Hallo,
kennt sich hier jemand mit Anwaltsgebühren aus?
Angenommen, ein Anwalt soll/will einen Vergleich ziehen:
Für eine Einigung bekommt er dann : 1. die Anwaltgebühr (die sich nach dem Streitwert richtet) und die Einigungsgebühr (für das Zustandekommen des Einigungsvertrages)
Jetzt ist meine Frage: Wann bekommt der Anwalt diese Gebühr? Bzw. was beinhaltet diese Gebühr noch
Dazu folgender Fall:
Die beiden Vertragspartner einigen sich im Einigungsvertrag auf eine zu verrichtende Bauleistung und die Zahlung einer Geldsumme.
Beide stimmen dem Einigungsvertrag zu.
Dann aber wird eine Bauleistung getätigt, die aber nicht 100% mit der im Einigungsvertrag abgestimmten überein stimmt.
Ist - gerade auch für den Fall, dass es nun doch noch zu einer Klage kommt - der Anwalt überhaupt berechtigt, die Einigungsgebühr zu bekommen oder stehen ihm nur die normalen Anwaltsgebühren zu?
Und zählt zu der Einigungsgebühr auch der nun notwendige Schriftwechsel, um die Einhaltung des Einigungsvertrages durchzusetzen?
Kennt sich hier irgendjemand aus?