Re: o2 - wann VVL möglich?
ZitatOriginal geschrieben von andi2511
... Ich habe meinen 02-Vetrag......
Hast Du evtl. einen DUO-Vertrag und letzte Weihnachten nur einen der beiden Verträge verlängert? ![]()
Gruß
muli
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Re: o2 - wann VVL möglich?
ZitatOriginal geschrieben von andi2511
... Ich habe meinen 02-Vetrag......
Hast Du evtl. einen DUO-Vertrag und letzte Weihnachten nur einen der beiden Verträge verlängert? ![]()
Gruß
muli
Es geht voran...
zwar noch immer sehr langsam, aber immerhin im Sinne der Kunden! Die Verbraucherzentrale Hamburg hat in Auszügen das Votum des juristischen Dienstes der EU-Kommission (*) veröffentlicht:
ZitatAlles anzeigen
Votum des juristischen Dienstes der Kommission liegt vor - Signal für Entscheidung im Sinne der Kunden
Wie bei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs üblich, wurde ein Votum der EU-Kommission eingeholt. Dessen Vorschlag lautet:
"... 19. Die Kommission schlägt also vor, auf die vom Landgericht München gestellten Fragen wie folgt zu antworten:
- Art. 5 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 ist dahin auszulegen, dass er nicht die Minutenpreise erfasst, die zwar die Grundlage und die Vergleichsgröße von Mobilfunkverträgen bilden, die im Übrigen aber zur Berechnung der Taktpreise dienen, aus denen sich der Preis der geführten Gespräche errechnet.
- Bei der Umstellung derartiger Minutenpreise von der früheren nationalen Währung auf den Euro ist das innerstaatliche Recht soweit möglich mit dem Ziel der Erreichung einer Rundungsgenauigkeit auszulegen, die über diejenige des Art. 5 Satz 1 der genannten Verordnung hinausgeht."
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Mit diesem - auf Anhieb nicht ganz einfach zu verstehendem Spruch - wird deutlich, dass die Kommission die Auffassung der Verbraucher-Zentrale teilt.
(*)
Zitat
Die Rolle des Juristischen Dienstes ist es die Kommission und deren Dienststellen in rechtlichen Fragen intern zu beraten und die Kommission vor Gericht zu vertreten.
Da die VZ HH (leider) keine Erklärung zum besseren Verständnis des o.g. Spruchs ins Netz gestellt hat, versuche ich mich mal mit einer Interpretation:
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Gruß
muli
Re: Re: Frage zu Genion mit Mobile-Option!
ZitatOriginal geschrieben von Real
Das ist ja der Sinn von "Mobile Option", daß Du einen einheitlichen Preis in ALLE Mobilnetze hast!! ...
Dies ist IMHO wieder mal ein typische Beispiel dafür, wie gut Werbung doch funktioniert! IMHO Augenwischerei! Warum kommunizeirt o2 nicht einfach einen einheitlichen Preis für alle Fremdnetze? Ist schon klar, der Kunde soll zu einem gewissen Teil den Vorteil den er durch Wahl dieser Option erhält gleich wieder mitfinanzieren - o2 can do eben.
Gruß
muli
ZitatOriginal geschrieben von ganymed
Wo gibt´s dieses Formular? ...
Klaus-R. Münch (Leiter Kundenbetreuung von o2 Germany) schickt es Dir gerne zu, wenn Du es bei der Hotline anforderst. ![]()
Gruß
muli
In welches Netz bucht sich das 5130 nicht ein? In die D-Netze kann es sich nicht einbuchen, da es sich beim 5130 um ein Singlebandgerät für die E-Netze handelt.
HTH
muli
Böse Falle!
Alle die evtl. vorhaben einen o2-Vertrag auf einen Dritten zu übertragen seien gewarnt! Der bisherige Vertragspartner unterschreibt folgenden kleingedruckten Passus auf dem Vertragsübernahmeformular:
Zitat
Ich übertrage den zwischen o2 und mir bestehenden Vertrag zu der genannten Rufnummer mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Vertragspartner. Ich hafte neben diesem bis zum Ende der MLZ des ursprünglichen Vertrages gesamtschuldnerisch.
Diese gesamtschuldnerische Mithaftung bedeutet im Klartext, dass wenn der Vertragsübernehmer, aus welchen Gründen auch immer, während der Mindestvertragslaufzeit nicht bezahlt, kann o2 ohne Umwege direkt vom bisherigen Vertragsinhaber Zahlung verlangen.
Ich weiß nicht ob bei anderen Netzbetreibern bei Vertragsübernahme auch eine derartige Mithaftung unterschrieben werden muss, doch finde ich es von o2 ganz schön dreist, im Rahmen einer zu bezahlenden Dienstleistung (die Vertragsübernahme kostet den neuen Vertragspartner EUR 24,95), einen zusätzlich Haftenden über das Kleingedruckte ins Boot zu nehmen. :flop: Insbesondere da der neue Vertragspartner von o2 wie ein Neukunde abgeklopft wird (SCHUFA, InfoScore,...) ist eine Mithaftung des bisherigen Vertragspartners abzulehnen.
Gruß
muli
ZitatOriginal geschrieben von dr zuzelbach
... Offensichtlich ist diese Karte wirklich ausgereift u. setzt wohl neue Maßstäbe in diesem Bereich !!! :top:
Nur mal langsam mit den jungen Hühnern.
Das Konzept scheint ausgereift zu sein, ob es die Realisierung auch ist, muß sich noch zeigen. ![]()
Gruß
muli
ZitatOriginal geschrieben von silberpfeil
bei saturn koblenz bis samstag noch im angebot, pro film (egal obe geschnitten oder gerollt, sw oder bunt) 5 euro inclusive cd......
vielleicht kannste da ja mal anrufen....
Weiß jemand ob das Angebot bundesweit gilt? Auf der HP von Saturn habe ich nichts gefunden. Für den Preis würde ich einige Filme digitalisieren lassen.
Gruß
muli
ZitatOriginal geschrieben von me too.
Hallo,
Es reicht wirklich, wenn Du das Handy bzw. das Paket einfach zurückgehen läßt. ...
Rechtlich gesehen ist man dann aber im Annahmeverzug und o2 könnte den entstanden Schaden geltend machen. Auf der sicheren Seite ist man IMHO dann, wenn man das Paket annimmt und es zurückschickt mit dem Hinweis, dass man nach den Fernabsatzbestimmungen gem. BGB vom Vertrag zurücktritt.
Gruß
muli
Hallo allerseits...
... ich frage mich, was die Diskussion (besser: der Streit) über den angeblichen oder tatsächlichen oder geplanten oder verschobenen oder sonstwas Netzausbau von e-plus hier in diesem thread zu suchen hat. :confused: Also IMHO seit ihr tierisch off-topic. Ergo: Macht doch einen speparaten thread auf oder gibt es da nicht schon einen zu diesem Thema?
Gruß
muli