Beiträge von muli

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    Original geschrieben von pinibit
    .. Wichtig: Vorher die aktuellen AGB durchlesen, ob die Klausel noch enthalten ist. ...


    Nein, nicht die aktuellen, sondern die, die bei Vertragsabschluß vereinbart wurden muß man durchlesen! Diese gelten solange fort, bis man aufgefordert wird, neue AGBs zu akzeptieren. IMHO ist dies bei VIAG in den letzten Jahren jedoch nicht vorgekommen, so daß beim jeweiligen Vertag die bei Abschluß akzeptierten AGBs Gültigkeit haben. Wurden bei einer Vertragsverlängerung neuere AGBs akzeptiert, gelten diese.


    Gruß


    muli

    Vom Landgericht München I wurde folgende Pressemitteilung veröffentlicht, in der erklärt wird, warum es das Verfahren ausgesetzt und zur Klärung der Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt hat:



    Quelle: Aktuelle Pressemitteilungen, Rechtsprechung des Landgerichts München I in Zivilsachen


    IMHO macht insbesondere der letzte Satz deutlich, warum die VZ HH die Vorgehensweise des LG München I, das Verfahren dem EuGH vorzulegen, als Erfolg für sich verbucht hat.


    Ich bin mal gespannt, ob sich die Richter des EuGH der Auslegung der EU-Kommisssion, namens Herr Solbes Mira, anschließen, der die Umstellung bei VIAG/o2 ja bereits im Amtsblatt der EU als "schlichte Preiserhöhung und nicht als Anwendung der Rundungsregeln" gewertet hat. ;) (siehe Amtsblatt der EU, Informations-Nr. 2002/C115E/202).


    Gruß


    muli

    Re: O2 außerordentliche Kündigung-weiter GG zahlen?


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    Original geschrieben von Björn
    ... In den AGB's steht dazu auch nichts. ...


    In den online verfügbaren AGBs, Stand 10/2002 schon: (BTW, dies sind IMHO nicht die aktuellsten AGBs, die sind nämlich mit 12/2002 datiert)


    Quelle: AGB der O2 (Germany) GmbH & Co OHG für Mobilfunkdienstleistungen (Vertragskunden) Stand: Oktober 2002


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Michael Lindner
    Wie um alles in der Welt soll O2 die Preise senken, wenn sie jetz Millionen in Konferenzen, Anwälte, Portokosten und Reisekosten wegen dem Zeugs ausgeben müssen?
    ...


    o2 hätte sich vorher überlegen können (IMHO müssen), ob man ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen, den Kunden unter dem Deckmantel der Euroeinführung um bis zu 17 % höhere Preise auf's Auge drücken kann, schließlich arbeiten in so einer Firma hochbezahlte Juristen. Die Juristen der 3 anderen Netzbetreiber sind offensichtlich und unisono zu einem anderen Ergebnis gekommen, diese Netzbetreiber rechnen ja für ihre Bestandskunden "sauber" um. Insofern muss sich o2 die von Dir genannten Kosten schon selbst zurechnen und die schmälern eben den Gewinn. Möglicherweise mit der Konsequenz, dass kein Preissenkungsspielraum besteht, wobei ich diese Aussage von Dir, daß o2 evtl. ohne diese Kosten die Preise senken würde, für sehr gewagt halte, inbesondere auch deswegen, da ja versucht wird mittels der Teurorundung die Bestandskunden mit höheren Preisen abzuzocken.


    Zitat

    Original geschrieben von Michael Lindner
    ...Wenn man sein Geld überhaupt rückerstattet bekommt, dann nur bis zu dem Punkt wo man verlängert hat....


    Und das liest Du so aus dem "SoKü-Paragraphen" (§ 28 TKV) raus? Für mich ist der Paragraph eindeutig, von einer Genehmigung einer zu ungunsten des Kunden durchgeführten Vertragsänderung ab dem Zeitpunkt einer Verlängerung ist da definitiv nicht die Rede. Vielleicht hast Du ja die Güte und liest diesen (von mir hier zitierten) Paragraphen einmal aufmerksam durch.. ;)
    Sollte aber evtl. durch Rechtsprechung der Paragraph in der von Dir geposteten Weise eingeschränkt worden sein, dann bitte ich Dich um Nennung des Aktenzeichens, denn dann ist mir dies tatsächlich entgangen. ;)


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von Seal1
    OT: Schlimm, wenn Leute kein Hobby außer Erbsenzählen haben,...


    Du verkennst die Sachlage, es sind keine Erbsen zu zählen, sonst würde sich nicht der EuGH mit der Sache befassen müssen. Das ganze ist eine, zugegebenermaßen nicht für jeden, juristisch hoch interessante Angelegenheit.


    Zitat

    Original geschrieben von Seal1
    Warum hat muli nicht schon längst regulär gekündigt, wenn er so unzufrieden ist?


    Vielleicht hat er ja, vielleicht hat er auch außerordentlich gekündigt, vielleicht ist muli kein Kunde von o2, wer weiß...? ;)



    Zitat

    Original geschrieben von Seal1
    ... Wenn der Prozeß mit einem Urteil endet...,


    Davon ist auszugehen, daß der Prozeß mit einem Urteil endet, ;) das haben Prozesse im allgemeinen so an sich. Na ja, Vergleiche gibt es auch noch, kann ich mir in diesem Fall aber nicht vorstellen.



    Zitat

    Original geschrieben von Seal1
    ... Kündigt er, wenn o2 den Prozess verliert?...


    Vielleicht hat er ja schon, vielleicht kann er ja gar nicht, ... s.o. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Seal1
    ...Gewinnt o2 - dürfen sie dann muli wegen Imageschädigung verklagen? Fragen über Fragen,... :D :D


    Nee, dürfen sie nicht, da ich nur meine juristische Einschätzung der Sachlage abgegeben habe. Und noch nicht mal die VZ HH haben sie trotz entsprechender Ankündigung und Aufforderung zur Anerkennung von Schadensersatzansrüchen wegen Geschäftschädigung verklagt (genaueres siehe den Link in meiner SIG).


    Alle Fragen beantwortet? ;)


    @Jörg aka NoNick: Jetzt ist doch noch OT-Posting in diesen trhead reingerutscht, aber ich fühlte mich verpflichtet die brennenden Fragen von Seal1 zu beantworten. :rolleyes: :)


    edit: @Jörg: Sorry für den Tippfehler, lesen geht ganz gut, keine Sorge. ;)


    Jörg:


    Die Postings die ich hier in diesem thread verfasst habe, sind mitnichten OT, sie sind sachbezogen und gehören genau hier rein. Wenn Du den Zusammenhang zwischen thread-Titel und meinen Postings nicht erkennen kannst (oder willst, was ich vermute), kann ich nichts dafür. Cocktail wollte nicht wissen, wie er am schnellsten aus dem Vertrag raus kommt sondern wie er überhaupt raus kommt. Und wie dies aufgrund der wahrscheinlich rechtswidrigen Euroumstellung bei o2 funktionieren könnte, habe ich erläutert und begründet. Daher war Deiner Bitte von vorn herein entsprochen.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von alexloe ...Du kannst auf dem Formular eintragen, was Du willst, dann noch eine gültige Händlernummer (mal auf einen O2-Vertrag schauen) dazu und fertig.
    ...


    IMHO muß man auch eine Ausweisnummer eintragen. Sollte man, wie von alexloe erwähnt, mit finigerten Daten arbeiten, könnte dies auch unter die Rubrik "Urkundenfälschung" fallen und ist somit IMHO kein Kavaliersdelikt mehr.


    Gruß


    muli

    Re: Gibt es bmwmobil.de nicht mehr???


    Zitat

    Original geschrieben von Ericsson Fan
    ....
    Wollen die keine neuen Kunden mehr?
    ...


    So ist das! Zumindest vorübergehend. Im Werbeforum findest Du mehr Infos darüber, daß die Vermarkung zum 28.02. 2003 eingestellt wurde und was evtl. folgt.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Michael Lindner
    ...
    Selbst wenn O2 (was niemand glaubt) die Europreiserhöhung als Schandtat anerkannt wird, ...


    Warum soll das niemand glauben, wenn die Europreiserhöhung (die unbahängig vom Ausgang des Prozesses in der Tat eine "Schandtat" in der deutschen Mobilfunkbranche darstellt) sogar vom obersten Währungshüter der EU bereits bereits in einer amtlichen Veröffentlichung als "schlichte Preiserhöhung" bezeichnet wurde (siehe Amtsblatt der EU Informations-Nr. 2002/C115E/202).


    Lüni, Micheal Lindner, Badpat:
    Im übrigen gilt § 28 Abs. 3 TKV:


    Zitat


    Über Vertragsänderungen, die nach Absatz 2 erfolgen, und deren Inhalte sind die Kunden in geeigneter Weise und unter Hinweis auf die Fundstelle der Veröffentlichung zu informieren. Werden Verträge nach Absatz 2 zuungunsten der Kunden geändert, so kann der betroffene Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Der Kunde ist auf das Kündigungsrecht
    hinzuweisen. Änderungen zuungunsten der Kunden werden vor dieser Information nicht wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach der Information davon Gebrauch macht.


    Lesehinweis: bold = wichtig, bold & italic = sehr wichtig ;) :D


    Daher kann IMHO Coktail seinen Vertrag auch jetzt (noch) unter Bezugnahme auf die Europreiserhöhung kündigen und wird seine GG ab dem Kündgungzeitpunkt zurückbekommen müssen, sofern der EuGH der VZ HH Recht gibt. Wenn nicht, hat er nichts verloren und auch keine Nachteile zu befürchten, wenn er, wie Eingangs erwähnt, diese GG unter Vorbehalt weiterzahlt. Somit ist diese Vorgehensweise völlig risikolos, verbunden mit der Chance ab Kündigungszeitpunkt den Vertrag los zu sein.


    Gruß


    muli