-
Zitat
Original geschrieben von Flashy
Weiß jemand innerhalb welchem Zeitraum die Schadenfreiheitsklassen komplett verfallen? ....
IMHO kann das jede Versicherungsgesellschaft mit ihren Versicherten entsprechend vertraglich vereinbaren, d.h. eine gesetzliche Regelung gibt es m.W. dazu nicht. Bei meiner Versicherung bleibt des SF-Rabatt sieben Jahre erhalten.
Gruß
muli
-
Re: Fernsehmarke Karcher / Hat da jemand Erfahrungen / 70 cm TV für 169 € im Angebot
Zitat
Original geschrieben von A.Kordis
Heute kam ein Prospekt vom Marktkauf, der ab Montag ein 70 cm TV von Karcher für 169 € im Angebot hat. Die Bezeichnung ist CTV5828....
Habe mir auch schon überlegt, ob ich mir diese Glotze (Angebot online) holen soll. Gibt Marktkauf auch eine Garantie auf Elektrogeräte wie bspw. real?
<edit>
So eben hier gefunden:
MARKTKAUF gewährleistet Ihnen auf alle Elektro- und Motorgeräte 24 Monate Garantie.
</edit>
Gruß
muli
-
Zitat
Original geschrieben von ravermeister
... zahlt ... der Empfänger, der die Rufumleitung geschaltet hat, den Preis den er selber bezahlen würde, würde er in das Netz ,wohin die Rufumleitung geschaltet ist, hintelefonieren.Hier also der Preis von o2 nach D1. ...
Nein, falsch! Die Bubble-Männeken habe für Rufumleitungen eine eigene Tarifierung, die nichts mit dem "hintelefonieren" (resp. den Gebühren für Gespräche in Fremdnetze) zu tun hat.
Gruß
muli
-
@TT-Haus-und Hofhändler: 
Kann jemand - ggf. nach Rücksprache mit dem Großhändler - folgendes Angebot nachbilden:
Tarif: mobilcom m50-sms-power-10forfree
Netz grundsätzlich egal, Priorität: o2, D1, E-Plus, D2
6 Monate Grundgebühr frei
Keine AG
SE W800i: 1,- EUR
Und nein, ich träume nicht, es gibt ein solches Angebot bei ebay, allerdings würde ich lieber bei einem der mir bekannten vertrauenswürdigen TT-Händler bestellen.
Danke!
Gruß
muli
-
Zitat
Original geschrieben von hitokiride
... weiß auch leider nicht, wie ich das mache.
*nichtzufassen* Auf's Klo kannst Du aber schon alleine? Ja? Schließlich hast Du ja auch einen Handyvertrag abschließen können, da unterstelle ich das einfach mal.
Wie wäre es mit einem Anruf bei der Hotline und denen erzählst Du das gleiche, was Du hier geschieben hast?
*kopfschüttelndvondannenziehend*
muli
-
Die Pressemitteilung des LG München I zu diesem Urteil findet man unter dem 07.02.06 hier: *klick*
s-elch:
Bei Startguthaben ist der Kunde grundsätzlich immer dann in Vorleistung getreten, wenn er die Karte für einen Betrag größer 0,00 EUR erworben hat. Auf den tatsächlichen Kaufpreis und das tatsächliche Guthaben dürfte es nicht ankommen. Auch wenn bspw. eine Karte für 1 EUR mit 5 EUR Guthaben erworben wurde, ist dies IMHO eine Vorleistung, es sei denn der NB erklärt explizit, daß die Kosten von 1 EUR die Anschußgebühr darstellt und die 5 EUR Gesprächsguthaben ein Geschenk sind.
Gruß
muli
-
Zitat
Original geschrieben von Autotelefon
..., aber die FestnetzNr. läßt sich wohl nicht portieren. ...
Selbstverständlich läßt sich auch die Festnetznummer portieren. Die Mitnahme einer Rufnummer bei Vertragsende steht Dir gesetzlich zu. Insbesondere konnte man lange bevor die MNP (Mobile Number Portability) eingeführt wurde, Festnetznummern portieren. Man muß es nur richtig anstellen, d. h. Du mußt die Portierung bei dem aufnehmenden TK-Unternehmen (bspw. Telekom, Arcor, etc.) beantragen.
Soweit ich das aus den Yahoo-Groups o-two-Listen von Henning Gajek in Erinnerung habe, wurde dies schon mehrfach erfolgreich durchgeführt, wenn auch der Weg manchmal steinig war.
Gruß
muli
-
Re: Nr. früher mitnehmen?
Zitat
Original geschrieben von nms-georg
... die Nr vor Vertragsende mitnehmen ...
Nein! MNP ist generell nur möglich bei regulärem Vertragsende. Über die Suche hättest Du diese Antwort auch finden können und dieser unnötige thread wäre uns somit erspart geblieben.
muli
-
Aldi Talk wieder im Angebot ab 02.02.2006
Zitat
Original geschrieben von m@rtin
eben hatte ich folgende Werbung im Briefkasten:
... hier klicken ...
... oder, auch für weitere Infos, direkt auf die Aldi Talk Seite gehen.
Gruß
muli
-
Zitat
Original geschrieben von supersvensation
... Also ich das lese da nicht raus, dass der Vertrag automatisch länger als 24 Monate läuft :confused:
Sofern dies die richtigen AGB sind, was ich bezweifle, hast Du entgegen Deinem Eingangsposting keine Mindestlaufzeit von 24 Monaten vereinbart, sondern einen Vertrag mit unbestimmter Laufzeit, den Du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen kannst. Jedenfalls ergibt sich aus dieser Klausel nicht, daß der Vertrag bis zum Monatsende weiterläuft, welches auf den Kündigungstermin folgt.
Gruß
muli