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Original geschrieben von SonyT610
..., weil eine Kündigung eine sensible und manchmal mitunter auch eine kostenbetreffende Angelegenheit ist, wenn sie nicht ordentlich eingeht.
Da wir in der ordentlichen Bundesrepublik leben, könnte man davon ausgehen, dass es eine Sonder-Kündigungs-Faxnummer gibt. ...
Nein, davon könnte man nicht ausgehen. Eine Kündigung ist, wie die Juristen sagen, eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Der Absender muß den Zugang beweisen (§ 130 BGB). Als Absender eines Faxes kannst Du IMHO den Zugang nicht beweisen, da dieser nicht in Deinem Machtbereich liegt. Ein Sendeprotokoll beweist (wenn überhaupt) nur, daß das Fax abgeschickt wurde, nicht aber, daß es auch angekommen ist.
Da wir aber, wie Du zu Recht sagst, "in der ordentlichen Bundesrepublik leben", hat diese auch ordentliche Möglichkeiten geschaffen, daß der Zugang derartiger Willenserklärungen bewiesen werden kann. Der BGH hat bereits 1957 sinngemäß ausgeführt, daß derjenige der jeden Streit über den Zugang einer derartigen Willenserklärung vermeiden will, förmlich zustellen kann oder er schickt zumindest ein Einschreiben mit Rückschein. In den meisten Fällen genügt lt. BGH auch ein einfaches Einschreiben, da der entsprechende Übergabenachweis von der Post 2 Jahre aufbewahrt wird (Quelle: BGH NJW 1957, 1230).
So und nicht anders ist das in einem unserem Rechtsstaat. 
Gruß
muli
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Original geschrieben von Axelchen
Solange ein Vertrag läuft, kann man eine Kündigung immer noch zurücknehmen. ...
Was aber, wenn o2 dann nicht mehr will, d.h. wenn sie der Kündigungsrücknahme nicht zustimmen, weil sie so möglicherweise einen "ungeliebten" Vertrag (bspw. Altvertrag und/oder Vertrag mit wenig Umsatz) loswerden?
IIRC wären sie rechtlich auf der sicheren Seite, denn die Rücknahme der Kündigung, ist im Gegensatz zur Kündigung selbst, keine einseitige(empfangsbedürftige) Willenserklärung.
Gruß
muli
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Gerade ist folgende interessante Meldung bei mir aufgeschlagen:
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T-Mobile muss Handy-Preis erstatten
Gericht verurteilt Branding
Erstmals hat jetzt ein Gericht ein Mobilfunkunternehmen wegen Brandings verurteilt. T-Mobile muss Michael B. den Kaufpreis fuer ein in der Programmierung veraendertes Siemens A60-Handy erstatten. Der Potsdamer hatte das Mobiltelefon samt Guthabenkarte fuer seine Tochter gekauft. Kostenpunkt: 79,95 Euro. Doch schon bei der ersten Benutzung gabs Aerger: Beim Druck auf die Taste links unterhalb des Displays baute das Handy sofort eine kostenpflichtige Verbindung ins Internet auf. Eigentlich laesst sich die Funktion der Taste bei Siemens A60-Handys frei waehlen. Nicht so beim Handy aus dem T-Punkt-Laden. Das ist ein Mangel, urteilte jetzt das Amtsgericht Potsdam und gab T-Mobile auf, den Kaufpreis zu erstatten.
Die vollstaendige Meldung finden Sie unter:
http://www.test.de/online/computer_telefon/1246303.html
Bemerkenswert ist, daß das Urteil rechtskräftig ist (da Versäumnisurteil)!
Gruß
muli
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Original geschrieben von Blondinenfreund
... das 1.Handy mit Genion Tarif muss immer in der Homezone bleiben, ganz wichtig! ...
Um es etwas genauer zu formulieren: Das Handy muß in der Homzone eingebucht sein. Nicht das jemand auf die Idee kommt, daß ein Handy welches in der Homzone liegt aber ausgeschlatet ist, sich in der Homzone befände. 
Gruß
muli
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Re: Re: Re: o2 dreht mal wieder...
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Original geschrieben von Abakus
o2 hat tatsächlich das Guthaben auf 0 gesetzt. ...
IIRC wurde hier berichtet, daß in diesem Fall das Guthaben im Kontocheck noch angezeigt wird. Bei einer derartigen "Teil-Deaktiveierung" kann man noch vorhandenses Guthaben verSMSen oder durch Aufladung (Überweisung von 1 Cent würde genügen) reaktivieren. Dadurch würde sich auch die Laufzeit des Gesamtguthabens wieder auf 1 Jahr belaufen.
Gruß
muli
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Original geschrieben von Vodaföhn
.... Sicherheitshalber kann man sich aj dann zur Überprüfung kurz ausloggen und wieder einwählen, denn da bekommt man die Meldung wo man sich befindet ...
Ja nee is klar, und verbrät damit den angefangenen "supergünstigen Taktblock" (10 Min. bzw. 1 MB :flop: ).
Gruß
muli
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Re: o2-Karte in t-mobile-handy mit netlock?
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Original geschrieben von todoha88
... Kann ich dieses handy mit meiner o2-karte (mittels o2-d1 roaming) auch nutzen oder gibt es da irgendwelche probleme (rechtlich oder technisch). ...
Solange der Net-Lock nicht entfernt wurde, wird die o2-Karte vom Gerät nicht angenommen. Ergo, Du hast ein technisches Problem.
HTH
muli
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Re: O2 Online: Absolute Frechheit bei Portierung !!!
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Original geschrieben von holypipe
... Hat einer ne Idee wie ich vorgehen kann? ...
Poste Dein Problem in die Liste o-two-problem (yahoo-groups) von Henning Henning Gajek: o-two-Mailinglisten
HTH
muli
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Re: VVL bei freiem Händler ?
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Original geschrieben von supercracker
Hat einer noch ein paar Adressen, ...
Ja, das Werbeforum hat massig. 
Gruß
muli
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Re: Es tut sich leider was...
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Original geschrieben von Goody
... Außerdem wurden bei mehreren alten, grünen Karten das Gültigkeitsdatum auf den 20.02.2005 angehoben. ...
Genau einen Tag also nach Ablauf der Widerspruchsfrist: Zufall?
Bei meiner grünen Loop Karte (Aktivierung vor 15.11.2002) wurde nun das Gültigkeitsdatum auf den 20.02.06 angehoben, nachdem es zum Jahresanfang von "noch ein Jahr gültig" auf den 10.01.06 geändert wurde. Ob zwischenzeitlich, wie bei Goody, auch der 20.02.05 drin war, vermag ich nicht zu beurteilen, da die Karte längere Zeit nicht eingebucht war.
Ebenso kann ich nicht sagen, ob ich von der aktuellen Umstellung betroffen bin, da mir mangels Einbuchung keine SMS zugegangen ist und ich von einem vorsorglichen Widespruch abgesehen habe. Wie sieht es bei denjenigen aus die es schriftlich haben, daß sie von der Umstellung nicht betroffen sind - welches Gültigkeitsdatum wird bei diesen Karten angezeigt?
Gruß
muli