Beiträge von muli

    Zitat

    Original geschrieben von Defiant
    Hi!


    Das blöde ist halt nur, dass die mir bei Quam wie gesagt nicht weiterhelfen konnten. Die sah nur in ihrem Compi, dass ich die Tarifoption QZone habe...


    [...]
    CU
    Defiant


    Doch die Hotline kann das feststellen. Hatte genau das selbe Problem. Bei mir waren auch 2 Anrufe nötig und die zweite Hotlinerin wollte mich auch schon wieder abwimmeln, :( jedoch habe ich auf die Auskunft bestanden. Nachdem sie (bei wem auch immer) nachgefragt hatte, war es kein Problem mehr und sie meinte, sie hätte sich "den Weg" nun auch aufgeschrieben. Also hartnäckig bleiben...;)


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Fibrozyt


    Und genau deswegen ist die Diskussion für mich beendet. Dein ganzer Feldzug ist für mich einfach nur ein persönlicher Racheakt. ...


    Auch wenn für Dich die Diskussion hier beendet ist, lasse ich den zweiten Satz (für die anderen) hier so nicht stehen, da ich mich mißverstanden fühle. Ich sehe meine Posterei weder als "Feldzug" noch als "Racheakt". Mein Ziel ist es, die von mir gesammelten Fakten und auch Meinungen zu diesem Thema zentral allen Interessierten zur Verfügung zu stellen.


    Jeder soll selbst entscheiden, ob er das Vorgehen von VIAG im Rahmen der Euroumstellung für moralisch und/oder rechtlich korrekt hält und billigt oder nicht. Ich habe noch zu keinem Zeitpunkt zur SoKü oder sonstigen Boykottmaßnahmen aufgerufen.


    Mir geht es letztendlich, wie ich ein paar Postings davor schon geschrieben habe, um die Klärung, ob VIAG es schafft unter dem Deckmantel der Euroeinführung den allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz, daß Verträge einzuhalten sind ("pacta sunt servanda") auszuhebeln. Man kann auch sagen, mir geht es ums Prinzip. Auch wenn dieser Terminus meist negativ behaftet ist, trifft er hier für mich zu. Die rechtliche Klärung des Sachverhalts wird wohl im Rahmen der Musterklage der Vebraucherzentrale Hamburg bald erfolgen, die moralische Bewertung muß jeder für sich vornehmen.


    Fibrozyt ich bitte Dich, Dir einmal selbst folgende Frage zu beantworten (ich erwarte keine Antwort): Was ist verwerflicher, mein, wie Du es nennst, Racheakt/Feldzug, indem ich hier (und früher auf HK) für ein paar hundert Interessierte Argumente für eine SoKü bei VIAG vorbringe, oder das Vorgehen von VIAG, wodurch ca. 4 Millionen Bestandskunden mit höheren Preisen "beglückt" werden?


    Gruß


    muli


    Der Fehler ist in zweierlei Hinsicht unerheblich:


    [list=1]
    [*]Es handelt sich um einen Irrtum, wie man aus der Anfrage des EU-Abgeordneten leicht erkennen kann. Dieser Fehler kann jederzeit durch ersetzen von "50 Pfennig auf 30 Cents je Einheit" durch "5 Pfennig auf 3 Cents je Einheit" korrigiert werden.
    [*]Wie von der EU-Kommission ausgeführt, handelt es sich bei Fernsprecheinheiten nicht um "zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge". In Zusammenhang mit der im Amtsblatt genannten Vorschrift bedeutet dies, daß Tarifangaben überhaupt nicht gerundet werden dürfen. Daher spielt es keine Rolle ob eine Einheit 5 Pfennig oder 50 Pfennig kostet, die Rundung nach Umrechnung ist generell, d.h. für alle Tarifangaben (und in der VIAG-Tarifbroschüre finden sich ja noch haufenweise andere Tarifangaben) unzulässig. Aber nicht verwechseln: Ein Gesprächsentgelt, d. h. Tarif mulitplziert mit der Gesprächsdauer, das zu verbuchen ist, darf (muß aber nicht) gerundet werden.
    [/list=1]


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Fibrozyt
    muli
    .. ich heble nicht deinen Argumentation mit den Bestandskunden aus. ...


    Doch das tust Du, indem Du permanent den Vergleich mit Neuverträgen/Vertragsverlängerungen (d.h. freiwilige Einwilligung der Vertragspartner in die entprechenden Konditionen) der Wettbewerber bemühst. Diese Vergleiche sind deswegen unzulässig, weil VIAG-Bestandskunden, die von VIAG aufoktroyierten Preiserhöhungen nicht unterschrieben haben. Du vergleichst also Äpfel mit Birnen, bzw. argumentiertst bzw. suggerierst, weil der Wettbewerb das oder jenes macht, darf/soll es bei VIAG keine SoKü für Bestandskunden geben.


    Erstes unzulässiges Argugument bzgl. einer SoKü bei VIAG:

    Zitat


    keiner hat den Wettbewerb gezwungen neue Preise einzuführen und z.B.: weniger Provision auf Altverträge zu geben


    Zweites unzulässiges Argugument bzgl. einer SoKü bei VIAG:

    Zitat


    Wurde der Wettbewerb zur Einführung der angepassten Preise gezwungen? Antwort: Nein.


    Drittes unzulässiges Argugument bzgl. einer SoKü bei VIAG:

    Zitat


    Warum gibt z.B. D1 weniger Provision auf Altverträge? Müssen sie das? Nein.


    Viertes unzulässiges Argugument bzgl. einer SoKü bei VIAG:

    Zitat


    Warum verlang Eplus bei einem internen Wechsel neuerding Geld? Müssen sie das? Nein.


    Zitat


    Kommt es dir auf die Art der Abzocke an? Wirst du lieber rechtlich korrekt über den Tisch gezogen?


    Ja, ich muß mich dieser von Dir angesprochenen rechtlich korrekten Abzocke als Neukunde nicht beugen, ich habe nämlich mit diesen Firmen keinen Vertrag und bin nicht gezwungen mit diesen Firmen einen Vertrag abzuschließen. Wenn jemand der Meinung ist, daß mit den Neukunden-Tarifen und -Vertragsbedingungen Abzocke betrieben wird, dann muß er eben auf das Mobiltelefonieren verzichten. Dagegen hat ein VIAG-Bestandskunde keine Wahl, er muß (nach Ansicht von VIAG) seinen komplette Vertragslaufzeit erfüllen, obwohl ihm bis zu 17% höhere Preise in Rechnung gestellt werden. Aber ich glaube ich schreibe hier gegen eine Wand, es ist einfach bei der Frage ob VIAG die Sonderkündungen von Bestandskunden hinnhemen muß oder nicht so was von irrelevant, was der Wettbewerber mit seinen Neukunden und Vertragsverlängerern treibt, irrelevanter geht es nicht. Der einzig zulässige Vergleich ist derjenige, wie ist Wettbewerb bei der Euro-Einführung mit seinen Bestandskunden verfahren und dies habe ich ja schon weiter oben im Thread geschrieben, alle 3 anderen Netzbetreiber haben nicht aufgerundet.


    Endlich kommt auch mal eine für die Fragestellung relevante Aussage von Dir:

    Zitat


    Keiner hat O2 gezwungen zu runden, ...


    Und genau darum geht es, denn das ist wirkliche Abzocke, wenn seitens VIAG auf Vertragsfortsetzung bestanden wird.

    Zitat


    Es ist doch völlig egal wie man abgezockt wird.


    Nein, nein und nochmals nein! Wenn ich mich durch eine Unterschrift unter einen Vertrag (Neuvertrag, Vertragsverlängerung) trotz (vermeintlicher) Abzocke durch hohe Gebühren oder sonstige kundenunfreundliche Vertragsbedinungen für 24 Monate an einen Anbieter binde, dann hatte ich die Wahl ob ich das machen will oder nicht, die Bestandskunden von VIAG haben (zumindest bis jetzt) keine Wahl!

    Zitat


    Der Supermarktvergleich hinkt nur insofern, daß man kein Dauerschuldverhältnis hat. Das ist aber auch egal, wenn alle gleichzeitig erhöhen, wie es beim Benzin IMMER der Fall ist (oder sag mir einfach mal ne Tankstelle, wo ich die Preise von vor 5 Jahren bekomme, ich fahre sofort hin).


    Wie kann man nur so verbohrt sein und auch diesen, aufgrund der Vertragsgestaltung (Dauerschuldverhältnis vs. Kaufvertrag) unzulässigen, Vergleich immer und immer wieder bemühen. Es geht hier in diesem Thread nicht um die Teuerungsrate (evtl. der letzten 5 Jahre) im Allgemeinen, sondern darum ob VIAG berechtigt ist im Rahmen der Euroumstellung die Preise für Bestandskunden zu erhöhen oder nicht. Und im übrigen sind Tankstellen und Supermärkte dazu berechtigt die Preise zu verlangen, die sie für richtig halten und selbst die Praxis, daß Benzinpreiserhöhungen immer im Gleichschritt erfolgen, wurde von den zuständigen deutschen Behörden bis dato nicht für unzulässig erklärt. Aber nochmals, auch dieser Vergleich ist ein Äpfel-Birnen-Vergleich und daher in Bezug auf die Fragestellung irrelevant und unzulässig.

    Zitat


    Ich bin einfach der Meinung, daß du zuviel ABG´s liest und dabei die Praxis aus den Augen verlierst (oder einfach nur die Kontraargumente SOKÜ nicht sehen willst, weil du einfach nur deinen ungeliebten Vertrag loswerden willst).


    Die Praxis habe ich nicht aus den Augen verloren, ich sehen sie Monat für Monat an meiner überhöhten Rechnung. Aber Deine Kontraargumente, die Du bisher vorgebracht hast, sind keine, da sie alle auf unzulässige Vergleiche mit Wettbewerbern bezogen sind. Auch Dein so oft vorgebrachtes Argument, daß VIAG ja immer noch der billigste Anbieter wäre, ist kein Argument hinsichtlich der Fragestellung - weder dafür noch dagegen. Die ansonsten (zugegebenermaßen) günstigen Preise von VIAG haben weder direkt noch indirekt mit einem evtl. Sonderkündigungsrecht zu tun. Wann merkst Du endlich, daß in dieser Geschichte VIAG der Böse ist und nicht die Kunden, die auf ihr Sonderkündgungsrecht beharrlich pochen. Selbst wenn VIAG Recht bekäme, bleibt es dabei, VIAG ist der Böse, denn sie waren, wie Du ja selbst erkannt hast, nicht gezwungen die Preise für Bestandskunden zu erhöhen, sie waren dann allenfalls dazu berechtigt. Moralisch ist die Übervorteilung der Bestandskunden von VIAG auch dann mit nichts zu rechtfertigen (siehe die Vorgehensweise bei den Wettbewerbern). Und ja, ich will einen ungeliebten Vertrag loswerden, dieser ist aber nur deswegen zu einem ungeliebten Vertrag geworden, weil VIAG die Peise für mich als Bestandskunde erhöht hat und sonst aus keinem anderen Grund.

    Zitat


    Das wichtigste ist doch der Betrag auf der Rechnung.


    Ja, wenn man sich frei entscheiden kann. Doch können sich Bestandkunden von VIAG bisher nicht frei entscheiden. Bei einer freien Entscheidung wäre nämlich für die "Sonderkündiger" der Rechnungsbertrag = 0 Euro.

    Zitat


    Und wie gesagt, mir kann keiner erzählen, daß ein Vertrag für den man sich entschieden hat nach der Eurorundung plötzlich uninteressant geworden ist ...


    Doch, siehe oben, ich bin nicht bereit den von mir ausgemachten Rechtsbruch von VIAG einfach hinzunehmen. Auch wenn es kein Rechtsbruch sein sollte, sehe die Übervorteilung von VIAG trotzdem als verwerflich an und auch aus diesem Grund wäre dann der Vertrag mit VIAG für mich "uninteressant", was nicht heißen soll, daß er dann nicht von mir erfüllt werden würde.


    Zitat


    Wenn die SOKÜ kommt, dann werden wir auch bei O2 neue Preise haben oder glaubst du, daß die das Geld einfach so zur Verfügung haben? Das Gejammer wird groß sein.


    Was soll dieses Argument? Nur weil VAIG Deiner Meinung nach nicht genügend Geld zur Verfügung hat, soll es kein Sonderkündigungsrecht für Bestandskunden geben? *kopfschüttel* Nun, dann drehen wir den Spieß eben mal um: Ich als Kunde habe kein Geld mehr die GG zu bezahlen, ich kündige meinen Vertrag. Merkst Du jetzt die Absurdität Deines Arguments?

    Zitat


    ...Dann hast du deinen ungeliebten Vertrag los und die anderen dürfen bluten. Das sehe ich wiederum nicht ein.


    Jetzt wirds mir vor lauter kopfschütteln bald schlecht. Du siehst nicht ein, daß "andere" (Du meinst auch hier wieder Neukunden/Vertragsverlängerer und daher ist auch diese Argument letztendlich von vornherein unzulässig), welche die freie Entscheidung haben, ob sie mit VIAG einen Vertrag machen wollen oder nicht, mehr bezahlen sollen und willst aus diesem Grund den Bestandskunden ihr Sonderkündigungsrecht verweigern? Deine Argumentation wird immer absurder.


    Zitat


    Für mich ist O2 immer noch interessant und es gibt für mich im Moment keine Alternative.


    Schön für Dich und ich gönne Dir das auch.


    Zitat


    Die aktuellen Preise hätte ich gerne aber noch bei meiner Verlängerung. Wenn die SOKÜ kommt habe ich die aber sicherlich nicht mehr. Dann habe ich bei O2 auch die ach so tollen rechtlich völlig wasserdichten neuen Preise - wie beim Wettbewerb.


    Ah, Du bist also auf Deinen Vorteil bedacht. Keine SoKü für Bestandskunden, damit Du bei Deiner frewilligen Vertragsverlängerung, nicht höhere Preise bezahlen mußt? Du willst also letzendlich durch die Verweigerung eines SoKü-Rechts für Bestandskunden VIAG einen Wettbewerbsvorteil dadurch verschaffen, daß sie mit dem gesparten Geld die Tarife für Neukunden und Vertragsverlängerer niedrig halten können. Mehr als absurd diese Argumentation. Mann, wach auf und denk nach was du forderst!


    Des weiteren steht es ja schon da, "neue Peise - wie beim Wettbewerb", wie von mir schon mehrmals dargelegt, ist dies kein Argument, weder für noch gegen ein SoKü-Recht bei VIAG aufgrund Preiserhöhung bei Bestandskunden.

    Zitat


    Da du und ich verschiedene Standpunkte vertreten würde ich sagen wir warten einfach mal ab.


    Ja, wir vertreten unterschiedliche Standpunkte, aber abwarten werde ich nicht. Sobald neue Tatsachen auf dem Tisch liegen werde ich die posten. Und dies war der Fall. Die EU-Kommission gab in ihrem Amtsblatt bekannt, die Euroumstellung bei VIAG sei "als schlichte Preiserhöhung und nicht als Anwendung der Rundungsregeln zu werten".

    Zitat


    Ich muß dir ehrlich sagen, daß ich deine Argumentationen für sehr gut ausgefeilt halte.


    Danke! ;) Daß ich Deine Argumentation im Gegenzug für absolut daneben halte, weil Du immer und immer wieder Argumente anführst, die nichts, aber auch rein gar nichts, mit Fragestellung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Eurorundundung und dem evtl. damit einhergehenden Sonderkündiungrecht bei VIAG zu tun haben, sollte bei dieser Zerpflückerei ja wohl klar geworden sein. Dies ist aber, und dies will ich ausdrücklich anmerken, weder böse noch persönlich gemeint.

    Zitat


    Was mich allerdings immer wieder wundert ist die Tatsache, daß du bei jedem kleinen Furz von O2 sofort nach SOKÜ schreist und dich in den SOKÜ Threads beim Wettbewerb (die es auch zuhauf gibt) nur wenig beteiligst. Steig doch auch da mal ein. Deine Meinung wird man sicherlich zu schätzen wissen. Oder sollte da doch eine gehörige Portion Abneigung die Triebfeder deines Feldzuges sein?


    Eine Vertragsverschlechterung ist eine Vertragsverschlechterung und kein Furz! Und wenn ich die Einstellung des Swisscom-Roaming für eine Vertragsverschlechterung halte, werfe ich selbstverständlich die Frage nach der SoKü auf. In dem zugehörigen Thread habe ich auf Dein Posting deswegen nicht geantwortet, da ich mich persönlich von Dir angegriffen gefühlt habe und nicht erkennen konnte, daß du an einer sachlichen Diskussion interessiert bist.


    Warum ich mich bei SoKü-Fragen beim Wettbewerb nicht oder kaum engagiert habe, muß ich zwar nicht begründen, doch soviel sei gesagt, auch meine Zeit ist begrenzt und letztendlich verwende ich schon für diese VIAG-Diskussion viel zu viel Zeit.


    Die Triebfeder hast Du richtig erkannt, es ist eine tiefgründige Abneigung gegen VIAG seit und wegen der Euroumstellung bei diesem Unternehmen.


    Und zum Abschluß, naja, man hat es ja auch nicht anders erwarten können, nocheinmal ein Vergleich mit dem Wettbewerb:

    Zitat


    Man müsste mal eine Umfrage bei z.B. Epluskunden machen. Wollt ihre lieber auf 2 Tarife eine Preiserhöhung von 1 ct. bei weiterhin alten Konditionen oder die neuen Tarife? Ich glaube das Ergebniss voraussagen zu können (P.S., das war keine rechtlich wasserdichte Argumentation).


    Der wievielte unzulässige (Suggestiv-)Vergleich war das jetzt eigentlich?


    Ich will es Dir jetzt noch ein letztesmal aufzeigen. Wenn Du Deine Argumentation mit (Äpfel-Äpfel- ;))Vergleichen untermauern willst, dann ist hinsichtlich der Fragestellung hier imThread lediglich der Vergleich mit den Bestandskunden des Wettbewerbers zulässsig und nicht derjenige mit Neukunden/Vertragsverlängerer und neuen Tarife/Vertragsbedingungen. Von einem Akademiker hätte ich diese Logik eigentlich erwartet, ... :(



    Gruß


    muli


    Ich kann mir schwerlich vorstellen, daß man bei einer Vertragsverlängerung "normale Gesprächspreise" behalten kann und "unnormale Gesprächspreise" (die in Deinem Beispiel genannten Sonderrufnummern) nach neuen Preisen abgerechnet werden. Alle Preise stehen in der Preisliste, sowohl die "normalen", wie auch die Sonderrufnummern und werden bei Unterzeichnung des Erst-Vertrages bzw. der jeweiligen Verlängerung zum Vertragsbestandteil. Wenn man also mit Vertragsverlängerung die neue Preisliste akzeptiert, gilt dies IMHO für alle Gesprächspreise. Das ganze hat auch nichts mit einer SoKü zu tun, die greift nämlich nur dann, wenn Preise einseitig während der jeweiligen Vertragslaufzeit (z. B. erster, zweiter, dritter, ...2-Jahreszeitraum) verändert werden. Bei einer Vertragsverlängerung unter Einbeziehung der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste handelt es sich aber nicht um eine einseitige Vertragsändeung zu ungunsten eines Vertragsparteners, sondern um eine gegenseitige Vereinbarung.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Fibrozyt

    .. Wenn O2 die Möglichkeit zum wechseln gibt, wäre ja jeder blöd, der das Handy nicht mitnimmt.


    Nein, nicht O2 gibt die Möglichkeit einen Vertrag ausserordentlich zu kündigen, sondern der Staat mittels der TKV (= Telekommunikations-Kundenschutzverordnung) um die Vertragspartner bei Dauerschuldverhältnissen vor einseitigen nachteiligen Vertragsänderungen zu schützen. IMHO versucht O2 dieses Recht unter dem Deckmantel der Euroumstellung auszuhebeln.


    Zitat

    Original geschrieben von Fibrozyt

    ... Somit werden wohl eher die meisten ein Handy abstauben oder einen ungeliebten Vertrag loswerden wollen. ...


    Und selbst wenn es so ist, dann beantworte mir doch bitte mal eine Frage:


    Wurde VIAG gezwungen im Rahmen der Euroumstellung die Tarife für Bestandskunden zu erhöhen?


    Die Antwort ist klar und eindeutig: Nein!


    Denn wären sie gezwugen worden, dann hätten ja die anderen Netzbetreiber ihre Euroumstellung nicht den Umstellungsregeln entsprechend vorgenommen und sie müssten im Umkehrschluß ihre Preise ebenso zu ungunsten der Kunden runden, wie VIAG es getan hat. Dies ist aber, wie jeder weiß, nicht der Fall!


    Auch technisch war VIAG in der Lage die Tarife so umzurechnen, daß die Bestandskunden nicht benachteiligt hätten werden müssen, denn wie VIAG in einem Händlerfax bekannt gab, rechnen sie intern mit einer Genauigkeit von 5 Nachkommastellen und diese Genauigkeit hätte genügt, ohne Preiserhöhungen auszukommen.


    VIAG hatte es also selbst in der Hand. Wenn jetzt viele Kunden aus den verschiedensten Gründen (auch die von Dir oben genannten) kündigen, hat sich VIAG dies selbst zuzuschreiben und man kann nur hoffen, daß diese Abzocke (und was anderes ist es nicht, wenn man die Euroumstellung für Bestandskunden, und nur diese, mit den anderen Netzbetreibern vergleicht) von den Gerichten nicht gebilligt wird.


    Im übrigen sollte zu denken geben, daß die ach so gute Rechtsabteilung von VIAG offensichtlich nicht in der Lage ist, die ach so wasserdichte Euro-Rundung innerhalb der vom Gericht festgesetzen Frist zu begründen und man noch eine Fristverlängerung zur Klageerwiderung beantragen muß. Nur zur Erinnerung, die Klage wurde VIAG im Februar zugestellt, und hätte bis Ende April erwidert werden müssen. Aber mindestens 8 Wochen sind ja nun wirklich keine Zeit für VIAGs Juristen eine, aus VIAGs Sicht, so eindeutige Angelgenheit vor Gericht zu begründen, da beantragt man doch glatt nochmals 3 Wochen dazu. Und warum wohl? IMHO nur Taktiererei, sonst nichts. Wir werden sehen.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Fibrozyt


    Dann sag mir mal wohin ich Protestwechseln soll. Es gibt keinen Anbieter in Deutschland, der seine Preise nicht korrigiert hat. Wenn man jetzt sonderkündigt muß man die neuen Tarife beim Wettbewerb nutzen. Die sind dann noch teuerer. Wo liegt der Sinn? Ich finde alle Preisanpassungen der letzten Zeit schlecht.


    Fibrozyt:


    Langsam nervt es mich echt, Deine ewig unsachgemäßen Vergleiche wider besseren Wisssens. Du weißt ganz genau, daß es in D keinen Netzbetreiber außer VIAG Interkom gibt, der seine Preise im Rahmen der Euro-Einführung für Bestandskunden erhöht hat!


    Schon allein diese Tatsache, daß 3 von 4 Netzbetreiber (und auch die Telekom im Festnetzbereich), aufgrund der EU-Regelungen auf Preiserhöhungen bei der Euro-Umstellung der Tarife für Bestandskunden verzichtet haben (nach Aussage von E-Plus um ein SoKü-Recht zu vermeiden), sollte hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Vorgehens von VIAG zu denken geben.


    Ein Sonderkündigungrecht, um welches es hier im Thread geht, gibt es nunmal nur für Bestandskunden und das ist hier das Thema, nicht welche Tarife für Neuabschlüsse gelten, auch dann nicht wenn man nach einer SoKü wechselt. Evtl. haben Kunden noch einen "toten" VIAG-Vertrag und nutzen längst ein anderes Netz, ja sogar noch mit "alten Tarifen". Des weiteren werden, soweit mir bekannt, von den Netzbetreibern, welche die neue Tarife eingeführt haben, noch immer auch die alten Tarif angeboten, also könnte man nach einer SoKü bei VIAG immer noch in den Genuß der von Dir abgesprochenen Tarife kommen.


    Eine weitere Möglichkeit ist, daß man von einer einmal ausgeprochenen SoKü nach Erhalt einer Ausgleichszahlung zurücktritt - eine solche hast Du ja nach eigenem Bekunden (wenn auch nicht aktiv gefordert) schon erhalten.


    Ich bitte Dich (und alle anderen) hiermit, die Diskussion fair zu führen, und nicht in das gleiche Horn wie VIAG zu blasen und Unrichtigkeiten zu verbreiten. Erstes Beispiel wie VIAG mit Halb- und Unwahrheiten argumentiert, ist die inzwischen erfolgreich abgemahnte Aussage hinsichtlich der Preisstabilität. Das zweite ist weiter oben im Thread nachzulesen. VIAG behauptet schriftlich gegenüber seinen Kunden, daß ein Recht auf außerordentliche Kündigung auch deswegen nicht gegeben sei, da bei einigen Tarifen eine Abrundung vorgenommen wurde. Dies ist schlicht und ergreifend eine Lüge! Wer es nicht glaubt, kann sich ja mal § 28 TKV zu Gemüte führen und wird fesstellen, daß es im Gesetzestext auschließlich um Vertragsänderungen zu ungunsten der Kunden geht, da ist nicht in einer einzigen Textstelle von einer Kompensation durch Vertragsänderungen zu gunsten der Kunden die Rede.



    @all:


    Auch Vergleiche mit Supermarkt oder Benzin und anderen Verbrauchsgütern sind im Rahmen dieser Diskussion nicht angebracht, denn es besteht mit keinem Supermarkt, Tankstelle, etc. ein Dauerschuldverhältnis, in welchem seitens eines Vertragspartners einseitig die Konditionen zu ungunsten des anderen geändert wurden. Im Einzelhandel etc. wird/soll es (nach Ansicht der Politiker) der Markt richten, bei Dauerschuldverhältnissen gibt es keinen Markt, das Sanktionsmittel für zu ungunsten eines Vertragspartners gänderte Verträge ist die Sonderkündigung, welches E-Plus bei der SMS-Preiserhöhung heftig und berechtigt zu spüren bekommen hat.


    Für mich stellt sich in dieser Angelegenheit letztendlich die Frage, ob VIAG es unter dem Denkmantel der Euro-Umstellung schafft, den allgemeinen Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) auszuhebeln.


    Gruß


    muli

    Re: Call Ya und MMS ?


    Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    ...


    edit: hab ne münze geworfen ob der thread hier oder in MMS SMS .... kommt
    konnte mich nämlich nicht entscheiden;) :D


    ...und ich hätte ihn (ohne eine Münze zu werfen) im Prepaid-Forum aufgemacht, da CallYa = PP. ;)


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    ... Wenn man nun Hütte auf dem Display hat ist das eben eine form des etwas besonderem, manche mögen vielleicht alles daran setzen Hütte auf dem Display zu haben, die anderen stopfen blaue LED's rein und die Anderen tauschen bei T68i die Rückschale gegen die vom T68m


    Äh Martin, tut mir leid, aber so einen Quatsch habe ich selten gehört. Die "Hütte" oder das "Häuschen" oder wie man es immer nennen mag, ist (neben dem Schriftzug "home") der Indikator dafür, daß man sich in der homezone befindet, daß man also billige Gespräche führen kann. Warum sollte also jemand diese Anzeige einhergehend mit dem entsprechenden Informationsverlust manipulieren, nur um damit anzugeben? Ich halte dies für ziemlich abwegig.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin


    Der Unterschied liegt in den Kosten. Selbst anrufen kostet Geld - anrufen lassen kostet nichts ... ;)


    Auch wenn es jetzt tierisch OT ist:
    Wenn man Zeitaufwand und Fahrtkosten (z.B. Bus, StraBa, eig. Auto) ebenfalls als Kostenfaktoren mitkalkuliert, wird "selbst anrufen" doch die billigere Variante sein, sofern der T-Punkt nicht gerade um die Ecke liegt. ;)


    Gruß


    muli