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Original geschrieben von Sebi
...Ich mein, wenn jemand dieser Sprache nicht mächtig ist, wie soll er dann den allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen ? :confused:
Ciao Sebi
tstststs, was kann Dein Vertragspartner dafür, daß Du seiner Sprache nicht mächtig bist. Er unterbreitet Dir ein Angebot und wenn Du den zugehörigen Vertragsbestimmungen nicht zustimmen kannst, weil Du sie nicht lesen kannst, dann mußt Du es ganz einfach sein lassen!
Gruß
muli
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Re: Und wenn die Netzversorgung nicht zufriedenstellt?
Zitat
Original geschrieben von herrmann
...Bei Vertragsabschluss kennt man eigentlich nur die Versorgung zu Hause, aber on the road habe ich mit Vodafone einige negative Überraschungen erlebt.
Lies mal die von Dir anerkannten AGBs. In diesen wirst Du mit absoluter Sicherheit einen Passus finden, der Dir (sinngemäß) nicht an jedem Ort in Deutschland Funkversorgung gwährleistet. Ergo ist dies kein Grund den Vertrag zu kündigen.
Gruß
muli
P.S. Derartige Klauseln sind, so weit ich weiß, bis dato auch noch von keinem Gericht für unzulässig erklärt worden, im Gegenteil.
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Zitat
Original geschrieben von Butterfly
Darf nicht erst ab 75,- Euronen Zahlungsverzug gesperrt werden oder gilt das nur für die DTAG/Festnetz?
...
Ja so ist das, die Grenze gilt nicht im Mobilfunk. Nachfolgend ein leicht gekürzter Beitrag zu diesem Thema den ich mal auf HK geschrieben habe, als o2 noch VIAG aber unser Geld schon Euro hieß:
Zitat
Original geschrieben von muli auf HK
[...]
VIAG ist recht schnell mit einer Sperre bei Zahlungsverzug dabei, auch wenn es sich nur um "minimale" Beträge handelt. Unter http://www.anwaltskanzlei-online.de/h-3.html ist dazu folgendes nachzulesen:
Zum Vergleich, im Festnetz darf gem. § 19 TKV erst ab DM 150,- Rückstand gesperrt werden. [...] Aus betriebswirtschaftlichen Gründen halte ich diese Grenze für eher angemessen. Man darf nicht vergessen, welchen Ärger beim Kunden so eine Sperre hervorruft. IMHO täte VIAG sich und seinen Kunden einen großen Gefallen, wenn bei Beträgen bis DM 150,00 einfach abgewartet wird, ob die Bezahlung mit der nächsten Rechnung erfolgt.
Des weiteren hat VIAG in den (alten) AGB den § 19 TKV ausgeschlossen, da dieser ja im Mobilfunk nicht gilt. Wenn man aber nun einen Home-Vertrag als Festnetzersatz hat, stellt sich die große Frage wie dieser Vertrag dann letztendlich zu beurteilen ist. Eher von der technischen Seite her als Mobilfunkprodukt oder ausgehend von dem beworbenen ("festnetzgünstig") / vertraglichen Produkt als Festnetzersatz.
Das wäre wieder einmal eine feine Angelegenheit für einen Juristen oder den Verbraucherschutz. 
Alles anzeigen
Gruß
muli
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Original geschrieben von Horizon
...., denn die wird selbst bei der Umwandlung einer Loop in einen Vertrag fällig :flop:
Geht das denn jetzt, eine Loop in einen Vertrag umwandeln? Bisher war dies nicht möglich. Wo gibt es nähere Infos dazu?
Gruß
muli
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Original geschrieben von Airbiker
...aber gibt es überhaupt für (noch) nicht Kunden...
Zitat
Original geschrieben von NoNick
017955222 oder ausm Festnetz 01805-o2help
...Dann Rufnummer eingeben ... [/B]
Und wieder bewahrheitet sich der Spruch "Wer lesen kann ist klar im Vorteil." 
Nichts für Ungut.
Gruß
muli
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Original geschrieben von prophonebonn
...wäre ja auch am einfachsten ,da diese sich eh ins e-Plus Netz einbuchen !
...
So ein Quatsch am hellichten Morgen. Führen Rufnummern etwa ein Eigenleben? Wenn Deine Aussage auch nur ansatzweise stimmen würde, könnte es z.B. keine MNP geben, denn "Dx-Nummern buchen sich eh ins Dx-Netz" ein, eine Portierung in ein E-Netz wäre also unmöglich.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von Thomas4711
..., aber einem Netzbetreiber werden die neuen SIM-Karten nicht mehr im Shop bei Vertragsabschluss ausgehändigt sondern erst nach Bonitätsprüfung und positivem Portierungsergebnis durch der Vor-Provider beim Kartenhersteller bestellt und dem Kunden dann direkt zugeschickt.
:confused: Die Netzbetreiber erhalten SIM-Karten im Shop, wenn sie einen Vertrag abschließen? :confused: Künfitig muß er sich auch noch einer Bonitätsprüfung unterziehen ... und ... ähh... er (oder ist's der Vor-Provider?) bestellt die Karten beim Kartenhersteller. Echt, hätte ich nicht gedacht, daß man sowas beim Kartenhersteller bestellen kann.:D:D Thomas4711, editiere doch bitte mal Dein Posting und schreibe verständlich, was Du uns sagen wolltest. Danke.
Gruß
muli
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Verhandlung hat stattgefunden...
Hallo o2-folks,
nachdem nun die Verhandlung am 23.10.02 stattgefunden hat, jedoch die Seiten der VZ-HH nicht aktualisiert wurden, habe ich per email nachgefragt. Dies ergab folgendes:
- In der Verhandlung wurden die Rechstmeinungen erörtert.
- Den beiden Parteien wurde noch eine Frist eingeräumt, falls sie noch etwas vortragen möchten.
- Die Internet-Seiten der VZ-HH sollen noch diese Woche aktualisiert werden, insbesondere wird der Termin genannt werden, an dem die Verkündung der Entscheidung erfolgt.
Es ist also noch etwas Geduld angesagt.
Gruß
muli
*dernurganzganzleichtungeduldigist* 
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Re: Wunschrufnummer bei E-Plus
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Original geschrieben von birger.h
Bei Eplus kann man sich doch Rufnummern wünschen. Wäre es nicht möglich, sich die gleiche Nummer wieder zu wünschen ...
Wünschen ja, aber nicht mit der Vorwahl des Providers, sondern lediglich innerhalb der Nummernkreise die EPS zugeteilt sind.
Gruß
muli
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Re: Schreiben von Quam
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Original geschrieben von hrgajek
Hallo,
vielleicht mag mir mal jemand das Schreiben von Quam faxen, habs leider nicht bekommen: 089-xxxxxxxx Vielen Dank!
Gruss
Henning Gajek
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Hi Henning,
das Schreiben und der Gutschein wurden von Gracchus bereits online gestellt. Die Links findes Du hier.
Aber wahrscheinlich kommt dieser Hinweis schon zu spät und Dein email-Postfach (diese Fax-Nummer sieht ja ganz nach Web-fax aus ;)) ist bereits übergelaufen.
Gruß
muli