Beiträge von muli

    Re: Problem mit Umleitung bei E-Plus! Dringend Hilfe!


    Zitat

    Original geschrieben von ersin2002
    ... das der Vertrag von einen anderen Provider wie z.B. Hutchison oder ähnliches ist ...


    Nur wo "Hutchison oder ähnliches" draufsteht ist auch "Hutchison oder ähnliches" drin. ;) Die Vertriebspartnernummer ist die Nummer Deines Vertriebspartners, also vom Promarkt Stgt., bei "Hutchison oder ähnliches" und hat für Dich keine weitere Bedeutung. Du solltest also zu allererst einmal in Ruhe Deinen Vertragspartner ("Hutchison oder ähnliches") herausfinden, indem Du Deinen Vertrag und Deine AGBs aufmerksam(!) liest, dann kann auch Dir geholfen werden, denn jeder "Hutchison oder ähnliches" hat andere Vertrags- und Leistungsmerkmale.


    Gruß


    muli

    Hi o2-folks und sonstige Interessierte,


    gemäß folgender Meldung auf teltarif sind Location Based Services jetzt auch im D1-Roaming möglich:

    Zitat


    Die standortbezogenen Dienste im WAP-Portal des Münchner Mobilfunkanbieters o2 Germany sind ab sofort bundesweit verfügbar. Das teilte das Unternehmen jetzt gegenüber der Presse mit. Konkret bedeutet die Neuerung, dass der aktuelle Aufenthaltsort des Kunden nun auf Wunsch auch dann vom Netz ermittelt werden kann, wenn er sich anstelle seines Heimatnetzes im D1-Roaming befindet. Bislang konnten o2-Kunden Location Based Services nur im eigenen Netz nutzen.


    Wie o2, der kleinste der vier deutschen Handynetzbetreiber, weiter mitteilte, stellt die Positionsermittlung in zwei Mobilfunknetzen weltweit eine Neuheit dar. ...


    Quelle


    Somit wäre ja die abrechnungstechnische Seite des homzone-Konzeptes gegeben, da o2 nun auch in der Lage ist, den Standort eines Handys im D1-Roaming zu bestimmen. "Lediglich" die Anzeige der Lokalfunktionen (city, home mit Hütte) würde noch fehlen, doch denke ich, daß dies das kleinere Problem sein wird. Entweder man behilft sich über die Ansage (ehemals Tonindikator) oder es müßte noch der Cellbroadcast über Kanal 221 im D1-Roaming eingerichtet werden, dann hätte man auch die Anzeige.


    Habe ich das jetzt richtig geschlussfolgert oder etwa einen :gpaul:? :rolleyes:


    Anmerkungen bitte. Danke!


    Gruß


    muli

    Auch die RegTP hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, daß bis 31 Tage nach Beendigung des alten Vertrages (eingehend beim bisherigen Mobilfunkbetreiber) die Beauftragung möglich ist:


    Zitat


    ...Die Mitnahme der Rufnummer muss dabei beim neuen Mobilfunkanbieter beauftragt werden. Die Portierung kann frühestens am Tag der Beendigung des alten Vertrags erfolgen. Der Portierungsauftrag muss spätestens bis zum 31. Tag nach Beendigung des alten Vertrags über den aufnehmenden Anbieter beim abgebenden Anbieter eingegangen sein, denn sonst ist die Mobilfunkrufnummer nicht mehr für den bisherigen Nutzer verfügbar. Maßgeblich ist dabei nicht das Datum der Kündigungserklärung, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird. ...


    Daher muß die Telekom (ist ja Aktiv-Mobil ;)) die Nummer an Deinen neuen Betreiber herausgeben.


    Gruß


    muli

    Re: Frage: Rufnummernportierung von / zu D1


    Zitat

    Original geschrieben von dancgn
    -Kann/ Soll ich trotzdem versuchen die Nummer zu T-D1 direkt zu portieren? -???
    -Geht das überhaupt? -Ja


    Nein, es geht nicht. Für eine Portierung ist es grundsätzlich erforderlich, daß die Verträge der zu portierenden Nummer beim abgebenden und aufnehmenden Mobilfunkanbieter auf die gleiche Person lauten. Dies ergibt sich z. B. aus folgender Formulierung:

    Zitat


    ...dass Nutzer bei einem Wechsel des Netzbetreibers...ihnen zugeteilte Nummern beibehalten können.


    Quelle


    Ein Portierung in Zusammenhang mit einem Nutzerwechsel ist nicht vorgesehen, sie widerspricht sogar der Intention des Gesetzgebers.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von 6210
    War heute noch mal in nem o2-Shop und die haben mir dann gesagt, dass man ne Loop-Karten-Nummer erst im Februar in zu einem o2-Vertrag mitnehmen kann. Dann hatte ich aber gemeint, dass ich einen Rechtsanspruch darauf hätte die Nummer zu portiern. Der Mann meinte dann aber nur bei nem Wechsel zu nem anderen Anbieter. Wechsel inerhalb von o2 sei nur deren Sache und ich müsste warten oder wohin wechseln und dann wieder zurück zu o2. Die sind doch schon richtig blöd oder???


    Nein, die sind nicht "richtig blöd", sie halten sich (zumindest was diese Problematik anbetrifft ;)) an das Gesetz, hier das TKG (Telekommunikationsgesetz), §43 Abs. 5:

    Zitat


    Betreiber von Telekommunikationsnetzen haben in ihren Netzen sicherzustellen, daß Nutzer bei einem Wechsel des Betreibers und Verbleiben am selben Standort ihnen zugeteilte Nummern beibehalten können (Netzbetreiberportabilität); hierfür...


    Wenn Du von Loop nach Genion wechselst, wechselst Du nicht den Betreiber, mithin bestehet kein Rechtsanspruch auf eine derartige Portierung.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von BlueFlame
    Hallo,


    hab jetzt eben mit meinem O2-Mitarbeiter geredet.
    Und er meint auch. 4 Wochen nach Kündigung etc. ...


    Der o2-Mitarbeiter hat Recht und auch t-mobile sieht das so.

    Zitat


    ...
    WICHTIG: Solange keine ordnungsgemäße Kündigung bei Ihrem bisherigen Mobilfunkanbieter durchgeführt worden ist, kann die Rufnummer nicht mitgenommen und der dazu gehörige Neuauftrag nicht entgegen genommen werden.
    Der Antrag auf Rufnummernmitnahme kann frühestens 4 Monate (123 Tage) vor Ende Ihres jetzigen Vertrages und bis spätestens 4 Wochen (31 Tage) nach Ende Ihres jetzigen Vertrages gestellt werden. Generell kann ein Neuauftrag inkl. Rufnummernmitnahme ab dem 01.11.2002 gestellt werden.


    Quelle: [url=http://www.t-mobile.de/mnp/1,2036,2569-_,00.html]T-Mobile: Häufig gestellte Fragen zur Rufnummermitnahme[/url]



    Ich würde t-mobile mit Nachdruck auf die "Spielregeln" hinweisen, die sie selbst auch so veröffentlicht haben. Des weiteren würde ich bei fortgesetzten Schwierigkeiten bei der TegTP in Erfahrung bringen, in welcher Vorschrift die entsprechenden Fristen genannt sind. Ich konnte diese weder im TKG (Telekommunikationsgesetz) noch in der KV (Telekommunikations-Kundenschutzverordnung) finden.


    HTH


    muli