-
Zitat
Original geschrieben von aleusius
...Man muss nicht taub und blöd sein um 80% zu haben
Seid ihr hier denn von allen guten Geistern verlassen? :mad::mad: Du schlägst in die gleiche Kerbe, wenn Du hier in suggestiver Art und Weise "blöd" mit "geistig behindert" gleich setzt. :flop:
muli
-
Boardfehler! Der Beitrag wurde nach einem Editier-Vorgang nur unvollständig angezeigt, daher von mir gelöscht und nachfolgend nochmals geposted.
muli
-
Zitat
Original geschrieben von MisterVegas
...Aber was will ein Taubstummer mit einem Handy =?=
Ich war mir 100-prozentig sicher, daß es genau mit dieser Diskriminierung weiter geht. :flop: Mann, schalte Dein Gehirn ein, bevor Du postest. Gerade für Taubstumme ist die Kommunikation mittels SMS eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität.
muli
-
Zitat
Original geschrieben von milchbroetchen
Das einfachste wird wohl sein, bei der Hotline einfach mal nachzufragen. Die können einem das doch bestimmt erklären.....
Das glaube ich weniger.
Aber ganymed hat Recht, die GG für einen "Alt-Genion-Vertrag" beträgt gemäß Preisliste 12,76 Euro incl. MwSt., mithin also exakt 11,00 Euro netto.
Gruß
muli
-
Zitat
Original geschrieben von ganymed
In den Tariftabellen vom 01.01.02 bis 30.06.02 war immer
12,76 EUR der angegebene Monatsgrundpreis.
...
Ja dann, ..... dann ist diese Erhöhung keine Preiserhöhung, sondern es wird fortan nur die korrekte GG in Rechnung gestellt. Eine SoKü gibt es dann logischerweise auch nicht. Offensichtlich hat eine findige Person bei o2 den Fehler bemerkt und bewahrt o2 so vor weiteren Mindereinnahmen in o. g. Höhe.
Gruß
muli
-
Zitat
Original geschrieben von vanBroesel
...Stimmt laut o2-Pressesprecher nicht. Der sagte in der Sendung"neues" (3Sat), man kann die Nummer bis zu einem Monat nach Vertragsende mitnehmen.
Yo, da hat der gute Pressesprecher auch nicht unrecht. Es kommt hier auf die Frage an, auf welche auslaufenden Verträge diese 4-Wochen-Frist erstmals Anwendung findet, entweder auf Vertäge mit Vertragsende vor dem 01.11.02 oder auf Verträge mit Vertragsende nach dem 31.10.02. Kapiert? 
Gruß
muli
-
Zitat
Original geschrieben von D-ABVK
... Ich denke nur, daß O2 einem wie immer mit einen vorgefertigten Antwortschreiben abfertigt. ...
Ja, in dieser Disziplin sind sie Weltmeister. 
Zitat
Original geschrieben von D-ABVK
...
Wahrscheinlich werde ich ja nicht der einzige sein. Selbst 1 Cent mehr ergibt bei x-millionen Genion-Verträgen auch ein nettes Sümmchen mehr Umsatz in der Kasse.
o2 hatte Stand 06/2002 ca. 2,082 Mio Vertragskunden (Quelle: o2 Zahlen und Fakten). Erhöht sich bei allen diesen Verträgen die GG um 1 Cent (netto), fließen Monat für Monat ca. 20.820 Euro mehr in die Kassen von o2. Also mir würde es reichen zum leben. 
Gruß
muli
-
Re: Grundgebührenberechnung bei O2
[Hinweis auf SoKü entfernt, da ich von falschen Voraussetzungen ausgegangen bin.]
Sorry.
Da o2 offensichtlich bisher eine um 1 Cent zu niedrige GG in Rechnung getellt hat und dies nun berichtigt, ist eine SoKü nach § 28 TKV (Abs. 3) natürlich ausgeschlossen.
Gruß
muli
-
Zitat
Original geschrieben von makom
...Wenn ich die Nachricht an seine 0179Nr. versende und die Landet dann im Mailbox (kostenpflichtige Mailbox ) dann muss er doch noch für das abrufen der Mailbox bezahlen !
Yo, ist eben so. Entweder zahlst Du, wenn Du es an seine Festneztnummer schickst (Preis wurde oben genannt) oder es zahlt er, wenn er seine Mailbox nur kostenpflichtig abhören kann.
Gruß
muli
-
Re: Was denn nun?
Zitat
Original geschrieben von birger.h
Kann die RegTP Quam nicht endlich mal zwingen die Rufnummermitnahme zu realisieren? ...
Nein, ohne einen gerichtllichen Titel ist auch die RegTP machtlos. Es treffen hier zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen von Quam und der RegTP aufeinander. Dieser Dissens kann, wenn keiner der beiden Parteien nachgibt, nur über ein Gericht geklärt werden.
Gruß
muli