Re: o2 Vertragsinhaber wechseln?
ZitatOriginal geschrieben von Badpat
...Gibt es da ne Möglichkeit das zu regeln?...
Nein, leider nicht. Das ist auch so ein trauriges Kapitel unter der Überschrift "o2 can not do".
Gruß
muli
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Re: o2 Vertragsinhaber wechseln?
ZitatOriginal geschrieben von Badpat
...Gibt es da ne Möglichkeit das zu regeln?...
Nein, leider nicht. Das ist auch so ein trauriges Kapitel unter der Überschrift "o2 can not do".
Gruß
muli
Re: Rufnummernportierung: Info im Web
ZitatOriginal geschrieben von McPalmi
Gibt es Webadressen, in denen man nach der Rufnummer suchen kann und als Ergebnis mitgeteilt bekommt, zu welchem Netz sie gehört ?
z. B. *klick*
Gruß
muli
ZitatOriginal geschrieben von NoNick
...
o2 hat doch auch Preise abgerundet. Darüber regt sich natürlich niemand auf - logisch warum auch. ...
Das ist absolut kein Argument, denn in dem Zuge wie die /T/Euroumstellung für rechtswidrig erklärt wird, fällt auch die Abrundung weg. Es ist für mich wirklich unverständlich, daß man dies auch noch erklären muß. Auch hätte es ohne Aufrundung keine Abrundung ergeben und umgekehrt. Soll heißen, wenn o2 sich so wie die anderen Netzbetreiber verhalten hätte, und die Euroumstellung nach den EU-Regelungen vorgenommen hätte, wäre die ganze Diskussion erst gar nicht aufgekommen.
ZitatOriginal geschrieben von NoNick
... Aber über eine Erhöhung um von einem, vielleicht 2 EUR pro Rechnung, da kriegen manche die Krise. ...
Ok, spielen wir das Spiel mal andersrum. Bei 2 Euro im Monat, habe ich nach 5,5 Monten eine komplette Grundgebühr draufgelegt. Die Kunden gehen einfach alle her und zahlen alle 5,5 Monate eine Grundgebühr nicht. Was meinst Du würde dann o2 sagen? Ja, ihr habt Recht liebe Kunden, wir verzichten darauf, weil ihr ja sonst so schön brav über uns telefoniert. Meinst Du wirklich so oder so ähnlich würde o2 reagieren? Mitnichten! o2 würde das Geld mit Nachdruck einfordern und im Zweifel sogar den Anschluß sperren.
ZitatOriginal geschrieben von NoNick
...Ich werd morgen die Minerölkonzerne verklagen. Der Sprit war nach der Euro Umstellung auch teurer......
Wenn Du mit einem Mineralölkonzern ein Dauerschuldverhältnis abgeschlossen hast, welches Dir die Benzin-Preise über den gesamten Zeitraum des Dauerschuldverhältnisses garantiert (evtl. unter Zahlung einer monatl. GG) hast Du gute Chancen den Prozeß zu gewinnen! Solltest Du jedoch kein Dauerschuldverhältnis mit einem Mineralölkonzern haben, so wie wohl alle (?) Autofahrer in D, ist dieser Vergleich absolut nicht statthaft. Komisch, daß ein Kfm. Angestellter die einfachsten rechtlichen Regelungen im kaufmänischen Verkehr nicht auf die Reihe bringt und so derart daneben argumentiert.
ZitatOriginal geschrieben von NoNick
...
@ muli Du hast in nem andren Thread geschrieben o2 brauchte die Erhöhung um schwarze Zahlen zu schreiben. ...
Nein, so habe ich das nicht geschrieben und auch nicht gemeint. Ich hatte ausgesagt, daß ohne die /T/Euroumstellung bei o2 sich möglicherweise keine schwarzen Zahlen ergäben hätten und o2 auch in diesem Geschäftsjahr einen Verlust hätte ausweisen müssen. Der ausgewiesene Gewinn ist also ein recht zweifelhafter, da, zumindest nach Ansicht der EU-Kommisssion, die von o2 vorgenommene Rundung als "schlichte Preiserhöhung und nicht als Anwendung der Rundungsregeln zu werten" sei (siehe EU-Amtsblattveröffentlichung Informations-Nr. 2002/C115E/202).
Gruß
muli
Re: Re: Erneute Verschiebung ![]()
ZitatOriginal geschrieben von NoNick
Mein Gott. Was erhoffst Du Dir denn?
Ein Sonderkündigungsrecht? Ich versteh einfach Deine Beweggründe nicht. ...
Mein Vertrag ist bereits wg. der /T/Euro-Umstellung sondergekündigt! o2 will diese aber nicht anerkennen. Mit einem rechtskräftigen Urteil gibt es endlich Klarheit - für beide Vertragspartner. Was ist daran so schwer zu verstehen?
ZitatOriginal geschrieben von NoNick
...Klar ist es ärgerlich...
Du magst es nur so empfinden, aber mir geht es (siehe weiter oben im thread)
ZitatOriginal geschrieben von muli
...um die Klärung, ob VIAG es schafft unter dem Deckmantel der Euroeinführung den allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz, daß Verträge einzuhalten sind ("pacta sunt servanda") auszuhebeln....
ZitatOriginal geschrieben von NoNick
Mein Gott. Was erhoffst Du Dir denn?
...Oder willst Du eine Rückerstattung der zuviel berechneten Gebühren?
Selbstverständlich auch das!
ZitatOriginal geschrieben von NoNick
Was passiert denn wenn o2 verliert?
... also, was hätte ich als Kunde von einer Niederlage?
Jörg
Du könntest sonderkündigen und mit o2 dann darüber verhandeln, was es ihnen wert ist, wenn Du Deine Kündigung zurücknimmst. So durchgezogen von vielen E-Plus-Kunden als die SMS-Preise erhöht wurden. Da haben einige ein neues Handy bzw. Gesprächsguthaben in nicht unbeträchtlicher Höhe erhalten - und dies zu Recht!
Gruß
muli
Erneute Verschiebung ![]()
Es ist zum Mäuse melken.
Jetzt wurde auch noch der Termin zur Verkündung der Entscheidung verschoben:
Zitat
...
Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf den 11. Dezember 2002 festgelegt.
Beschluss v. 6.12 2002, Termin wird verlegt auf Mittwoch, den 17.12.2002 -
...
<edit>
Tja, da soll einer schlau werden. Der 17.12.2002 ist ein Dienstag oder meinen die (die VZ HH oder das Gericht?) etwa den 17.12.2003, das ist tatsächlich ein Mittwoch. :D:D
</edit>
Quelle: Aktueller Prozessstand
Gruß
muli
Re: leider nicht so einfach
ZitatOriginal geschrieben von knsu01
...
wie schon geschrieben hab ichs denen auch tel + schrifl. erklärt aber sie sind irgendwie nicht in der Lage das
zu kapieren.
gruß patrick
Dann brauchen die wohl Nachhilfe. :flop: Wenn die Unterlagen so eindeutig sind, dann würde ich an Deiner Stelle einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung der Kündigung beauftragen. Das wäre dann die harte Tour. Die weiche wäre, Du postest Dein Problem in die Mailingliste o-two-problem von Henning Gajek, einer Yahoo Group. Allerdings kann ich Dir jetzt nicht sagen, ob darüber nur in technischen oder auch in vertraglichen Angelegenheiten geholfen wird. Vielleicht findest Du ja über die Suche noch näheres.
Gruß
muli
Re: habe problem mit o2 kündigung
Hallo patrick,
willkommen bei TT. Soweit ich informiert bin, gab es bei VIAG/o2 noch nie die Möglichkeit den Vertrag von einer auf eine andere Person umzuschreiben. Man konnte und kann lediglich den Rechnungsempfänger samt Bankverbindung ändern. Daher kann folgendes nicht stimmen:
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von knsu01
...
ich habe einen Genion-Vertrag den ich im Dez. 99 abgeschlossen habe und der jetzt ausläuft.
Ich hatte ich an meinen Vater übertragen,
so dass er die Rechnungen bekam und diese von seinem Konto abgebucht wurden.
Da er den Vertrag nicht mehr benötigete, habe ich ihn wieder durch einen Benutzerwechsel
übernommen. ...
Es sieht also so aus, als hättest Du zwar gemeint, daß Du bei Abschluß des Vertrages im Dez. 99 Vertragspartner geworden bist und Dein Vater der Rechnungsempfänger, tatsächlich war (und ist) aber Dein Vater der Vertragspartner. Sollte dies nicht so sein (bspw. weil VIAG bei der Erfassung der Daten Mist gebaut hat), musst Du beweisen, bspw. mittels des von Dir unterschriebenen Antrags, daß Du von Anfang an Vertragspartner warst (Dein Vater kann dann zwischenzeitlich nur der Rechnungsempfänger gewesen sein, niemals der Vertragspartner), dann ist selbstverständlich auch Deine Kündigung gültig.
Als "Cross-Check", wer nun tatsächlich Vertragspartner geworden ist, würde ich bei der Hotline in Erfahrung bringen, welches Geburtsdatum für den Vertragspartner gespeichert ist. Der Rechnungsempfänger braucht IMHO kein Geburtsdatum angeben. Letzendlich gilt aber der Originalantrag mit den darin gemachten Angaben und der Unterschrift.
Kann es evtl. auch sein, daß Du im Dez. 99 noch nicht 18 warst und ihr daher den Vertrag auf Deinen Vater abgeschlossen habt?
Gruß
muli
Na dann bereiten wir der Spekulation mal ein Ende. Auszug aus der Preisliste Stand 08/2000, Seite 22:
ZitatAlles anzeigen
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IMHO entspricht die Preisliste i.d.R. auch der Amtsblattveröffentlichung, da diese als Anlage beigefügt wird.
Guß
muli
P.S.: Auf der Rückseite befindet sich folgender Hinweis: "Änderungen und Irrtümer vorbehalten"