Zitat: "Ja, man muss den einen Vertrag annehmen. Eine komplette Rückabwicklung ist nicht möglich, außer, Zitat: "Ja, den können wir stornieren lassen, dann müssen wir ihnen aber 15 € Stornogebühr und 17,90 € für die verbrauchte Sim-Karte (kann nicht mehr verwendet werden) = 32,90 € in Rechnung stellen."
Das halte ich für Blödsinn. Im Internet bei einer "Auktion" als Festpreisartikel gekauft (also keiner Auktion im Sinne des BGB), und das noch bei einem gewerblichen Händler. Wenn ich da kein 14tägiges Widerrufsrecht habe.... Auf dieses ist noch nicht einmal hingewiesen worden.
Wichtig ist bloss, dass die Sim-Karte noch nicht in Benutzung genommen wurde. Ihre "Stornogebühr" oder "Sim-Kartengebühr" bekommen sie vielleicht beim Skatgericht in Altenburg, vorm Amtsgericht aber wohl nicht.