Beiträge von GlobalLude

    Ich bezweifle auch nicht, dass das nett gemeint war. Letztendlich kann man durch die 10 Euro: 1,5 Stunden in alle Netze telefonieren oder ein Monat surfen oder ein Monat kostenlos ins Festnetz telefonieren und anschließend die Karte wieder kündigen oder einfach wegwerfen.
    Wen es stört, der hätte auch einfach selbst widerrufen können oder das durch Handybund machen lassen.


    Mal ganz ehrlich: Was dachtet ihr denn was ihr von einem Mobilfunkvertreiber geschenkt bekommt? Jeder ein Handy oder was? :D
    Ich finde, dass das relativ absehbar war.


    Den Fehler vorher nicht zu fragen kann man finde ich somit auch entschuldigen, da ihr jetzt alle o2o duo Verträge hättet, wenn es um Abzocke von Provisionen gegangen wäre. ;)


    Allen die sich nur wegen dem Geschenk angemeldet haben und nie vorhatten auch nur ansatzweise am Forum teilzuhaben, geschieht dies übrigens zu Recht. Wie würde Earl sagen? Karma, she can be a bitch! :D

    Wenn du bei einem Händler einen IP100 mit Auszahlung abschließt, liegt diese in der Regel zwischen 210 und 240. Wenn du diesen mit einem Handy kombinierst liegt deine "Ersparnis" in der Regel noch höher. Wenn du dann die Handys einigermaßen gewinnbringend an den Mann bringst und die Verträge anschliessend so wie bei dem Link los wirst, dürfte das ganze immernoch ein gutes Geschäft sein.


    Ob das in diesem Fall so gemacht wurde, weiß ich nicht. Aber eine Möglichkeit ist das trotzdem, wenn einem der Aufwand nicht zuviel ist.

    Abschluss des Vertrages ist in dem Zeitpunkt, wenn das Rechtsgeschäft für beide Seiten verbindlich wird.
    Abschluss der Bestellung ist genaugenommen in dem Fall das gleiche. Jedoch ist hier aufgrund der extra differenzierten Wortwahl des Bestellers und einer Auslegung nach §§133, 157 BGB davon auszugehen, dass hier die Erledigung des Bestellvorgangs gemeint ist. Erledigt bedeutet, dass dieser keinerlei rechtliche Wirkung mehr entfaltet. Dies ist dann der Fall, wenn die Bestellung seitens des Anbieters angenommen wurde und der Vertrag fortwirkend erfüllt wird.


    Lange Rede, kurzer Sinn: In diesem Fall ist Handyzek im Recht. Eine Klage dürfte vergeblich sein.


    Der Besteller kann sich jedoch auf Irrtum berufen (da hier offensichtlich eine andere Auslegung geschah) und den Vertrag anfechten. Folge: Vertrag wird ex tunc (von Anfang an) unwirksam.
    Problem: Der Vertrag mit Handyzek und der Vertrag mit der Telefongesellschaft sind 2 verschiedene Dinge. Dass der Vertrag mit Handyzek hier evtl. der Grund für den anderen Vertrag war führt somit höchstens zu einem Motivirrtum. (rechtlich irrelevant)


    Folge der Anfechtung: Vertrag mit Handyzek besteht nicht, Mobilfunk/DSL-Vertrag schon. Folglich bleibt der Kunde evtl ganz ohne Prämie sitzen.


    Mein Rat: Füße stillhalten und darauf warten, dass die 8 Wochen nach Freischaltung abgelaufen sind, danach ist es ein leichtes einen Titel vor Gericht zu erlangen, falls noch Bedarf besteht.


    Ich hoffe, ich konnte behilflich sein :-)


    MfG
    der angehende Jurist


    Meinte Rot, Blau und Navi jeweils "nur" mit IP100 OHNE SMS
    Das S8000 ebenfalls im reinen IP100 ohne SMS, sollte doch dann auch billiger sein als die 9,- von der Startseite, oder? ;-)


    Und bitte auch noch die PN bzgl. einer reinen Auszahlung


    Portierung von Loop kostenlos?


    Danke