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Nein, der AG ist nicht die Studentenvermittlung, die vermitteln nur und erstellen auf Wunsch auch die Lohnabrechnung für den AG. Der AG hat wie die Jahre davor Brutto - Rentenversicherung ausgezahlt, die Stundentenvermittlung will nun die Steuer nachträglich haben um sie ans Finanzamt abzuführen.
Ist doch eh alles merkürdig. Wenn man einen "Schein" (ich würde mal vermuten das das nicht anderes als ein Stundenzettel ist) zu spät einreicht, dann müsste die Buchhaltung den dennoch im richtigen Monat einreichen und dürfte das nicht einfach einen Monat weiter schieben. Zumindest werden in der Firma in der ich arbeite schon mal korrigierte Abrechnungen erstellt, auch für Vormonate. Wenn die das einfach, weil es für die einfacher ist, in den Monat packen in dem es tatsächlich eingereicht wurde, dann wird die Leistung ja in einem Monat versteuert indem sie überhaupt nicht erbracht wurde. Solange das in einem Kalenderjahr passiert ist es wohl nicht so dramatisch, aber die haben laut deren Aussage ja auch Scheine aus 2012 in 2013 abgerechnet weil sie die zu spät vorbei gebracht hatte. Spätestens das geht dann doch rechtlich nicht mehr?
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Kannst du so nicht sagen. Ich bin teilweise auch doppelt versichert, aber nicht weil ich keine Ahnung sondern gerade weil ich sie in den Fällen hatte. Als Beispiel sei da eine Auslandsreisekrankenversicherung genannt. Die hab ich über zwei Kreditkarten kostenlos, dann über eine private Krankenversicherung und als einzelne Police.
Die Versicherungen die einfach mit dabei waren haben schlechtere Bedingungen als die einzeln abgeschlossene Police. Somit bin ich da im Grunde auch doppelt und dreifach versichert, aber der mir wichtige Krankenrücktransport, der auch dann übernommen wird wenn er nur medizinisch sinnvoll ist, ist nur bei der einzelnen Police abgesichert.
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Der AG macht das nicht, der hat die Abrechnung ja an diese Studentenvermittlung ausgelagert. An die ist die Steuer nun auch zu zahlen.
Sie arbeitet im Juli das letzte mal und verlässt Deutschland dann. Das Lohnbüro hatte mir gesagt die können sie vor Jahresende abrechnen, ca 3 Wochen nachdem sie den letzten Schein abgerechnet haben. Meinten dann aber auch die Steuer müsste sie sich vom Finanzamt über die Steuererklärung wiederholen. Also stimmt das nicht, sie würde die Steuer dann theoretisch im August von der Lohnabrechnungsstelle wieder kriegen können?
Hab auch was darüber gelesen, dass ich die Steuererklärung überhaupt nicht für sie machen dürfte, das darf nur sie selbst bzw. Verwandte aber keine Freunde? Dann wäre der Weg sowieso hinfällig, das wird sie vom Ausland aus garantiert nicht selbst machen.
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Ich hab da mal angerufen. Man hat mir tatsächlich Auskunft zu ihrem Fall erteilt, eigentlich nicht in Ordnung aber in diesem Fall ja gut so.
Der erste am Telefon hat sich drüber beschwert das sie Gestern da war und sich alles hat erklären lassen und Heute von mir anrufen lässt. Fand er garnicht lustig 
Dann hab ich direkt bei der Lohnsteuerabrechnung von denen angerufen. Die machen grundsätzlich bis 920€ pro Monat steuerfrei. Aber sie hat ihre Abrechnungsscheine zu spät abgegeben, sodass z.B. im Juni nun der Lohn von April und Mai abgerechnet wurde und sie somit über der Grenze lag. Das soll wohl auch schon immer so gewesen sein, dass sie diese Scheine zur Abrechnung zu spät eingereicht hat, somit sind in diesem Jahr auch Scheine aus 2012 abgerechnet worden.
Die einzige Lösung die die mir nennen konnten ist sich das Geld über die Steuererklärung wiederzuholen, zahlen müsse sie es jetzt erstmal.
Was tun? Ich würde dann fast sagen sie soll die verbleibenden Scheine einfach weiter zu spät einreichen, also da April im Mai abgerechnet wurde den Mai jetzt im Juni, Juni im Juli und Juli dann im August, dann ist sie sie damit durch. Wäre das eine Lösung? Verstehe eh nicht das die anscheinend von 920€ im Monat ausgehen und nicht von einer Jahressumme.
Ansonsten müsste ich mir eine Unterschrift von ihr geben lassen und dann für sie die Steuererklärung machen und ihr das Geld dann ins Ausland schicken. Ein ziemlicher Aufwand.
Andere Ideen?
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Seit wann erstattet man Anzeige bei der Polizei? Dies tut man bei der Staatsanwaltschaft. Dazu befragt wird man dann evtl. später bei der Polizei.
Natürlich kann man auch zur Polizei laufen und eine Anzeige aufgeben, die machen aber nichts anderes als den Fall aufzuschreiben und an die Staatsanwaltschaft zu übergeben. Kann man also auch selbst von zu Hause aus per Brief/Fax/Email erledigen.
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Zitat
Original geschrieben von miherbie
Die Lohnabrechnung sollte so aussehen
Bruttolohn
./. Lohnsteuer (in Deinem Fall nicht )
./. SoziVers
= Nettolohn
So sah das bis jetzt auch aus, alles handschriftlich ausgefüllte Vordrucke. Ab diesem Monat eben nicht mehr, jetzt wollen sie eine Lohnsteuer für den Monat Mai in Höhe von 156 inkl Soli. Sie war Heute bei dieser Studentenabrechnungsfirma. Die haben ihr aber nur gesagt sie muss das zahlen, die 156 will das Finanzamt haben. Ich werde mal versuchen da für sie anzurufen und das auf deutsch zu klären, aber vermutlich werden die mir eh nichts zu ihrer Abrechnung sagen dürfen.
Ansonsten würde sie das Geld ja spätestens über eine Lohnsteuererklärung wiederkriegen, nur verlässt sie Deutschland bald wieder, sodass es nur unnötige Arbeit wäre die dann vom Ausland aus einzureichen.
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Wie schauts denn bei der trockenen Augen Sache aus wenn man sich die Augen hat lasern lassen ohne das es medizinisch notwendig war und sich daraus als Konsequenz zu trockene Augen ergeben haben. Würden die dann zahlen? Im Grunde würde ich sagen selbst schuld, aber wenn ich einen Unfall habe weil ich unachtsam war, würde sie ja auch zahlen müssen wenn ich deshalb nicht mehr arbeiten kann.
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156€ wären ja Lohnsteuer + Soli, zumindest laut der Abrechnung. Gezahlt wurden bis jetzt nur Netto 781 an sie, also Brutto - Rentenversicherung. Jetzt wollen die eben die Lohnsteuer quasi als Nachzahlung, also nicht der AG sondern die Stundentenabrechnungsfirma. Die Rente rechnet der AG immer direkt ab, Steuer aber wohl bei Niemandem (da arbeiten nur Studenten bei ihm). Immerhin steht auf der Abrechnung nur "vorläufige Abrechnung Mai".
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Die Abrechnung hab ich. Die vom Vorletzten Monat war noch handschriftlich wie die Jahre davor immer. Seit dem letzten Monat werden die wohl am PC gedruckt, da steht:
Verdienst pfl. 863
RV Rentenversich. AN 81
Nettolöhne der Stud. 781
Lohnsteuer Finanzamt 148
Solidaritätszuschlag 8
bitte zahlen sie 156€...
(hab die zahlen leicht verändert). Auf meiner Lohnabrechnung steht da deutlich mehr, ist bei Studenten wohl anders. Krankenversicherung etc steht dort auch nicht, läuft dann unter freiwillig versichert denke ich?
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Eine Frage an die Steuerexperten. Eine ausländische Studentin hat die letzten zwei Jahre immer für unter 900€ Brutto gejobbt. Einkommensteuer musste sie nie zahlen, nur Rentenversicherung. Eine Steuererklärung hat sie nie abgegeben. Jetzt steht zum ersten mal eine Einkommenssteuer auf der Abrechnung. Es scheint dort so geregelt zu sein, dass die Studenten die Steuer an den Arbeitsvermittler überweisen müssen, der auch die Lohnabrechnung für die jeweiligen Arbeitgeber übernimmt.
Ich nehme an sie hat nun in den letzten 12 Monaten über 8130€ verdient, was wohl der Freibetrag ist, und darum wollen die jetzt eine Lohnsteuer von ihr?
Jetzt sieht es jedenfalls so aus, dass sie für Brutto 870€ ca. 150€ Steuern zahlen soll + 80€ Rente. Ist das nicht ein bisschen viel? Steht einfach so auf der Monatsabrechnung mit drauf.
Sie hat das Studium jetzt abgeschlossen und geht in ein paar Wochen zurück in ihr Heimatland. Wie sollte sie vorgehen, einfach bezahlen und freuen das vorher nichts in der Richtung kam wo sie ähnlich verdient hat?
Müsste ihr Freibetrag nicht evtl. höher sein als 8130€ als ausländische Studentin in Deutschland, Umzugskosten, Heimaturlaub lassen sich evtl absetzen?
Vielleicht soll das auch enie Nachforderung fürs ganze Jahr sein aber es steht eben auf der Monatsabrechnung einfach als "Lohnsteuer".