Beiträge von muli

    Re: Re: Mietminderungsfrage


    Zitat

    Original geschrieben von bo1984
    ..., meine gelesen zu haben es darauf im allg. 20% gibt! :)


    Wohl nicht mehr richtig in Erinngerung, den Prozentsatz? ;) Goggeln mit entsprechenden Suchbegriffen (bspw.: Mietminderung, Tabelle) bringt einen recht schnell weiter. ;) Eine ergoogelte Quelle spricht von 3% Mietminderung, wenn der Balkon nicht nutzbar ist.


    HTH


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Klose1
    Würde ich gar nicht so unteschätzen. ...


    Mache ich auch nicht, allerdings kann ich rechnen. IIRC hast Du nur ein Anrecht auf den gesetzlichen Zinssatz. Dieser liegt, da Du Verbraucher bist, 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Dieser wiederum liegt aktuell bei 1,3 % (siehe http://www.bundesbank.de "Aktuelle Zinssätze"), also kannst Du von Vobis 6,3 % aus 89 Euro für x Tage Schadenersatz verlangen. Da ich nicht weiß, wieviele Tage Vobis bei Dir in Verzug ist, rechne es Dir selbst aus, wenn Du noch immer der Meinung bist, daß sich eine Klage lohnen würde.


    Man könnte aber auch überschlägig für eine HDD rechnen: 100 Euro zu 6% macht 6 Euro pro Jahr, mithin ca. 0,50 Euro Schadenersatz pro Monat und bestellter Platte. ;)


    Gruß


    muli

    Sofern die Rufnummer nicht portiert wurde, kann man doch über die Vorwahl+Rufnummer bei der RegTP herausbekommen, welchem Provider sie gehört. Auf den Seiten der RegTP finden sich die Rufnummernblöcke, die den einzelnen NB/Providern zugeteilt wurden.


    In den Mobilfunk-FAQ von Henning Gajek ist diese Info evtl. auch enthalten (siehe HLR.FAQ)


    Gruß


    muli

    Re: O2 SMS Infodienst für Netzvorwahl


    Zitat

    Original geschrieben von harle
    ...Könnt ihr mir sagen, wie die kostenlose SMS Nummer bei O2 lautet, um herauszufinden, in welches Netz man anruft? ...


    Meinst Du die Rufnummern Abfrage bei Anbieterwechsel in Deutschland? siehe TT-Info-Forum-Provider ebenda. ;)


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von steephan
    ... Die Tchibo Mobilfunk SIM Karte können Sie NUR mit einer Tchibo
    Guthabenkarte
    (erhältlich in unseren Tchibofilialen) aufladen: ...


    Das ist offenbar die offizielle Version, im langen Tchibo-thread wurde dagegen berichtet, daß es mit Loop-Up-Karten funktioniert.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Klose1
    ..., aber schlimm ist, dass sie dann wissentlich die falsche Ware geschickt haben und man dann schon bezahlt hat. So etwas nenne ich Zinsentzug...


    Du kannst ihnen ja Deinen (Zins-)Schaden in Rechnung stellen, ggf. sie darauf verkagen, das lohnt sich bestimmt. :rolleyes: ;)


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    ... Tchibo ist sehr wohl ein NB, wenn auch nur ein virtueller ;)


    Nein, sie haben auch kein "virtuelles Netz" (z. B. keine eigene Vorwahl), sondern verkaufen lediglich einen Prepaid-Tarif des NB o2. Wie gesagt, das steht auch im anderen "Tchibo-thread".


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von jonasm
    Wahnsinn. Warum postet du das nicht in dem anderen Thread?


    Die Frage muß lauten: Warum postet er derartige Wiederholungen überhaupt? BTW, Tchibo ist kein Netzbetreiber, das steht aber auch im anderen thread.


    @mods: Bitte ein Schloß


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Rolli
    weitere diskussionen erübrigen sich...


    Warum sollen die sich erübrigen? Das hättest Du wohl gerne. :flop: Die aktuellen FAQ gelten für aktuell abgeschlossene Verträge, der thread-Ersteller hat aber explizit für einen Alt-Vertrg nachgefragt. IMHO sind die alten FAQ Vertragsbestandteil und die Bubble-Männeken können sich nicht so einfach für die Alt-Verträge aus dieser Bestimmung herausstehlen.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Taylormade
      muli:


    Nicht ganz korrekt ist, dass man mit nem Einschreiben den Zugang beweisen kann. Man kann damit nur beweisen, dass der Brief weggeschickt wurde, nicht jedoch den Zugang. ...


    Nicht direkt, man kann aber bei einem Einsschreiben im I-Net abfragen (bzw. telefonisch anfragen), wann das Einschreiben zugestellt wurde. Insofern der Empfänger den Empfang nicht verweigert hat, kann man von der Post eine entsprechende Bestätigung anfordern (Vorgehensweise u. Kosten siehe Rückseite des Einlieferungsscheins) und hat dann seinen Beweis. Wegen der möglichen Annahmeverweigerung empfehle ich zwischenzeitlich aber ein Einwurfeinschreiben per Postkarte. Warum? Wegen dem "Pferdefuß". (siehe hier)