-
Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
tja wenn man bescheissen will und sich mit den nachbarn die gebühren teilen will, muss man auch mit den konsequenzen leben, wenn die rechnung am ende nicht aufgeht 
Wo geht es ums bescheißen? Das musst du mir bitte erklären. Eine WG im Studentenwohnheim zählt als eine Wohnung, zumindest in vielen Fällen. Dort muss natürlich nur 1 bezahlen. Wenn nun 4 von 5 Personen Bafög beziehen und sich befreien lassen zahlt der fünfte den vollen Beitrag. Bekommt keiner Bafög muss dennoch einer bei der GEZ für den Beitrag geradestehen und dann selbst zusehen, dass er von den anderen ihre Anteile an der Gebühr bekommt. Wenn die anderen sich weigern zu zahlen, bleibt er auf den Kosten sitzen. Und ob man einen Rechtsanspruch als Mieter hat, dass die anderen zahlen weiß ich nicht, denn offiziell ist ja nur einer für den Beitrag verantwortlich und es gibt keine Regel, dass die anderen sich beteiligen müssen.
So muss man sich als Mieter auch darauf verlassen, dass wenn einer sagt er ist bei der GEZ gemeldet und zahlt, dass das auch stimmt. Ist er nicht angemeldet, darf man selbst später nachzahlen. Gibt man ihm einen Anteil an den Gebühren und er stellt die Zahlung an die GEZ ein, kann die GEZ den vollen Betrag von jedem anderen der dort wohnt einfordern. Und so weiter. In einer normalen WG bei der man sich seien Mitbewohner aussucht mag das wunderbar funktionieren. In einem Studentenwohnheim wo man ein Zimmer zugewiesen bekommt, macht es auf diese Art keinen großen Sinn.
Zitat
Original geschrieben von Polyp Habe dann den Vertrag ausgefüllt und mir wurde versichert, dass ich als Bafög-Bezieher dann nichts zahlen muss. Allerdings galt das nur für die Folgequartale. Für das aktuelle, zu dem ich mich in diesem Moment anmelden musst, konnte ich "rückwirkend" kein Geld zurückfordern.
Wann war das? Die Regel wurde ja Anfang letzten Jahres geändert, jetzt wird man ja nachträglich befreit wenn man den Bafög Bescheid max zwei Monate nach Ausstellung einreicht.
-
Ok, eine Ordnungswidrigkeit. Aber wenn man nachträglich eh befreit wird gibt es ja keine Nachzahlung.
Ist doch einfach ein Unding. Jetzt müsste sie sich im Studentenwohnheim umhören, ob da schon jemand bezahlt. Wenn nicht muss sie sich anmelden, wenn doch muss sie nicht nicht anmelden und demjenigen was beisteuern. Was sie dann beigesteuert hat würde sie nachträglich nicht wiederbekommen wenn sie befreit wird. Also kann sie sich nur selbst anmelden, unabhängig davon ob schon einer zahlt oder nicht. Sollte sie dann später aus welchen Gründen auch immer doch kein Bafög bekommen bleibt sie auf den hohen Kosten sitzen obwohl vielleicht schon ein anderer zahlt... Sowas sollte im Studentenwohnheim einfach über den Vermieter geregelt werden, das wäre fairer. Ist aber ja nicht erlaubt.
-
Zitat
Original geschrieben von Nokiahandyfan
Du wirst am Erstwohnsitz ebenfalls bereit, allerdings erst, wenn Du Ihr Ehepartner bist. Damit Du befreit wirst, müsstest Du aber einen Antrag beim Rundfunkbeitragsservice stellen.
Schlau wäre es, schon jetzt Deine Freundin als Zahlerin anzumelden und Dich gleichzeitig abzumelden indem Du den Antrag stellst, dass sie jetzt dafür aufkommt. Allerdings solltest Du Dich darüber nochmal schau machen, denn die GEZ ist so dreist, dass die erst den Monat, nachdem Du Dich abgemeldet hast, Dich befreien. Es könnte also auf einen Monat doppelt zahlen hinauslaufen, wenn es dumm läuft.
Muss man eine Zweitwohnung überhaupt anmelden oder kann man einfach warten bis die Leutchen auf einen zukommen wenn man nachträglich eh befreit wird?
-
Zitat
Original geschrieben von Nokiahandyfan
Schlau wäre es, schon jetzt Deine Freundin als Zahlerin anzumelden und Dich gleichzeitig abzumelden indem Du den Antrag stellst, dass sie jetzt dafür aufkommt. Allerdings solltest Du Dich darüber nochmal schau machen, denn die GEZ ist so dreist, dass die erst den Monat, nachdem Du Dich abgemeldet hast, Dich befreien. Es könnte also auf einen Monat doppelt zahlen hinauslaufen, wenn es dumm läuft.
Dazu wollte ich eine offizielle Auskunft von denen haben. Seit zwei Wochen leider keine Antwort, nur eine "wir bekommen gerade viele Emails, bitte warten sie" Email. Und das bei x geschenkten Milliarden pro Jahr. Scheint so als gäben sie zu Befreiungen nicht so gerne Auskunft.
-
Re: Wo in Deutschland San Benedetto Eistee Zitrone kaufen?
Zitat
Original geschrieben von achim007 Grund wohl das fehlende Pfand, da direkt aus IT.
Die Asia Läden in denen ich sonst mal Getränke kaufen erheben einfach selbst Pfand. Sollte also keine große Rolle spielen.
-
Es arbeiten von euch doch bestimmt ein paar Leute für Versicherungen. Ich werde bald heiraten und möchte meine Frau dann in meiner Rechsschutzversicherung mitversichern. Das ist bei meiner Rechtsschutzversicherung soweit ohne Wartezeit möglich.
Leider deckt diese aber einen Bereich, der für meine Frau nach der Heirat wichtig wird, nicht ab. Es ist bereits absehbar, dass hier dann ein Rechtsstreit ins Haus stehen könnte; da die notwendigen Voraussetzungen dafür aber erst nach der Heirat entstehen ist noch kein Versicherungsfall eingetreten.
Ich habe bereits rausgefunden, dass das Stichwort wohl Differenzdeckung lautet. Dabei schließt man eine weitere Versicherung zu der bereits bestehenden ab um nicht versicherte Bereiche ab sofort abzudecken. Dies soll bei einigen Versicherungen ohne Wartezeit möglich sein. Das bieten aber wohl überwiegend Versicherungen an die ihre Vertragsbedingungen nicht im Internet veröffentlichen. Bevor ich zu allen möglichen Vertretern renne wollte ich hier fragen, ob mir jemand eine Versicherung empfehlen kann, die die Differenzdeckung ohne Wartezeit im Verwaltungsrechtsschutz anbietet, wenn bei der Vorversicherung für diesen Bereich kein Versicherungsschutz bestand sondern nur Privat- und Verkehrsrechschutz abgesichert waren.
-
Eine Frage zur GEZ Befreiung. Aktuell zahle ich diese Zwangsabgabe für unsere gemeinsame Wohnung. Meine Freundin wird bald zu meiner Frau und bezieht dann studienbedingt eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt. So wie es aussieht, wird sie dann auch Bafög bekommen. Wie sieht es dann bei der GEZ aus. Als Bafögbezieher wird man ja von der Zahlung befreit. In der PDF Datei der GEZ die sich diesem Thema widmet findet sich folgender Absatz "Wenn Du BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhältst und nicht bei Deinen Eltern wohnst, kannst Du Dich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Befreiung gilt auch für Deinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, aber nicht für andere _Mitbewohner."
Im Rundfunkstaatsvertrag steht:
1) Von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 werden auf Antrag folgende natürliche Personen befreit: .Nicht bei den Eltern wohnende Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb der Wohnung auf dessen Ehegatten
Sie muss dann am Zweitwohnsitz wohl keine GEZ bezahlen. Aber werde ich dann am Erstwohnsitz ebenfalls befreit? Sollte sie dann auch erstmal als "Beitragszahler" am Hauptwohnsitz angemeldet werden damit die Befreiung dann greift sobald der Bafög Bescheid da ist?
-
DPD, da zahlen wir für versicherte Pakete bis 2kg gerade mal 3€ Netto inkl. Abholung. Und wir verschicken max 3 pro Woche.
-
Habe ich mir selbst beantwortet, es ist absetzbar wenn sie ihren Hauptwohnsitz zu mir verlegt.
-
Meine Freundin und ich werden demnächst heiraten. Im Oktober beginnt sie ein Studium in einer anderen Stadt. Sie verdient erstmal kein Geld und durch Steuerklasse 3 werde ich einiges an Steuern sparen können. Wie sieht es nun mit der doppelten Haushaltsführung aus. Kann sie dafür ihren Studienort als Hauptsitz angeben oder müssen wir dann zwingend beide als Erstwohnsitz unter der gleichen Adresse gemeldet sein und für sie ist der Studienort dann nur Zweitwohnsitz?