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Original geschrieben von Fibrozyt
muli
.. ich heble nicht deinen Argumentation mit den Bestandskunden aus. ...
Doch das tust Du, indem Du permanent den Vergleich mit Neuverträgen/Vertragsverlängerungen (d.h. freiwilige Einwilligung der Vertragspartner in die entprechenden Konditionen) der Wettbewerber bemühst. Diese Vergleiche sind deswegen unzulässig, weil VIAG-Bestandskunden, die von VIAG aufoktroyierten Preiserhöhungen nicht unterschrieben haben. Du vergleichst also Äpfel mit Birnen, bzw. argumentiertst bzw. suggerierst, weil der Wettbewerb das oder jenes macht, darf/soll es bei VIAG keine SoKü für Bestandskunden geben.
Erstes unzulässiges Argugument bzgl. einer SoKü bei VIAG:
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keiner hat den Wettbewerb gezwungen neue Preise einzuführen und z.B.: weniger Provision auf Altverträge zu geben
Zweites unzulässiges Argugument bzgl. einer SoKü bei VIAG:
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Wurde der Wettbewerb zur Einführung der angepassten Preise gezwungen? Antwort: Nein.
Drittes unzulässiges Argugument bzgl. einer SoKü bei VIAG:
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Warum gibt z.B. D1 weniger Provision auf Altverträge? Müssen sie das? Nein.
Viertes unzulässiges Argugument bzgl. einer SoKü bei VIAG:
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Warum verlang Eplus bei einem internen Wechsel neuerding Geld? Müssen sie das? Nein.
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Kommt es dir auf die Art der Abzocke an? Wirst du lieber rechtlich korrekt über den Tisch gezogen?
Ja, ich muß mich dieser von Dir angesprochenen rechtlich korrekten Abzocke als Neukunde nicht beugen, ich habe nämlich mit diesen Firmen keinen Vertrag und bin nicht gezwungen mit diesen Firmen einen Vertrag abzuschließen. Wenn jemand der Meinung ist, daß mit den Neukunden-Tarifen und -Vertragsbedingungen Abzocke betrieben wird, dann muß er eben auf das Mobiltelefonieren verzichten. Dagegen hat ein VIAG-Bestandskunde keine Wahl, er muß (nach Ansicht von VIAG) seinen komplette Vertragslaufzeit erfüllen, obwohl ihm bis zu 17% höhere Preise in Rechnung gestellt werden. Aber ich glaube ich schreibe hier gegen eine Wand, es ist einfach bei der Frage ob VIAG die Sonderkündungen von Bestandskunden hinnhemen muß oder nicht so was von irrelevant, was der Wettbewerber mit seinen Neukunden und Vertragsverlängerern treibt, irrelevanter geht es nicht. Der einzig zulässige Vergleich ist derjenige, wie ist Wettbewerb bei der Euro-Einführung mit seinen Bestandskunden verfahren und dies habe ich ja schon weiter oben im Thread geschrieben, alle 3 anderen Netzbetreiber haben nicht aufgerundet.
Endlich kommt auch mal eine für die Fragestellung relevante Aussage von Dir:
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Keiner hat O2 gezwungen zu runden, ...
Und genau darum geht es, denn das ist wirkliche Abzocke, wenn seitens VIAG auf Vertragsfortsetzung bestanden wird.
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Es ist doch völlig egal wie man abgezockt wird.
Nein, nein und nochmals nein! Wenn ich mich durch eine Unterschrift unter einen Vertrag (Neuvertrag, Vertragsverlängerung) trotz (vermeintlicher) Abzocke durch hohe Gebühren oder sonstige kundenunfreundliche Vertragsbedinungen für 24 Monate an einen Anbieter binde, dann hatte ich die Wahl ob ich das machen will oder nicht, die Bestandskunden von VIAG haben (zumindest bis jetzt) keine Wahl!
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Der Supermarktvergleich hinkt nur insofern, daß man kein Dauerschuldverhältnis hat. Das ist aber auch egal, wenn alle gleichzeitig erhöhen, wie es beim Benzin IMMER der Fall ist (oder sag mir einfach mal ne Tankstelle, wo ich die Preise von vor 5 Jahren bekomme, ich fahre sofort hin).
Wie kann man nur so verbohrt sein und auch diesen, aufgrund der Vertragsgestaltung (Dauerschuldverhältnis vs. Kaufvertrag) unzulässigen, Vergleich immer und immer wieder bemühen. Es geht hier in diesem Thread nicht um die Teuerungsrate (evtl. der letzten 5 Jahre) im Allgemeinen, sondern darum ob VIAG berechtigt ist im Rahmen der Euroumstellung die Preise für Bestandskunden zu erhöhen oder nicht. Und im übrigen sind Tankstellen und Supermärkte dazu berechtigt die Preise zu verlangen, die sie für richtig halten und selbst die Praxis, daß Benzinpreiserhöhungen immer im Gleichschritt erfolgen, wurde von den zuständigen deutschen Behörden bis dato nicht für unzulässig erklärt. Aber nochmals, auch dieser Vergleich ist ein Äpfel-Birnen-Vergleich und daher in Bezug auf die Fragestellung irrelevant und unzulässig.
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Ich bin einfach der Meinung, daß du zuviel ABG´s liest und dabei die Praxis aus den Augen verlierst (oder einfach nur die Kontraargumente SOKÜ nicht sehen willst, weil du einfach nur deinen ungeliebten Vertrag loswerden willst).
Die Praxis habe ich nicht aus den Augen verloren, ich sehen sie Monat für Monat an meiner überhöhten Rechnung. Aber Deine Kontraargumente, die Du bisher vorgebracht hast, sind keine, da sie alle auf unzulässige Vergleiche mit Wettbewerbern bezogen sind. Auch Dein so oft vorgebrachtes Argument, daß VIAG ja immer noch der billigste Anbieter wäre, ist kein Argument hinsichtlich der Fragestellung - weder dafür noch dagegen. Die ansonsten (zugegebenermaßen) günstigen Preise von VIAG haben weder direkt noch indirekt mit einem evtl. Sonderkündigungsrecht zu tun. Wann merkst Du endlich, daß in dieser Geschichte VIAG der Böse ist und nicht die Kunden, die auf ihr Sonderkündgungsrecht beharrlich pochen. Selbst wenn VIAG Recht bekäme, bleibt es dabei, VIAG ist der Böse, denn sie waren, wie Du ja selbst erkannt hast, nicht gezwungen die Preise für Bestandskunden zu erhöhen, sie waren dann allenfalls dazu berechtigt. Moralisch ist die Übervorteilung der Bestandskunden von VIAG auch dann mit nichts zu rechtfertigen (siehe die Vorgehensweise bei den Wettbewerbern). Und ja, ich will einen ungeliebten Vertrag loswerden, dieser ist aber nur deswegen zu einem ungeliebten Vertrag geworden, weil VIAG die Peise für mich als Bestandskunde erhöht hat und sonst aus keinem anderen Grund.
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Das wichtigste ist doch der Betrag auf der Rechnung.
Ja, wenn man sich frei entscheiden kann. Doch können sich Bestandkunden von VIAG bisher nicht frei entscheiden. Bei einer freien Entscheidung wäre nämlich für die "Sonderkündiger" der Rechnungsbertrag = 0 Euro.
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Und wie gesagt, mir kann keiner erzählen, daß ein Vertrag für den man sich entschieden hat nach der Eurorundung plötzlich uninteressant geworden ist ...
Doch, siehe oben, ich bin nicht bereit den von mir ausgemachten Rechtsbruch von VIAG einfach hinzunehmen. Auch wenn es kein Rechtsbruch sein sollte, sehe die Übervorteilung von VIAG trotzdem als verwerflich an und auch aus diesem Grund wäre dann der Vertrag mit VIAG für mich "uninteressant", was nicht heißen soll, daß er dann nicht von mir erfüllt werden würde.
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Wenn die SOKÜ kommt, dann werden wir auch bei O2 neue Preise haben oder glaubst du, daß die das Geld einfach so zur Verfügung haben? Das Gejammer wird groß sein.
Was soll dieses Argument? Nur weil VAIG Deiner Meinung nach nicht genügend Geld zur Verfügung hat, soll es kein Sonderkündigungsrecht für Bestandskunden geben? *kopfschüttel* Nun, dann drehen wir den Spieß eben mal um: Ich als Kunde habe kein Geld mehr die GG zu bezahlen, ich kündige meinen Vertrag. Merkst Du jetzt die Absurdität Deines Arguments?
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...Dann hast du deinen ungeliebten Vertrag los und die anderen dürfen bluten. Das sehe ich wiederum nicht ein.
Jetzt wirds mir vor lauter kopfschütteln bald schlecht. Du siehst nicht ein, daß "andere" (Du meinst auch hier wieder Neukunden/Vertragsverlängerer und daher ist auch diese Argument letztendlich von vornherein unzulässig), welche die freie Entscheidung haben, ob sie mit VIAG einen Vertrag machen wollen oder nicht, mehr bezahlen sollen und willst aus diesem Grund den Bestandskunden ihr Sonderkündigungsrecht verweigern? Deine Argumentation wird immer absurder.
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Für mich ist O2 immer noch interessant und es gibt für mich im Moment keine Alternative.
Schön für Dich und ich gönne Dir das auch.
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Die aktuellen Preise hätte ich gerne aber noch bei meiner Verlängerung. Wenn die SOKÜ kommt habe ich die aber sicherlich nicht mehr. Dann habe ich bei O2 auch die ach so tollen rechtlich völlig wasserdichten neuen Preise - wie beim Wettbewerb.
Ah, Du bist also auf Deinen Vorteil bedacht. Keine SoKü für Bestandskunden, damit Du bei Deiner frewilligen Vertragsverlängerung, nicht höhere Preise bezahlen mußt? Du willst also letzendlich durch die Verweigerung eines SoKü-Rechts für Bestandskunden VIAG einen Wettbewerbsvorteil dadurch verschaffen, daß sie mit dem gesparten Geld die Tarife für Neukunden und Vertragsverlängerer niedrig halten können. Mehr als absurd diese Argumentation. Mann, wach auf und denk nach was du forderst!
Des weiteren steht es ja schon da, "neue Peise - wie beim Wettbewerb", wie von mir schon mehrmals dargelegt, ist dies kein Argument, weder für noch gegen ein SoKü-Recht bei VIAG aufgrund Preiserhöhung bei Bestandskunden.
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Da du und ich verschiedene Standpunkte vertreten würde ich sagen wir warten einfach mal ab.
Ja, wir vertreten unterschiedliche Standpunkte, aber abwarten werde ich nicht. Sobald neue Tatsachen auf dem Tisch liegen werde ich die posten. Und dies war der Fall. Die EU-Kommission gab in ihrem Amtsblatt bekannt, die Euroumstellung bei VIAG sei "als schlichte Preiserhöhung und nicht als Anwendung der Rundungsregeln zu werten".
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Ich muß dir ehrlich sagen, daß ich deine Argumentationen für sehr gut ausgefeilt halte.
Danke!
Daß ich Deine Argumentation im Gegenzug für absolut daneben halte, weil Du immer und immer wieder Argumente anführst, die nichts, aber auch rein gar nichts, mit Fragestellung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Eurorundundung und dem evtl. damit einhergehenden Sonderkündiungrecht bei VIAG zu tun haben, sollte bei dieser Zerpflückerei ja wohl klar geworden sein. Dies ist aber, und dies will ich ausdrücklich anmerken, weder böse noch persönlich gemeint.
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Was mich allerdings immer wieder wundert ist die Tatsache, daß du bei jedem kleinen Furz von O2 sofort nach SOKÜ schreist und dich in den SOKÜ Threads beim Wettbewerb (die es auch zuhauf gibt) nur wenig beteiligst. Steig doch auch da mal ein. Deine Meinung wird man sicherlich zu schätzen wissen. Oder sollte da doch eine gehörige Portion Abneigung die Triebfeder deines Feldzuges sein?
Eine Vertragsverschlechterung ist eine Vertragsverschlechterung und kein Furz! Und wenn ich die Einstellung des Swisscom-Roaming für eine Vertragsverschlechterung halte, werfe ich selbstverständlich die Frage nach der SoKü auf. In dem zugehörigen Thread habe ich auf Dein Posting deswegen nicht geantwortet, da ich mich persönlich von Dir angegriffen gefühlt habe und nicht erkennen konnte, daß du an einer sachlichen Diskussion interessiert bist.
Warum ich mich bei SoKü-Fragen beim Wettbewerb nicht oder kaum engagiert habe, muß ich zwar nicht begründen, doch soviel sei gesagt, auch meine Zeit ist begrenzt und letztendlich verwende ich schon für diese VIAG-Diskussion viel zu viel Zeit.
Die Triebfeder hast Du richtig erkannt, es ist eine tiefgründige Abneigung gegen VIAG seit und wegen der Euroumstellung bei diesem Unternehmen.
Und zum Abschluß, naja, man hat es ja auch nicht anders erwarten können, nocheinmal ein Vergleich mit dem Wettbewerb:
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Man müsste mal eine Umfrage bei z.B. Epluskunden machen. Wollt ihre lieber auf 2 Tarife eine Preiserhöhung von 1 ct. bei weiterhin alten Konditionen oder die neuen Tarife? Ich glaube das Ergebniss voraussagen zu können (P.S., das war keine rechtlich wasserdichte Argumentation).
Der wievielte unzulässige (Suggestiv-)Vergleich war das jetzt eigentlich?
Ich will es Dir jetzt noch ein letztesmal aufzeigen. Wenn Du Deine Argumentation mit (Äpfel-Äpfel- ;))Vergleichen untermauern willst, dann ist hinsichtlich der Fragestellung hier imThread lediglich der Vergleich mit den Bestandskunden des Wettbewerbers zulässsig und nicht derjenige mit Neukunden/Vertragsverlängerer und neuen Tarife/Vertragsbedingungen. Von einem Akademiker hätte ich diese Logik eigentlich erwartet, ... 
Gruß
muli