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Zitat
Original geschrieben von Arnie_75
Hm,
also geht das jetzt doch und ist auch nicht verboten? ....
Verboten ist es bei der Genion-Flatrate definitiv nicht und gehen (im Sinne von Einwahl ist möglich) wird es auch. Die Frage ist und bleibt offen, ob die Bubble-Männeken die Datenverbindung, die sie definitiv erkennen können, trotz Flat berechnen oder ob es kostenlos ist, wie RA Fries aufgrund der Nichterwähnung unterstellt. Daher gilt IMHO: Versuch macht kluch. 
Da beim AWP die CSD-Verbindungen angeblich nicht separat verrechnet werden, wie hier nachzulesen ist, kann vermutet werden, daß es sich mit der Genion-Flat analog verhält.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von uwm
... Sollte das, was da geschrieben wurde, nur zu Hälfte wirklich stimmen, ....
Das was da im Stern steht, stimmt nach meinen Erfahrungen vollumfänglich und auch den Titel halte ich für absolut angemessen. Ein dreichfaches :flop: :flop: :flop: auf die Hotlines.
muli
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Re: Verlängerung O2 Genion Duo BSW (alt)
Zitat
Original geschrieben von OliverOtt
.. Laut O2 Online-Vertragsverlängerung kann ich ab dem 11.09.2005 verlängern.
Wenn ich kündigen würde, wäre das Vertragsende am 11.02.2006.
Die Frage ist, was passiert mit den BSW Konditionen?
Das sind ja 2 * 4,95 Euro = 9.90 Euro Rabatt auf die Grundgebühr...
BSW Mitglied bin ich im Moment noch.
Wenn ich den Vertrag ohne Verlängerung weiterlaufen lasse, dann bleiben die
Konditionen erhalten, aber ich bekomme keine zwei neuen Handys.
Das ist klar.
Aber was passiert wenn ich am obigen Datum online verlängere?
...
Alles anzeigen
*threadherauskram* 
Hat schon jemand erfolgreich seinen BSW-Vertrag aktiv verlängert und dabei die Sonderkondition behalten, so wie es die Bubble-Männeken in den oben von mir zitierten und verlinkten FAQ kommuniziert hatten?
[small]Und ich mein jetzt nicht Dich Axelchen mit Deinem ASC-Studi-Vertrag, du Glückspilz, falls Du ganz zufällig hier hereinschauen solltest.[/small] 
Eine online-VVL wie vom TE angedacht, ist ja nicht möglich.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von Krabbenkopf
.... Habe meinen Glauben in Service in Deutschland noch nicht ganz aufgegeben...
Dann scheinst Du in Bezug auf die Mobilfunkanbieter den aktuellen Hotline-Test der Stiftung Warentest noch nicht zu kennen. 
Mobilfunk-Hotlines - Selten kompetent, aber selbstbewusst
Testkompass - Ergebnisse kompakt
:eek:
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von mastaplan2k2
oder doch bei ebay?
Wer weiss woher ich den Coupon noch bekomme?
http://www.oralb.com/de/pdfs/Coupon_deutsch.pdf
dies o. g. Seite funktioniert bei mir leider nicht.

Alles anzeigen
Vielleicht klappt's mit dem Coupon über amazon.de. 
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von igel-online
... Dann vielen Dank an den Premiumanbieter für die Vernichtung meiner letzten Prepaidkarte im 10-Sekundentakt ...
Haben sie die Karte tatsächlich abgeschaltet oder bucht sie sich noch ein? Denen traue ich zu, daß sie nur das Guthaben auszahlen und die Karte nicht deaktivieren, schließlich wäre das Marketinggelaberziel
Zitat
"Die Migration sorgt für höhere Tariftransparenz, da die Tarifinfos in Broschüren und im Internet nun einheitlich für jeden Kunden gelten. Zusätzlich bedeutet für uns als Netzbetreiber die einheitliche Tarifstruktur mehr Flexibilität bei der Produktgestaltung"
[small](aus Bestätigt: o2 stellt LOOP-Altkunden um)[/small]
auch ohne Abschaltung erreicht. :flop:
muli
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Re: Definition: Postpaid und Prepaid
Zitat
Original geschrieben von one1998
Postpaid und Prepaid
Könnte mir einer bitte mal die zwei Begriffe definieren.
Knapp 500 Beiträge und noch nichts vom TT-Mobilfunklexikon gehört?

HTH
muli
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Zitat
Original geschrieben von leon
... Hatte meine letzte Rechnung direkt zur Ablage P geschickt...
Zitat
Original geschrieben von MrBlonde
.. guck aber vorher nochmal nach, ob der entsprechende Vermerk auch auf deiner Rechnung steht...
:confused:
Ablage Papierkorb = Synonym für "entsorgt". 
Gruß
muli
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Re: Re: Re: Re: Re: Umwandlung Prepaid in Laufzeitvertrag: Womit wird Guthaben verrechnet?
Zitat
Original geschrieben von Axelchen
... Wäre natürlich klasse, wenn es doch auf der nächsten Rechnung, auf der dann nur noch der andere Genion steht, berücksichtigt würde, oder es sogar ausgezahlt würde. ...
Axelchen:
Halte uns diesbezüglich bitte auf dem Laufenden. Hier hatte ich die Auffassung vertreten, daß die Bubble-Männeken nicht verbrauchtes Gesprächsguthaben bei Vertragsende auszahlen müssten, evtl. ausgenommen übertragenes Gesprächsguthaben einer Loopkarte, sofern sie es noch unterscheiden können.
Ggf. kannst Du ja mal schriftlich die Auszahlung des Restguthabens einfordern. Würde mich mal wirklich interessieren auf welche Rechtsgrundlage (AGB?) sie ggf. abstellen um das Guthaben einbehalten zu dürfen. Oder evtl. auch nur um zu sehen, mit welchem Textbaustein sie Dich beglücken. 
Gruß
muli