Beiträge von HochImNorden

    Hallo,
    hoffe hier hat jemand einen Tip für mich: Und zwar bricht seit kurzem bei mir die Wlan Verbindung sehr schnell ab.
    Das Wlan (aber auch andere in der Umgebung verfügbare Wlans) wird dann unter Verbindungen zunächst nicht mehr gefunden.
    Nach einiger Zeit tauchen sie wieder auf und ich kann mich verbinden. Danach bricht die Verbindung schon nach kurzer Zeit wieder ab.


    Ich habe den Router nicht verstellt, er steht an der gleichen Stelle, wie vorher und das Internet wird auch an den gleichen Plätzen wie vorher genutzt. Das lief sonst perfekt.
    Telekom hat hier im Ort in der letzten Zeit auf LTE und IP umgestellt, weiß nicht, ob das was mit meinem Problem zu tun hat?


    Ich habe die Router Software auf den aktuellen Stand gebracht, das brachte erst scheinbar etwas Verbesserung, aber nun tritt das Problem erneut auf


    Was könnte ich noch probieren????


    Bin bei der Telekom und habe ein Speedport 723V

    Hallo,
    ohne jetzt alle Anwälte über einen Kamm zu scheren:
    Dieser hat uns auf Benachrichtigung hin, dass der Vergleich nicht eingehalten wurde (a) weil anders im Vertrag steht und b) eine andere rechtliche Behörde, die die Arbeit ebenfalls abnehmen soll bereits gesagt hat, dass dem Unternehmen gesagt wurde, er dürfe die Arbeit gerade nicht so ausführen wie jetzt geschehen)
    geraten, und jetzt kommt es:
    Wir mögen die Abnahme machen, uns die Nachweise für die andere Behörde geben lassen und diese dann erst einmal bei der anderen Behörde einreichen.


    Und dass würde nach meiner Meinung dann dedeuten, dass der Anwalt dann wieder kräftig neu absahnen kann, wenn die Behörde an uns, die Eigentümer rantritt.
    Und mit der Abnahme würden wir die Arbeiten als ordnungsgemäß abnehmen (was aber nicht der Fall ist) und hätten dann als neuen Fall für den Anwalt neues Geld locker zu machen.


    Und dann hat er noch halbwegs versucht uns weich zu kochen mit dem Satz: Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann zahlen sie nicht und dann verklagt sie das Unternehmen und dann klären die Gerichte das.
    Und das obwohl die Behörde schon mitgeteilt hat, dass die Arbeit so nicht mit dem Unternehmen besprochen wurde.
    Er würde jedenfalls die Abnahme machen.


    Vor Gericht würde es nur aufgrund seiner Untätigkeit wandern, denn man muss ja demjenigen erst einmal mitteilen, dass man selber und auch die Behörde so nicht damit einverstanden ist.
    Und dass wäre schon eine Frechheit eine horrende Summe zu kassieren und zu sagen, die Überwachung ist da mit drin und dann die Sache versuchen auszusitzen


    Aber es ist natürlich logisch, dass die doppelt absahnen wollen und jetzt nicht für lau weiter Schreiben aufsetzen wollen


    Und ich meine laut Gebührenordnung ersehen zu können, dass er falls der Fall doch noch vor Gericht landet eigentlich sogar weniger der Vergleichsgebühr zustünde, um die Gerichte zu entlasten (ohne Gericht 1,5 und mit Gericht 1.0), aber korrigiert mich gerne, wenn ich da irre.

    Hallo Goyale,


    ich entnehme deinem Begriff "überwachung der Einigung", dass dies ein standardisierter Begriff ist.


    Könntest du mal beschreiben, was - wenn das vereinbart wurde - damit noch abgedeckt ist.
    Und vor allem, wo ich dazu irgendwie einen Part aus einer Gebührenordnung etc. finde, was das absichert.


    Ist der Anwalt dann auch verpflichtet, wenn Probleme bei der Einigung auftreten, den Gegenpart anzuschreiben und aufzufordern?


    Bei uns wurde schriftlich fixiert, dass bei der Vergleichsgebühr folgendes enthalten ist : "Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung des Vergleichs"

    Hallo Timba,


    ja die genaue Summe hat er genannt und auch in Rechnung gestellt, aber da war die Arbeit noch nicht ausgeführt.


    Wie sich jetzt ergab hat das Unternehmen die Arbeiten nicht so wie im Vergleich ausgeführt. Und meine Frage ist nun, ob der Rechtsanwalt ( da Einigungsgebühr bezahlt) für diese Einigungsgebühr auch dahin einwirken muss, dass die Einigung so erfüllt wird wie im Einigungsvertrag benannt (Stichwort Nachbesserung)


    Oder kann er dass wieder eine neue Summe verlangen.


    Ich meine nein, weil es ja um den selben Streitfall geht.

    Hallo,


    kennt sich hier jemand mit Anwaltsgebühren aus?


    Angenommen, ein Anwalt soll/will einen Vergleich ziehen:
    Für eine Einigung bekommt er dann : 1. die Anwaltgebühr (die sich nach dem Streitwert richtet) und die Einigungsgebühr (für das Zustandekommen des Einigungsvertrages)


    Jetzt ist meine Frage: Wann bekommt der Anwalt diese Gebühr? Bzw. was beinhaltet diese Gebühr noch


    Dazu folgender Fall:
    Die beiden Vertragspartner einigen sich im Einigungsvertrag auf eine zu verrichtende Bauleistung und die Zahlung einer Geldsumme.
    Beide stimmen dem Einigungsvertrag zu.
    Dann aber wird eine Bauleistung getätigt, die aber nicht 100% mit der im Einigungsvertrag abgestimmten überein stimmt.


    Ist - gerade auch für den Fall, dass es nun doch noch zu einer Klage kommt - der Anwalt überhaupt berechtigt, die Einigungsgebühr zu bekommen oder stehen ihm nur die normalen Anwaltsgebühren zu?
    Und zählt zu der Einigungsgebühr auch der nun notwendige Schriftwechsel, um die Einhaltung des Einigungsvertrages durchzusetzen?


    Kennt sich hier irgendjemand aus?

    Hallo,


    brauche mal von den Technikkundigen hier etwas hilfe:


    Und zwar habe ich mir bei den ebay Kleinanzeigen ein s4 mini gekauft:


    Preis war für ein nagelneues Handy mit Rechnung moderat


    Das Problem fing an, als das Geld überwiesen war, dass der Anbieter sich kaum noch meldete.


    Dann nach etwa 14 Tagen kam das Handy doch, allerdings ohne Rechnung


    Ich bat den Herren per Telefon mir die Rechnung als Kopie zu mailen, da für einen Bekannten


    Wieder keine Reaktion


    Hab das Handy - obwohl für einen Bekannten - dann einfach mal angestellt:


    Handy war bereits in Betrieb (Sprache etc. schon eingestellt) Datumsanzeige ist auf Mitte Januar gesetzt


    Auf dem Handy befinden sich Nachrichten vom Anbieter Debitel vom Anfang Dezember 2014


    Kann mir jemand sagen, ob ich noch irgendwie sehen kann, wie lange das Handy tatsächlich in Betrieb war.


    Die Masche ist schon dreist

    Hallo,
    wir planen einen kleineren Bauauftrag: etwa 4000 Euro.


    Da wir mit Insolvenzen von Unternehmen und geleisteten Vorauszahlungen schon reingefallen sind, steht für uns fest, keine Vorauszahlung.


    Meine Frage aber nun, was kommen für Möglichkeiten in Betracht, um dem Unternehmen Sicherheit über das Vorhandensein der 4000 Euro zu geben.


    Für uns käme ein Treuhandkonto durch eine andere Person nicht in Frage. Seit wir einmal reingefallen sind gilt für uns eigentlich erst Leistung, dann Geld und das Geld bleibt bis zu letzt auf dem Konto.


    Gibt es nicht so etwas, dass eine Bank das Vorhandensein des Betrages bestätigen kann?