Hallo,
ohne jetzt alle Anwälte über einen Kamm zu scheren:
Dieser hat uns auf Benachrichtigung hin, dass der Vergleich nicht eingehalten wurde (a) weil anders im Vertrag steht und b) eine andere rechtliche Behörde, die die Arbeit ebenfalls abnehmen soll bereits gesagt hat, dass dem Unternehmen gesagt wurde, er dürfe die Arbeit gerade nicht so ausführen wie jetzt geschehen)
geraten, und jetzt kommt es:
Wir mögen die Abnahme machen, uns die Nachweise für die andere Behörde geben lassen und diese dann erst einmal bei der anderen Behörde einreichen.
Und dass würde nach meiner Meinung dann dedeuten, dass der Anwalt dann wieder kräftig neu absahnen kann, wenn die Behörde an uns, die Eigentümer rantritt.
Und mit der Abnahme würden wir die Arbeiten als ordnungsgemäß abnehmen (was aber nicht der Fall ist) und hätten dann als neuen Fall für den Anwalt neues Geld locker zu machen.
Und dann hat er noch halbwegs versucht uns weich zu kochen mit dem Satz: Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann zahlen sie nicht und dann verklagt sie das Unternehmen und dann klären die Gerichte das.
Und das obwohl die Behörde schon mitgeteilt hat, dass die Arbeit so nicht mit dem Unternehmen besprochen wurde.
Er würde jedenfalls die Abnahme machen.
Vor Gericht würde es nur aufgrund seiner Untätigkeit wandern, denn man muss ja demjenigen erst einmal mitteilen, dass man selber und auch die Behörde so nicht damit einverstanden ist.
Und dass wäre schon eine Frechheit eine horrende Summe zu kassieren und zu sagen, die Überwachung ist da mit drin und dann die Sache versuchen auszusitzen
Aber es ist natürlich logisch, dass die doppelt absahnen wollen und jetzt nicht für lau weiter Schreiben aufsetzen wollen
Und ich meine laut Gebührenordnung ersehen zu können, dass er falls der Fall doch noch vor Gericht landet eigentlich sogar weniger der Vergleichsgebühr zustünde, um die Gerichte zu entlasten (ohne Gericht 1,5 und mit Gericht 1.0), aber korrigiert mich gerne, wenn ich da irre.