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E-Minus scheint das Sokü-Recht einräumen zu wollen, so ist es jedenfalls der folgenden auf teltarif geposteten email zu entnehmen:
Zitat
Date: Thu, 10 Apr 2003 10:35:23 +0200 (W. Europe Daylight Time)
From: kundenservice@eplus.de
To: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Subject: Re: Tarifänderung Free & Easy Weekend/day
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ab dem 01. Mai 2003 werden alle jetzt vorhandenen Tarife den neuen Konditionen angepasst.
Es ist nicht möglich die alten Konditionen zu behalten. Wenn Sie nicht mit dem neuen Tarif einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit eine Sonderkündigung auszusprechen.
Die Kündigung ist nur schriftlich und mit Unterschrift möglich.
Sollten noch Fragen offen sein können Sie auch telefonisch unter der E-Plus Nummer 1150 unsere Kundenbetreuung erreichen, für ein Fax nutzen Sie bitte unseren Anschluss 0331-7 00 31 30 oder schicken Sie uns einen Brief an das Postfach der E-Plus Service GmbH & Co. KG in 14425 Potsdam.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr E-Plus Team
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Quelle: http://www.teltarif.de/forum/s10328/10-1.html
Ein anderer teltarifler schrieb noch, daß ihm empfohlen wurde, seine Bankverbindung mitzuteilen, damit das Guthaben erstattet werden kann.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von MarioT
... Jetzt bräuchten wir eben nur noch was schriftliches wie es sich mit den 90/92 Tagen Erreichbarkeit verhält. Auf den o2 Internetseiten kann man dazu nichts brauchbares finden....
Es gibt bei LOOP keine "Message Time" wie man es von anderen Anbietern her kennt, darum findest Du auch nichts dazu auf den Internetseiten.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von morsum
Leider hat mir heute die Hotline die Zwangsumstellung zum 1.5. bestätigt. Der (diesmal kompetent klingender) Mitarbeiter hat ein Sonderkündigungsrecht abgelehnt, da eine Gebührenreduzierung vorgenommen wurde. ...
Der Hotliner mag zwar kompetent geklungen haben, er war es aber sicher nicht. Werden einzelne Tarife innerhalb von Verträgen zuungunsten eines Kunden geändert, ist es rechtlich für eine SoKü irrelevant, ob ein anderer Tarif zugunsten des Kunden gändert wird. Dies ergab sich früher aus § 28 TKV. Möglicherweise ist eine derartige SoKü nun über das AGB-Gesetz oder das BGB abgedeckt. Ich halte auch allein schon die E-plus AGBs für rechtlich ausreichend, wonach eine fristlose Kündigung aus "wichtigem Grund" möglich ist.
Gruß
muli
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Re: Free+Easy Profi Tarif verlängert
Zitat
Original geschrieben von morsum
Die Probephase des Free+Easy Profi Tarifs mit Minutenpreisen von 0,40 €, sowie einer Festnetznummer zu 0,05 € rund um die Uhr wird bis zum 31.7.03 verlängert.
Sicher der 31.07.03? Quelle? Auf der Homepage steht "bis April 2003":
Zitat
Professional PrePaid wird zunächst begrenzt auf 3 Monate (Februar - April 2003) im Raum Berlin angeboten. Ihre Entscheidung für diesen neuen Professional-Tarif wird von der Dauer der Aktion selbstverständlich nicht betroffen.
Quelle: http://www2.eplus.de/frame.asp…usiness/1/1_8_1/1_8_1.asp
Gruß
muli
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Quelle?
natas666:
Es sieht nicht so aus als hättest Du den obigen Text selbst geschrieben, insofern solltest Du dies IMHO auch entsprechend kenntlich machen (z.B. als Zitat kennzeichnen) und die Quellenangabe nennen.
Gruß
muli
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SoKü-Paragraph aufgehoben!
Der § 28 TKV (der "Sonderkündigungsparagraph") wurde mit dem Post- und telekommunikationsrechtlichen Bereinigungsgesetz vom 7. Mai 2002 aufgehoben (siehe Artikel 19 auf Seite 12)!
Hat jemand 'ne Ahnung wie der Kundenschutz bei Vertragsänderungen zuungunsten von Kunden neuerdings rechtlich verankert ist?
:confused: muli :confused:
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Zitat
Original geschrieben von Herm
Kann man bei der Free und Easy Karte die Mailbox abschalten ?
...
no way!
Gruß
muli
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Anspruch auf alte Tarife
Solange E-Plus nicht explizit auf das Kündigungsrecht hingewiesen hat, hat man IMHO nach § 28 Abs. 3 einen Anspruch auf die alten Tarife, denn Änderungen zuungunsten des Kunden werden vor einer solchen Information nicht wirksam. Die oben zitierte SMS enthält einen solchen Hinweis offensichtlich nicht.
<edit>
Achtung: Nachfolgend zitierte Rechtsvorschrift wurde am 07.05.2002 aufgehoben.
</edit>
Zitat
§ 28 Abs. 3 TKV
[...]
Der Kunde ist auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Änderungen zuungunsten der Kunden werden vor dieser Information nicht wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach der Information davon Gebrauch macht.
Stellt sich nur die Frage, mit welchem Aufwand sich in der Praxis ein solcher Anspruch durchsetzten lässt. 
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von jonasm
...
@ muli
was hat man von der SoKü? Man bekommt den Kartenwert, das sind dann 10€ Gewinn... Dann würde ich die Karten eher bei Ebay verkaufen. 15€ bekommst du da bestimmt...
Ich habe bei ebay noch nicht geschaut. Falls dem aber so ist, daß dort F&Es für mehr als 15 /T/Euro weggehen, ist ebay natürlich besser als SoKü.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von toyboy
Na ja, dann werde ich auch mal die beiden letzten aktivieren ...
Was soll das bringen? Du landest so oder so im schlechteren Tarif. Oder hast Du vor auf die F&E Prof. umzustellen? Dann ist mit der Aktivierung noch etwas Zeit (siehe entspr. thread).
Gruß
muli