ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Allerdings hat man dann natürlich ein außerordentliches Kündigungsrecht, soviel ist sicher.
Dann haben sie aber das Geld vermutlich schon kassiert ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Allerdings hat man dann natürlich ein außerordentliches Kündigungsrecht, soviel ist sicher.
Dann haben sie aber das Geld vermutlich schon kassiert ![]()
Ich spiele mit dem Gedanken zu Flexstrom zu wechseln. Ja ich weiß, ich beobachte den Laden schon seit Jahren und hab mich immer dagegen entschieden. Nun würde ich bei denen für 1200kWh (verbrauche so um die 1100-1200kWh) aber 135€ - 25€ Cashback über Tamola zahlen, also 110€. Beim nächsten Anbieter ohne Vorkasse wären es immerhin noch 280€. Natürlich buchen die erstmal einen höheren Betrag ab, alles bekannt.
Der Wechsel würde bei mir erst zum 01.01.2012 anstehen, aber ein bisschen Vorlauf brauchen die ja auch. Können die nun zwischen Vertragabschluss und Lieferbeginn die Preise erhöhen? Während der Belieferungszeit gibt es ja eine Preisgarantie. In den AGB steht nur "Hinsichtlich der Laufzeit einer von Ihnen erworbenen Preisgarantie gilt, dass der Zeitraum bis zum Lieferbeginn nicht auf diese angerechnet wird."
Früher konnte man eine DKB VISA Karte ja so auffüllen:
Kontoinhaber: DKB AG
Kontonummer: 1999333
Bankleitzahl: 12030000
Verwendungszweck 1: Ihre 16stellige DKB-VISA-Kartennummer
Verwendungszweck 2: Name des Karteninhabers
Gilt das immernoch oder funktioniert es nurnoch über das DKB Onlinebanking?
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
eisi: Nein, kann man so pauschal nicht sagen. Primär ist die Gefahr, dass ein Beschluss contra Hundehlatung später durch einfachen Merheitsbeschluss pro Hundehaltung aufgehoben wird. Eine Vereinbarung contra Hundehaltung kann dagegen nur aufgehoben werden, wenn alle Eigentümer das so wollen. Aber das führt hier langsam zu weit...
Bei uns schonmal nicht möglich, da meiner Vermieterin 50% der Wohnungen im Haus gehören und sie gleichzeitig die Hausverwalterin ist. Eine 2/3 Mehrheit für die Hundehaltung wird so Niemand erreichen können.
Im Moment sehe ich keinen Grund etwas zu unternehmen. Der Hund hat bis jetzt nicht ein einziges Bellen von sich gegeben und springt auch nicht in der Wohnung rum. Scheint eine gute Erziehung gehabt zu haben.
Wir bezahlen bei DPD für ein 1kg versichertes Paket 2,45€ netto. Und wir verschicken grad mal 10 Pakete im Monat. Nur mal so als Vergleich, da sollte eine Sendung ohne Unterschrift nochmal etwas günstiger sein.
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Liegt dahingehend nur ein Mehrheitsbeschluss oder eine (ins Grundbuch eingetragene) Vereinbarung der WEG vor?
Keine Ahnung, ich bin nur Mieter und war beim Beschluss nicht dabei. Kann nur sagen, dass es in der Hausordnung steht und in dem Erinnerungsschreiben stand das es auf der Eigentümerversammlung beschlossen wurde.
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Steht das Verbot der Hundehaltung nur in der Hausordnung oder wurde das auch von der WEG so beschlossen?
Es wurde vor ewigen Zeiten bei der Eigentümerversammlung beschlossen.
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Wie groß ist der Köter denn? ... Zumindest hinsichtlich der Lärmemissonen ist diese Tendenz großer Unfug, da sich gerade die kleinen Spritzer hier hervortun.
Ich hab ihn noch nicht gesehen, es soll sich aber wohl um einen Terrier handeln. Bis jetzt hat er mich nur durch die Tür "angewuft", bellen hab ich ihn noch nicht hören. Kann mich nur an den letzten Hund im Haus erinnern, der hat den ganzen Tag nur gebellt, war glaube ich auch ein Terrier. Da die Wände hier aus Pappe sind war das wirklich unerträglich und dann gab es von der Hausverwaltung nochmal ein Rundschreiben indem daran erinnert wurde das Hunde und Katzen verboten sind. Der damalige Hund wurde dann zwar noch geduldet damit er nicht ins Heim muss, es wurde aber extra darauf hingewiesen, dass keine folgenden mehr geduldet werden.
Nun wurde die Eigentumswohnung wohl an jemanden mit Hund verkauft. Der wird aber ja sicherlich Einblick in den Schriftverkehr und die Hausordnung bekommen haben.
Laut unserer Hausordnung dürfen keine Tiere im Haus gehalten werden. In die mir gegenüberliegende Wohnung zieht gerade jemand mit einem kleinen Hund ein. Ein Aquarium oder ein Vogel kann ja trotz Ausschluss in der Hausordnung nicht verboten werden, gilt dies auch für Hunde bis zu einer bestimmten Größe?
ZitatOriginal geschrieben von Sliders
Besten Dank! Ist die KLM. Ich denke auch, dass es gehen sollte, aber ich fliege so selten, dass es mir lieber ist, einfach mal eine zweite Meinung zu holen.
http://www.klm.com/travel/de_d…ge/hand_baggage/index.htm
1 Rucksack + Handtasche, Brieftasche, Kamera, kleiner Laptop oder 1 anderer Artikel gleicher oder geringerer Größe (nur eines davon).