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Re: o2 Genion alt oder neu. Was ist langfristig besser? und einige Fragen
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Original geschrieben von holon
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Hierzu einige Fragen:
1. Ich habe bis jetzt monatliche SMS-Ausgaben von ca. 8 EUR bei einer Gesamtrechnung von +- 30 EUR (hauptsächlich Gespräche in der Nebenzeit). Lohnt sich da der Umstieg in einen Power-SMS-Tarif?
Warum rechnest Du es Dir nicht einfach selbst aus? Hitze? Faulheit? beides? Unvermögen? sonstiges? ;):D Die Preise findest Du unter http://www.o2online.de
Zitat
Original geschrieben von holon
3. Bis wann sollte ich spätestens meine Küdigung widerrufen/den alten Vetrag verlängern? (Kündigungsdatum: 04.03.04)
IMHO 03.03.04.
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Original geschrieben von holon
4. Ich habe auf meinem jetzigen Vertrag eine portierte Nummer, die ich in jedem Fall behalten möchte. Wann muss ich im Falle eines Neuvertrag-Abschlusses den Portierungsantrag bei o2 stellen? (Vor oder erst zum Ablauf meines Vertrages?)
Die Suche liefert definitiv Antworten auf die Frage nach dem Zeitraum in welchem die Portierung beauftragt werden kann.
Gruß
muli
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Hallo f&e-ler,
hat schon jemand die Partnernummer für mobilen Internet-Zugang benutzt? Falls ja, was wird abgerechnet, 5 Cent/min oder der Datentarif?
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von DerKurti
...Daher wären verpflichtende Vorschriften der EU z. Zt. für solchen Fall "nicht zitierfähig". ...
Das ist klar, aber phone-freak wollte "Argumentationshilfen" (s.o.) aus dem Deutschen Recht. Da mir aber "nur" die EU-Regelungen zu diesem Thema bekannt sind, habe ich diese in diesem Sinne gepostet. 
Und ... voila, das Haus verliert nichts
, der Link zum Originaldokument IP/96/791 (Presseinfo) der EU in dieser Sache.
Gruß
muli
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Wieso braucht es für diese Info einen neuen thread? :confused: Bei knapp 200 Postings sollte man doch wissen, wie man eine Antwort an den ursprünglichen thread anhängt, den man selbst eröffnet hat. :flop:
*kopfschüttelndvondannenziehend*
muli
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Vertragshandys sind bei allen Neztbetreibern in DE in aller Regel frei für alle Netze, d. h. du kannst SIM-Karten aller deutschen Netzbetreiber benutzen. Wäre ein bestimmtes Vertragshandy ausnahmsweise mit SIM-Lock ausgestattet, müsste Dich der Verkäufer explizit darauf hinweisen. In DE war dies m. W. bisher nur einmal der Fall: Ein bestimmtes Motorola(?)-Handy war bei D1 trotz 24-Monatsvertrag "gesimlocked".
Gruß
muli
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Das kommt drauf an, ob das Handy als Prepaid-Paket erworben wurde, oder ob es sich um ein Vertragshandy handelt. Also was wolltest Du Dir zulegen?
Gruß
muli
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Die Regeln die bzgl. SIM-Locks von der EU-Kommission bereits 1996 aufgestellt wurden, findest Du hier in der Fußnote oder in dem neueren Dokument der Oftel (Regulierungsbehörde in UK) unter Ziff. 1.6. Den Link zum Original-Paper der EU-Kommssion finde ich leider nicht mehr.
HTH
muli
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Original geschrieben von herrmann
Naja ich überlege mir gerade zu o2 zu wechseln, finde aber nirgendwo Informationen darüber, wie lange der Roamingvertrag mit T-Mobile noch läuft...
Bei einem 3-Monats-Vertrag ...
Na ja, also 3 Monate wird der Roamingvertrag schon noch gelten.
Von daher hast Du ja dann kein Risiko bei anschließender monatlicher(?) Kündigungsfrist. Falls er danach nicht mehr gelten sollte, kannst Du ja wieder portieren. 
Also mal ehrlich: IMHO passt das nicht ganz zusammen, Deine Sorge bzgl. des Wegfalls des T-Mobile-Roamings und Dein Wunsch nach einem so kurzen Vertrag, resp. kurzer Kündigungsfrist.
Gruß
muli
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Re: Re: 0179 nicht immer Netzintern!
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Original geschrieben von Merlin
Dann würden die Weiterleitungen allerdings nicht 19ct./min (bzw. weniger bei den alten Verträgen) kosten, sondern deutlich mehr, nämlich den Preis für ein Gespräch in Fremdnetze ...
Nicht, wenn die Mobile-Option gewählt wurde und die Anrufe über die RULs in der Nebenzeit getätigt wurden.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von Milhouse
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Fest steht lediglich, dass sich jeder RUL-Nutzer darüber im Klaren sein muss, die Kostenfreiheit seiner netzinternen RUL möglicherweise vor Gericht durchsetzen zu müssen.
Ich bin zwar der Meinung, dass in diesem Fall die Chancen für ein Urteil gegen O2 recht gut stehen, aber die deutsche Rechtsprechung ist häufig genug schon für Überraschungen gut gewesen.
Wobei in Regel eher für den Verbraucher entschieden wird. Ein Richter wird sich sicherlich davon überzeugen lassen, dass kostenlos + kostenlos (ankommende Gespr. auf der Homezone-Nummer[=Genion-Funktionalität] + Netzinterne RUL) nicht plötzlich etwas kosten kann. Die oftmals angesprochene Klausel
Zitat
Die Kosten für die Weiterleitung eingehender Gespräche auf der Festnetznummer (O2Genion/O2Genion Duo) stehen unter „Anrufmanager“.
(Quelle: Seite 21 [Acrobat-Zählung]Flexible Wunschtarife)
ist in diesem Zusammenhang sicherlich als überraschende Klausel zu sehen und somit nicht gültig.
Gruß
muli