Beiträge von muli
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Ein Vertrag resp. zwei Verträge ist IMHO im vorliegenden Fall kaum zweckmäßig, denn i.d.R. fällt die GG-Befreiung nach 24 Monaten weg. Besorge Dir zwei Loop-Karten, die muß man nur mit 10 /T/Euro für ein Jahr Gültigkeit aufladen.
HTH
muli
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Zitat
Original geschrieben von Merlin
Meiner Meinung nach nützt eine Kostenanzeige auch nichts, denn wer keine Preislisten lesen kann, der kann auch keine Kostenanzeige lesen. Zumal es sich ja nicht die Anzeige der bereits aufgelaufenen Kosten handelt, sondern nur um Einzelpreise.Eine Einstellmöglichkeit für ein Limit wäre wesentlich sinnvoller - oder die konsequente Nutzung von PrePaid-Karten.
Grundsätzlich halte ich die Idee von Frau K. für gut. Sie ist nur nicht zu Ende gedacht. Neben den Kosten für das aktuelle Gespräch sollten IMHO auch die aufgelaufenen Gesamtkosten (seit der letzten Rechnung) angezeigt werden. Zusätzlich sollte noch ein Limit eingeführt werden.
Der technische Aufwand und die Entwicklungskosten dürften sich in Grenzen halten, Debitel hatte ja schon das Limit bei Verträgen für Leute unter einem bestimmten Alter realisiert. Der Realisierungsaufwand bspw. einer Flash-SMS mit den Kosten des Einzelgesprächs und den aufgelaufenen Gesamtkosten dürfte sich auch in Grenzen halten, die Daten stehen unmittelbar nach Gesprächsende zur Verfügung, wie der Prepaidsektor bwz. die verfügbaren CostCheck-Systeme zeigen.
Das Problem ist aber, dass die Neztbetreiber/Provider sowas nicht unbedingt haben wollen, denn die Unbekümmertheit beim Telefonieren geht den Leuten dann möglicherweise verloren, d. h. wenn sie über die aufgelaufenen Kosten informiert sind, schränken sie sich ein bzw. haben sich über ein Limit von vorn herein eingeschränkt.
Das ganze würde die "Handy-Kosten" deutliche transparenter machen, ähnlich wie im Supermarkt, wo ja bei sämtlichen Artiklen zwischenzeitlich auch Grundpreise (Preis pro 100g oder pro 1 l) angegeben werden müssen
Grußmuli
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Zitat
Original geschrieben von Bing_der_Otter
... In den meisten größeren Städten wirst Du eher die durchschnittlichen 500 m finden. Nebenbei: Es muss nicht so funktionieren, dass man die HZ in die "Mitte" legt, weil die 500 m ein rechnerischer Mittelwert sind. D.h., dass Deine HZ auch wie ein Kleks aussehen kann und in zwei Richtungen nur je 300 m geht und in die anderen Richtungen z.B. jeweils 1,5 km.Zweimal falsch. Es gibt keine "durchschnittliche 500 m", sondern garantierte 500 m, somit ist die reale Größe und demzufolge auch ein "rechnerischer Mittelwert" größer 500 m. Einen Überblick über reale Größen kann man sich hier verschaffen. Somit kann es auch nicht sein, dass die homezone "in zwei Richtungen nur je 300 m geht". Falls es (versehentlich) so eingerichtet wurde, hat man jedenfalls einen Anspruch auf Nachbesserung, so dass sich ein Umkreis von mindestens 500 m ergibt.
Gruß
muli
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Preisupdate s.o.
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Re: "Betrug" 02 Vertragsverlängerung
ZitatOriginal geschrieben von Timpolti
...welche Partei ist hier im Recht ??Im Recht ist immer diejenige Partei, die beweisen kann, dass ein Vertrag zu bestimmten Konditionen zu Stande gekommen ist. Da Dir die letzten Dienstag gültigen Konditionen nicht schriftlich garantiert wurden und Du auch keinen Zugriff auf das vom beurlaubten Shop-MA eingegebene "irgendwas" hast, kannst Du dummerweise nichts beweisen. Somit hat - im juristischen Sinne - der Shop recht. IMHO bist Du moralisch im Recht. Das nützt Dir leider aber nichts, sofern sich der Shop quer stellt.
Gruß
muli
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@ Maxx:
Meine private Einschätzung (kein Rechtsrat!):
Die Polizei ermittelt nur, Sie kann Dir in dieser Sache keine Strafe auferlegen. Wenn Du Dich mit einer Aussage selbst belasten würdest, kannst Du die Aussage verweigern. Dies gilt auch, wenn Du Familienangehörige belasten würdest. Wenn Dich "der Schwager" nicht vorbeigelassen hat, obwohl Du Deiner Mutter während der Körperverletzung durch den Ex zu Hilfe eilen wolltest, hat er möglicherweise genötigt und sich möglicherweise auch der Beihilfe der Körperverletzung an Deiner Mutter schuldig gemacht. Eine Anzeige dahingehend wäre zu prüfen.
Sollte es nach Deiner Aussage oder Deiner Zeugnisverweigerung zu einer Anklage kommen (Strafprozess) ist ein Anwalt anzuraten. Den hätte Dir aber auch keine Rechtsschutzversicherung dieser Welt gezahlt, denn die sind nur für zivile Streitigkeiten "zuständig".
HTH
muli
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Re: o2 Vertrag (mit GG-Erstattung)
ZitatOriginal geschrieben von creaper
... Was sagt ihr? ...Nächstes mal vor thread-Erstellung die Suche benutzen, hier weiterlesen und an diesen thread ein Schloß dran.
Gruß
muli
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Re: Homezone und Festnetznummer
ZitatOriginal geschrieben von Trauma
... Wenn ich meine normale Festnetznummer zur Homezonenummer wandeln lasse, ...... dann ist der "normale Festnetzanschluss" tot, denn die Portierung der Nummer bedingt eine Kündigung des Anschlusses bei Deinem Festnetzanbieter, die aber nicht Du selbst aussprechen darfst, sondern durch o2 in Deinem Auftrag ausgesprochen wird. Irgendwo auf der o2-HP gibt es das entsprechende Formular zum herunterladen.
sTn
muli