Beiträge von GlobalLude

    Zitat

    Original geschrieben von Plueschi
    Wie gesagt mir ist es auch egal was kommt:-) Hauptsache komme aus dem Vertrag (Prepaid) wieder raus denn ich will keine Karte die auf falschen Daten laufen. Denn mein Geb stimmt ja nicht.


    Ähm ok?! Und wie hiflt die Anzeige dabei? Es ist schön diese Stimmungsschwankungen zwischen den einzelnen Posts mitzuerleben. Würde es sich um eine Frau handeln, dann würde ich ja sagen, dass da die rote Fahne weht :D


    Durch deine nachträgliche Zustimmung hast du genaugenommen sogar dein Recht auf Aufhebung des Vertrages verloren, lediglich Klarmobil könnte sich auf den Geburtsdatum Fehler berufen, aber auch das würde im Sande verlaufen. Ein einfacher Widerruf ist die einzige Möglichkeit den Vertrag ohne Kulanz von Klarmobil zu lösen. Gut dass die Polizei jetzt die Karte hat und die 2 Wochen Widerrufsfrist ablaufen. An der Stelle von Klarmobil würde ich den Vertrag aus Spaß nicht widerrufen lassen nach Fristablauf. :D


    Echt lustig die Sache inzwischen.


    Zitat

    Original geschrieben von Plueschi
    Das bin ich auch:-)
    Na ja bin mit meiner Anzeige ja nicht alleine wie ich eben per PM erfahren haben:-)))


    Mehr werde ich hier jetzt auch nicht mehr schreiben. Das Thema hier im Forum ist für mich erledigt.


    Das sind bestimmt Leute die es nicht im Nachhinein genehmigt haben und anschliessend öffentlich Hetzkampagnen mit gefährlichem Halbwissen betreiben.


    Mach nur weiter so, die Grube ist schon fast gegraben. Schadensersatzforderungen im 3-stelligen Eurobereich seitens Handybund wären ein leichtes um sie vor Gericht durchzubringen. :top:

    Zitat

    Original geschrieben von Plueschi
    Moin


    ich habe mein Geschenk heute erhalten.
    Klasse Nummer :top:


    Hierin kann übrigens eine Genehmigung der Verfügung des Nichtberechtigten über die Daten gesehen werden. Dies wirkt sich gemäß §185,184 BGB rückwirkend aus. Der Vertrag wurde somit rechtswirksam ex ante (von Beginn an) geschlossen. Ein Widerruf dieser Genehmigung ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Auch über GoA kommt man zu diesen Ergebnissen.

    Hallo!


    Das Argument, dass die Polizei zur Anzeige rät, ist sehr schwach, denn das machen sie immer, da sie letztendlich nur Ermittlungsgehilfen der Staatsanwaltschaft sind und sie dich stellvertrentend nur bis zur Anzeige über deine Rechte belehren können. Aber hier muss sich ja niemand rechtfertigen für sein Handeln.


    Handybund muss sich wegen der strafrechtlichen Seite keine Sorgen machen. Denn für alle bereits hier angeführten Straftatbestände fehlt es an einem nachweisbaren Vorsatz. Eine fahrlässige Begehung der genannten Straftaten ist nicht möglich. Auch eine Provision würde keinen rechtlichen Rückschluss auf den Vorsatz im Bereich des richterlichen Ermessensspielraums zulassen!


    Herr Plueschi hingegen sollte sich doch lieber über sein weiteres "öffentliches Vorgehen" Gedanken machen. Den der Vorsatz aller in Verbindung mit Rufschädigung in Verbindung stehenden Straftaten ist objektiv gegeben. Einen anderen Sinn der öffentlichen Verbreitung von Mutmaßungen bezüglich der Provision ist nicht gegeben. Da er auch keine Garantenpflicht oder ähnliches den "fremden" Menschen gegenüber trägt und er desweiteren auch dadurch nichts an der eventuellen Weitergabe seiner Daten ändern kann, scheidet eine Rechtfertigung über das StGB aus. Der Vorsatz bezüglich der Schädigung des Rufes ist somit mit dolus diretus 1. Grades gegeben.
    Bezüglich des Argumentes "nur die Wahrheit sagen" ist zu berücksichtigen, dass der Schädiger (Plueschi) zumindest Annehmen muss, dass seine Informationen der Provisionsbeziehung in genau diesem Fall und dass dies das Motiv der Kartenbeantragung war, falsch sind. Somit liegt mindestens dolus eventualis vor. Vorsatz bezüglich Straftaten in diesem Rahmen liegt also vor. Ich würde mir deshalb ernste Gedanken über mein weiteres Vorgehen machen. Und damit meine ich nicht die rechtlichen Schritte, denn das kann jeder entscheiden wie er will. :-)


    Die Zivilrechtliche Seite ist nicht weiter zu behandeln, da durch das Angebot der Stornierung jegliche Ansprüche gem. §812ff, 823 BGB durch das Angebot der Naturalrestitution vor weiterführender Schadensentstehung, nicht weiter möglich sind.


    Ich habe das lediglich geschrieben um einmal klar zu stellen, dass keiner durch Handlungen (Strafanzeigen), die aus Wut heraus (dies erkennt man an dem Postingverlauf eines gewissen Herren hier), belangt werden kann. :-)


    Ich wünsche den Parteien eine zügige Klärung ihrer rechtlichen Auseinandersetzung. :p


    MfG

    Unterlagen letzten Mittwoch abgeschickt. Heute Handy und Karte angekommen und das obwohl ich bei der ersten Paypal Zahlung vergessen habe, die Versandkosten zu berücksichtigen--->ansonsten wahrscheinlich sogar schneller möglich!


    Einziger kleiner Makel: Die Karte wurde bereits donnerstag aktiviert und somit haben die Flatrate-Optionen auch dann schon begonnen zu laufen?
    Nunja, ich würde Handys auch nicht rausschicken ohne vorher sicherzustellen, dass die Provision auch durch wirkliche Aktivierung gesichert ist.


    Die Beratung und Beantwortung der Fragen via Pns waren TOP! :top: :top:


    Alles in allem würde ich immer wieder bei logitel kaufen!


    MfG Stephan


    Edit: Habe gerade gemerkt, dass schon etwa 100 Telefonbucheinträge vorhanden sind und es sich somit um ein zürückgeschicktes oder rundumerneuertes Handy handelt. Desweiteren fehlt die zum Lieferumfang des 5800 CWM gehörende Speicherkarte :/


    to be continued...

    Erst sprecht ihr alle von Sicherheiten und jetzt auf einmal ein Widerruf aus Kulanz?! Ein rechtlicher Anspruch besteht jedenfalls nicht. Die Motive kann man immer nur vermuten. Sicher weist du es auch nicht bei einem Händler, der hier mit Impressum steht.
    Wenn dich das mit den Steuern stört, dann würde ich ihn an deiner Stelle melden. Für einen Kunden stellt dies jedoch keinen Grund dar um nicht zu kaufen.


    Nunja, es ging hier ja sowieso nie um die Frage des Angebots, sondern lediglich um das zu Stande kommen solcher Angebote. Wenn nicht jmd mit dem Händler spricht, bleibt es sowieso nur bei Vermutungen.


    Viel Spaß noch
    Ich muss jetzt erstmal mit meinem neuen Handy von logitel spielen, das gerade gekommen ist.
    :top:

    Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Vor lauter Nebel nicht...



    Bei diesem Angebot zu äussern man könne da "bedenkenlos" zuschlagen ist grenzenlos naiv und fahrlässig.
    Man könnte wirklich auf den Gedanken kommen Du willst ein eigenes Angebot schönreden.


    Also ich kaufe auch bedenkenlos bei ebay Privatauktionen. Bedenkenlos ist für mich jeder Kauf bei dem ich über meine Rechte und deren Durchsetzungsmöglichkeit in gewissem Maße bescheid weiß. Wenn der Händler nicht vorhat zu zahlen, hätte er wohl kaum seinen Firmensitz preisgegeben sondern eine Briefkastenfirma gegründet.


    Es handelt sich dabei nicht um ein Angebot von mir, sonst hätte ich es einfach hier hineingestellt. :D

    Dass das Finanzamt ebay kontrolliert, war mir neu, aber man lernt wohl nie aus.


    Das mit dem Strafverfahren wollte ich nur klarstellen wegen dem Ausdruck "wenn die Firma hopps geht"... ein Strafverfahren gegen die Privatperson ändert nichts an der Zahlungspflichtigkeit, noch kann dieses auf das Stammkapital der GmbH Auswirkungen entfalten.


    Der Gewinn entsteht so oder so bei der Firma, da o2 ja an diese die Provision auszahlt. Auch der Vertrag entsteht offensichtlich über die Firma, wie caman berichtet hat. Das verschleiern dieser Dinge öffnet lediglich weitere Anfechtungsmöglichkeiten, welche für den Käufer eher positiv sind.


    Wie Gewährleistung in Bezug auf die Vermittlung hilfreich sein soll, verstehe ich leider nicht, da ja nur die Vermittlung und nicht der Vertrag von o2 dadurch beeinflusst wird.
    Ist der Vermittlungsvertrag wegen Gewährleistung nichtig, ändert das nichts am geschlossenen o2-Vertrag. Der bleibt bestehen.


    Lange rede kurzer Sinn: Nach Lage der Tatsachen scheinen die Motive des Händlers nicht im Betrug am Kunden zu liegen. Ob meine Verkäufer alles versteuern, ist mir letztendlich egal. Einen Durchschlag von etwaigen finanzrechtlichen Folgen bis hin zum Käufer und der Auszahlung, kann man hier denke ich ausschlagen.


    Kaufts oder kaufts nicht. Mir ist das egal! :D

    Ich hab nicht gesagt, dass ich das mache.
    Da geklärt wurde, dass hinter dem Angebot ein Händler steht, sehe ich jedenfalls keinen besonderen Grund, weshalb nicht gezahlt werden sollte.


    Nach meiner Erfahrung werden, wenn es sich um Betrug handelt viel mehr Versprechungen gemacht und versucht einen "seriösen Eindruck" zu vermitteln.
    Ich denke, dass es sich hier lediglich um einen stümperhaften Versuch handelt als Privatperson bei ebay zu handeln.


    Und gejammert wird hier im Forum vor allem über Händler mit großen Internetplattformen, die dann doch mit ihren Auszahlungen monatelang im Verzug sind. Und bei den "ordentlichen" Händlern wird gejammert, wenn die Ware nicht nach 1,5 Tagen beim Kunden ist oder ein defektes Gerät, welches sowieso ausgewechselt wird, geliefert wurde. Um das Jammern wirst du also sowieso nicht herum kommen :p ;)


    Edit: Also ich bin nicht benebelt, bzw ist es mir nicht klar.

    Da das Finanzamt ebay bis jetzt sowieso nicht kontrolliert, hat der Auftritt bei ebay als Privatperson noch lange nichts mit dem Steuerbetrug zu tun. Wenn du was im o2 Shop kaufst, könnten die das theoretisch auch einfach nicht versteuern. Das eine hat also mit dem anderen nichts zu tun.
    Was deine Gewährleistung und ähnliches im Bezug auf die 250€ bringen soll, verstehe ich auch nicht, da der Handyvertrag ohnehin nicht von der Internetauktion umschlossen ist, da es sich hier um einen Vertrag sui generis ähnlich einem Maklervertrag handelt. Und was die Auszahlung der 250€ angeht hat man gegenüber einem Unternehmer auch nicht mehr Möglichkeiten als einer Privatperson gegenüber.
    Wie die Firma als juristische Person Ziel eines Strafverfahrens werden soll ist mir auch nicht klar. Bis dato ist das in Deutschland nicht möglich. Ein Strafverfahren gegen die Mitarbeiter und eine darauf folgende etwaige Insolvenz der Firma haben dennoch immernoch mehr Sicherheiten durch das Stammkapital, da auch der Fiskus nur ein Gläubiger bleibt genauso wie der ebay-Käufer.


    Wer Interesse an dem Angebot hat, kann meiner Meinung nach bedenkenlos zuschlagen. Über der Aktion stand übrigens in den allgemeinen Infos Barauszahlung. Und was die Fälligkeit angeht, so ist man wenn ich mich Recht erinnere bei Geld nach 2 Wochen automatisch in Verzug soweit keine anderen Abreden vorher Bestandteil des Vertrages wurden.

    So unverschämt finde ich das nicht. Letztendlich wird nur versucht sich um die ebay-Gebühren für Händler zu drücken, was allerdings ab einer gewissen Anzahl von verkauften Verträgen sowieso schwer wird.
    Zudem wird das Angebot durch diese Daten lediglich attraktiver, da hier zumindest durch die 25.000 Stammkapital mehr Sicherheit zu finden ist, als bei so manchem Privathändler.


    Nunja, danke für die Lösung dieser X-Akte, caman! :top: