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Zitat
Original geschrieben von ...
... Sone Massenausverkäufe wirds wohl nicht geben oder? So dass man kämpfen muss um ein Gert abzukriegen 
Sone != Maßeinheit der Lautheit, also für den Lärmpegel, wie ihn der Mensch empfindet. Aber was bitteschön bekommt man ab, wenn man "ein Gert" abbekommt? :confused: 
Gruß
muli
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Re: Re: Re: Re: Entscheidung am 3. Mai 2005
Zitat
Original geschrieben von ganymed
... Aber warum sollte o2 kein Rechtsmittel einlegen? ...
Eine höherinstanzliche Niederlage, die sich aufgrund der eindeutigen Entscheidung des EuGH geradezu aufdrängt, würde nur weitere Kosten verursachen. Von daher würden sich IMHO Rechtsmittel (hier: Berufung zum OLG) eher verbieten. Aber gut, Herr R. Gröger und Kollegen, beraten von ihrer Rechtsabteilung, mögen diesbezüglich eine andere Meinung haben.
Im übrigen, ich habe es im obigen posting schon angedeutet, muß die Berufung nicht zwangsläufig zugelassen sein. Insbesondere kann ich nicht sagen, wie sich das zwischengeschaltete Verfahren beim EuGH diesbezüglich auswirkt.
Die Praxisrelevanz diskutieren wir dann, wenn das Urteil rechtskräftig ist, ein paar Anhaltspunkte habe ich in diesem thread (über die Jahre :D) schon gegeben. 
Gruß
muli
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Herzlich willkommen bei TT! :top:
Infos zu Deinem Problem findest Du, mit weiteren Verlinkungen, in diesem thread, den ich mit der Suche (Suchbegriffe "loop *lock") für Dich herausgesucht habe. 
Gruß
muli
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Re: @ Muli:
Zitat
Original geschrieben von Blondinenfreund
... Neuabschluss des Online Vertrags ...
Das geht nicht, lies mal die oben in meinem Edit verlinkten FAQs durch.
Edit:
Obige Aussage gilt wohl für den Aktionstarif mit 2 * 5,- Euro Gutschrift als Student bzw. BSW-Mitglied.
Unabhängig davon müsstest Du einen online-GoH abschließen können. Danach hast Du automatisch keinen Duo. Hier im Forum wurde mal ein Formular gepostet, mit dem man nachträglich 2 Genions (IIRC auch online-Verträge) zu einem Duo zusammen legen lassen kann, gegen eine "Servicegebühr" versteht sich. Die Suche wird diesbezüglich helfen. 
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von Blondinenfreund
... Ich habe seit 2001 einen o2 Genion Vertrag ( BSW RV mit 5,00 € Gutschrift im Monat ).
1.) Kann ich als Bestandskunde den "Genion Online Ohne Handy" abschliessen?
...
Grundsätzlich spricht nichts dagegen.(*) Mangels Kontrahierungszwang im privatrechtlichen Bereich, liegt es aber ausschließlich an den Bubble-Männeken, ob sie mit Dir noch einen Vertrag eingehen wollen. 
HTH
muli
(*) Edit:
Gem. den FAQs zu diesem Angebot gilt:
Zitat
...
Kann ich mehrere Mobilfunkverträge von O2 Germany auf meinen Namen laufen lassen?
Jede Privatperson kann maximal zwei Verträge auf seinen Namen abschließen, unabhängig davon, ob es sich um reguläre Tarife oder um Sondervertragskonditionen handelt.
...
Alles anzeigen
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Re: Re: Entscheidung am 3. Mai 2005
Zitat
Original geschrieben von ganymed
Das ist eine LG Entscheidung. ...
Ach kuck, (morgen) ist schon wieder Sonntach. 
Du meinst wirklich die Bubble-Männeken gehen eine Instanz höher (sofern sie überhaupt zugelassen wird/werden muß), bei der klaren Rechtslage, wie sie vom EuGH vorgegeben wurde? Obwohl, zuzutrauen ist's ihnen.
Und was den Terminus "letzte Runde" anbelangt, ist es einfach eine Frage der Betrachtungsweise: Es ist die letzte Runde in dieser Instanz. 
Gruß
muli
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Entscheidung am 3. Mai 2005
Das Warten hat ein Ende, es geht in die letzte Runde.
Die VZ HH gibt bekannt:
Zitat
Falsche Euro-Umrechnung bei O2 (VIAG): Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbraucherzentrale Hamburg - Entscheidung am 3. Mai 2005
In dem Streit um die falsche Umrechnung und die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen O2 hat das LG München nunmehr eine Entscheidung für den 3. Mai 2005 angekündigt.
...
Quelle
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Grundsätzlich solltest Du IMHO auch berücksichtigen, daß es in der PKV keine Familienmitversicherung gibt. D.h. Frau/Kind(er) müssen in der PKV mit eigenen Beiträgen versichert werden.
Weiterhin hat der Gesetzgeber die Rückkehr in die GKV massiv erschwert, damit sich die Versicherten nicht immer je nach aktueller Lebenssituation die Rosinen rauspicken, IMHO zu Recht. Also, einmal PKV in der Regel immer PKV.
IIRC müssen die PKVen für Rentner/Ältere einen günstigen Tarif anbieten, in den diese ggf. wechseln können, wenn sie sich die regulären Beiträge nicht mehr leisten können. Der deckt aber wohl nur das minimalste Risiko ab.
HTH
muli
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Zitat
Original geschrieben von loco.joe
.... Vielleicht bekommt man es ja sogar als Duo zu meinem bestehenden Privat-Vertrag hin, ...
Das sollte machbar sein. Das entsprechende Formular für die nachträgliche Zusammenlegung (IMHO müssen beide Verträge auf den gleichen Namen lauten, insofern Loop vorher umschreiben) wurde vor noch nicht allzulanger Zeit im Provider-Forum gepostet. Die Suche findet es bestimmt. 
HTH
muli
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Zitat
Original geschrieben von alex5652
.... Und da kommen nunmal nur die D-Netze in Betracht ...
Quatsch. Auch die D-Netze nutzen in Ballungsräumen GSM 1800, da wäre man dann als "Hochansprüchler" schön angeschmiert, wenn man sich gerade in so einer Zelle aufhält und nicht telefonieren kann.
Gruß
muli