ob sie nun als Zahler eingesetzt werden muss um dann befreit zu werden oder ob ich weiterhin Zahler bleiben kann und wir dennoch beide befreit werden.

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    sorry, ich ging davon aus, dass sie sich einfach bei irgendjemand anderen im wohnheim "mitmelden" wolle. auf die idee, dass im wohnheim nicht jeder einen eigene "wohnung" hat, kam ich dabei nicht...


    Es sind normale Wohnungen die als WGs gestaltet sind. Dort wohnen immer 5-6 Personen in einer Wohngruppe. Jeder hat ein eigenes Zimmer, Küche Bad und Flur werden geteilt. Wenn ich die GEZ Infos richtig verstehe teilen so immer 5-6 Personen eine Wohnung in der einer den Beitrag entrichten muss wenn nicht alle Bafög berechtigt sind.


    Für Zimmer in Studentenwohnheimen, die von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, ist der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro monatlich zu zahlen. Sie gelten als Wohnung – egal ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen. Wenn in Deinem Studentenwohnheim mehrere Zimmer wie eine Wohnung gestaltet sind und Du wie in einer WG wohnst, muss nur eine Person pro WG einen Beitrag zahlen. Das gilt allerdings nur, wenn die WG durch eine Wohnungstür vom allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt ist und nur die Bewohner der WG einen Schlüssel dafür haben.


    Ist auch eine total bescheuerte Regel. Nur weil es eine Tür zwischen den einzelnen Wohngruppen gibt muss sich nur einer je Wohngruppe anmelden. Nimmt man die Tür raus muss jedes einzelne Zimmer zahlen. Wo ist da bitte die Logik, was ändert sich am Verhalten des einzelnen Bewohners nur weil eine Tür zum Treppenhaus vorhanden ist oder nicht.