Beiträge von HDM1

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    Original geschrieben von rainman51
    Und du weißt das woher??? ;)


    Der tarif wird erst 10 € günstiger wenn du nach 2 Jahren in einen SimOnly Tarif wechselst und wieder um 24 Monate verlängerst... wenn du nix machst läuft der Vertrag 12 Monate weiter und bleibt beim alten Preis

    Zitat

    Original geschrieben von Bülo78
    Bei uns in der Region Rhein-Main läuft es noch bis zum 31.10.10
    :top:


    Uii, gut für euch... Die Aktion war echt gut , hatten die besten Zahlen seit Jahren... Kam die Bestätigung per Klartext an euch?

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Jedenfalls strotzt die Klausel nur so vor Fehlern.


    Zum einen muss der Widerruf weder schriftlich erklärt werden, zum anderen kannst du mit dem Ding während des gesamten Laufs der Widerrufsfrist permanent telefonieren, und trotzdem widerrufen.


    Da hat sich vermutlich ein Praktikant verwirklicht...


    Sicher?


    Beliebige Benutzung des Handys ist nicht erlaubt


    Eine beliebige Benutzung des Handys ist dem Käufer jedoch nicht erlaubt. Das Handy darf zwar einer dem Kauf im Laden vergleichbaren "Prüfung" unterzogen werden. Eine 'Ingebrauchnahme', so der juristische Terminus, die über eine einfache Prüfung hinausgeht ist jedoch nicht erlaubt und dem Verkäufer wird im Falle einer "Verschlechterung der Sache" durch eine solche Ingebrauchnahme ein Recht auf Wertersatz zugesprochen.
    Wo genau aber liegt die Grenze zwischen erlaubter "Prüfung" und der dieses auslösenden "Ingebrauchnahme"? Ist etwa ein kurzes Telefonat oder das Versenden einer SMS im Rahmen einer Prüfung erlaubt oder wird hier schon die Grenze zur Ingebrauchnahme überschritten? "Diese Fragen müssen im Einzelfall geklärt werden", meint Thorsten Meinicke von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. "Es gibt hier verschiedene Rechtsauffassungen, höchstrichterlich geklärt ist die Frage jedoch noch nicht."
    Meinicke vertritt die Auffassung, das Einlegen einer SIM-Karte, ein kurzes Telefonat und das Verschicken einer SMS müsse im Rahmen der Prüfung des Handys erlaubt sein. "Der Verbraucher muss wie beim Kauf im Laden die Möglichkeit haben, die angebotenen Leistungen auszuprobieren." Dies beziehe sich sowohl auf Handys mit als auch ohne Mobilfunkvertrag, da auch ein Mobilfunkvertrag als Dienstleistung einen Vertrag im Sinne der Fernabsatzgesetzes darstelle.


    Telefonieren und Versenden von SMS als typische Gebrauchshandlung


    Diese Position wird jedoch nicht von allen Verbraucherrechts-Experten geteilt. "Die Prüfung eines Kaufgegenstandes in einem Ladengeschäft umfasst regelmäßig nur die optische und haptische Prüfung und eventuell noch die Bedienbarkeit", erklärt Rechtsanwältin Nadine Schmitt von der Kölner Kanzlei maas_rechtsanwälte. "Häufig beschränkt sich die Begutachtung auch nur auf niedrigpreisige Handys, hochpreisige Handys können nur noch in Schaukästen bewundert werden. Auch in einem Ladengeschäft umfasst die Prüfung nicht den Gebrauch der Sache. Oder haben Sie schon einmal in einem Handygeschäft Kunden mit einem dort angebotenen Mobiltelefon telefonieren sehen?"
    "Wenn ein Käufer im stationären Handel vor Vertragsabschluss nicht mit einem Handy telefonieren darf, warum sollte das ein Online-Käufer dürfen?" folgert Schmitt. "Das Telefonieren und Versenden von SMS stellt eine typische Gebrauchshandlung eines Mobiltelefons dar und ist als "Ingebrauchnahme" zu qualifizieren, die eine Wertersatzpflicht auslöst."


    Quelle: Teltarif

    Es gibt 10 € Vodafone Vorteil zum Normalpreis, also 29,95 € mit Hardware und 24,95 € ohne Hardware!


    Es gab in der Vergangenheit eine befristete Aktion, wo SuperflatInternet-Kunden nur 19,95 € bezahlen mussten aber diese ist vorbei!

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    Original geschrieben von saintsimon
    Zumindest hat o2o keine Mindestlaufzeit und keine laufenden Kosten und somit keine finanziellen Nachteile für die Kunden.


    Ich weiß aber mich hat es irre interessiert ob das dann auch so gemacht wird. Denn ein Inhaber einer PA will ja auch nicht umsonst arbeiten und die Händlerprovision ist ja mit ca. 10 € nix im Vergleich zu den Tarifen mit Laufzeit.

    vorher wollten Sie überhaupt nicht entgegenkommen , hat trotzdem die Kündigung nicht zurückgenommen


    Sicher? Ich habe bis jetzt bei allen Kunden, die auf so ein Angebot eingegangen sind, Laufzeitverlängerung um 2 Jahre gesehen!
    Vodafone will ja schließlich die Kunden damit längerfristig halten bzw. zum bleiben überreden!

    Ich arbeite seit 10 Jahren in der Branche und muss sagen, dass ich solche Methoden bei allen meiner Arbeitgebern ( O2, T-Mobile und Vodafone) immer mal intern aufgezwungen bekommen habe.
    Ich muss aber sagen, dass solche Methoden, größtenteils in den eigenen Shopketten vorkommen.
    Bei Partneragenturen oder Fachhändler gibt es zum Glück immer wieder positive Ausnahmen.


    Ich frag mich schon die ganze Zeit wie es den armen O2 Verkäufern geht, wenn die Kunden nach dem O2o fragen und die Händler nur noch 10€ pro Karte und nicht mehr ca. 150€ Provision ( Tarife mit Laufzeit) bekommen.
    Geben die dann nicht auch lieber 3 oder 4 Karten mit????????