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Original geschrieben von berndt
Weisst Du was Kollege .. Dein ganzer Tonfall gefällt mir irgendwie nicht.
Du meinst Du müsstest hier so nen bischen auf altklug machen aber das kommt in so Foren nicht so prickelnd an ... aber ich bemühe auch etwas einfacher gestrickte Postings zu beantworten ..
Lieber berndt, zumindest bin ich hier im Forum wegen meines Tonfalls noch nicht von offizieller Seite angemahnt worden, Du aber bereits nach wenigen Postings. Soll jeder selbst entscheiden, wessen Tonfall hier ankommt... Deinen Tonfall in obigem Posting halte ich aber schon wieder einmal für abmahnungswürdig.:flop:
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Original geschrieben von berndt
Zu Deiner Frage wie ich den Anspruch auf 350 Euro geltend machen will - ganz einfach, das wurde mir von Quam in München und vorher von der Hotline schon zugesichert, dass ich das Guthaben ausbezahlt bekäme, insofern wird hier bei Quam zwar Verwunderung herrschen wieso jemand 35 Karten aktivieren konnte - aber theortisch solls bei der Guthabenauszahlung ja keine Probleme geben.
Ja diesen Anspruch halte ich auch für berechtigt. Ich dachte die 350 wären die Differenz die Du mittels Deines RA erstreiten willst. In sofern lag wohl eine Verwechslung vor.
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Original geschrieben von berndt
Zu meinen weiteren berechtigten Forderungen .. anscheinend
so berechtigt, dass die Staatsanwaltschaft Handlungsbedarf sieht !!
(Betrug, Erpressung etc. .. siehe voriges Posting) ..
Nun ja, noch leben wir in einem Rechtsstaat und daß die Staatsanwaltschaft zunächst einen Handlungsbedarf sieht, heißt noch lange nicht daß Quam auch strafrechtlich verurteilt wird. Und selbst wenn es soweit käme, müsstest Du immer noch Deine weiteren Forderungen, die ich im übrigen wie schon ausgeführt für nicht berechtigt halte, im Privatklageweg einfordern. ... aber ist nur altklug daher geredet/geschrieben und deshalb für Dich nicht weiter beachtlich.
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Original geschrieben von berndt
...bzw. auf Deine weitere frühere Frage zu kommen ..
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Daß Du die Karten noch nicht aktiviert hast, dafür kann Quam nichts, die Möglichkeit der Aktivierung war gegeben und hätte von Dir genutzt werden können. Da man im übrigen bei der Anschlußgebühr von einer Einmal-Gebühr ausgehen muß, kommt auch eine zeitanteilige Rückerstattung wegen vorzeitiger Netzabschaltung nicht in Betracht. So würde ich, wenn ich Richter wäre, entscheiden. Da Du ja weiter oben von einem Fachanwalt gesprochen hast, den Du beauftragt hast, frage doch mal danach, wie er diese Differenz zw. Kaufpreis und Startguthaben sieht und berichte. Es wäre sehr interessant zu erfahren, wie er den Rückerstattungsanspruch sachlich und rechtlich gegenüber Quam direkt und evtl. vor Gericht begründen will.
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Natürlich kann Quam nichts dafür dass ich die Karten nicht aktiviert hatte.
Ich kann mir ja auch mind. ein Jahr damit zeitlassen, die Karten wurden im Sommer registriert .. Quam hat Vertragsbruch begangen wenn sie mir jetzt nicht mehr die Möglichkeit einräumen, die Karten zu aktivieren.
Mir ist ziemlich egal für was ich die 29 Euro - 10 Euro bezahlt habe - ich kann die angebotene Dienstleistung wohl nie mehr nutzen und habe deshalb ein Recht auf Entschädigung.
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Daß Quam Vertragsbruch begangen hat, ist Deine Meinung, ob dies tatsächlich so ist, wird sich erst im Verfahren herausstellen und in einem solchen mag es Dir zwar egal sein, für was Du "die 29 Euro - 10 Euro" bezahlt hast, dem Richter aber nicht. Wenn Du vor Gericht Deine Forderung noch nicht einmal begründen willst, wird Deine Klage mit Sicherheit keinen Erfolg haben. ... aber ich rede/schreibe ja nur wieder altklug daher, ich weiß.
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Original geschrieben von berndt
Mein RW wartet zur Zeit aus Post auf München und ich werd ihm morgen
das Aktenzeichen mit dem Betrugsverdacht und der Erpressungsgeschichte schicken. Quam wird wohl oder übel die Hosen runter lassen müssen 
Nun, ich kann im Moment keine Erpressung und kein Betrug sehen, warten wir also ab, wie es die Staatsanwalt und falls es zur Anklage kommen sollte letztendlich ein Strafgericht sieht und ob Quam tatsächlich "wohl oder übel die Hosen runter lassen" muß. ... So jetzt ist es genug mit dem auf altklug machen.
muli