Beiträge von muli

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    Original geschrieben von manuelr
    Wohn seit 2 Jahren unangemeldet in einer anderen Stadt. Mehr aus Faulheit. ...


    Dann hat auch Dein Vermieter gegen die Meldepflicht verstoßen. Dieser Verstoß stellt IIRC eine Ordnungswidrigkeit dar, die sowohl für den Mieter wie auch den Vermieter eine Geldbuße nach sich ziehen kann.


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von Hilfsprofi
    ..., da es den früher nur zusammen in einem Duo gab.


    Nee, nee, nicht deswegen, sondern weil es die Bubble-Männeken einfach immer noch nicht hinbekommen ihre Systeme ordentlich (und hier rechtzeitig zur Produkteinführung) zu programmieren. Da gibt es genug Beispiele - o2 can't do eben. :(


    Gruß


    muli

    Re: Durchführung der Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung für Kinderlose?


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    Original geschrieben von Martyn
    ...Sondern es geht mir darum das man somit nur die einfach Wirkung hat, das die Pflegeversicherung mehr Input bekommt. ...


    Noch mehr Geld in eine absolut marode Versicherung stecken?


    Die Pflegeversicherung gehört von Grund auf reformiert! Im übrigen halte ich es für nicht in Ordnung, was da beschlossen wurde. Das Verfassungsgericht hatte gefordert, Eltern besser zu stellen. Stattdessen werden Kinderlose belastet. Ich habe erhebliche Zweigfel ob dies letztendlich rechtlich durchgehen wird, denn es gibt genug unfreiwillig kinderlose Personen, die von der Belastung ebenfalls betroffen sind.


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von steephan
    ... Weiß jemand, ob man mit der Tchibo-Karte auch Faxe empfangen kann, wenn das Handy an einem Notebook z.B. angeschlossen ist? ...


    Das geht bei o2 nicht mal mit einer Vertrags-SIM, es sei denn man bestellt eine separate Fax-Rufnummer. Daher ist zu vermuten, daß es mit den o2/Tchibo-Prepaid-SIMs nicht funktionieren wird.


    Gruß


    muli

    Re: o2: DMP nicht mehr verfügbar.


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    Original geschrieben von Hightower2004
    ...wer die Aktion jedoch anklickt landet in der Leere. Das war's denn wohl. :(


    Muß nicht sein, kann auch ein Programmierfehler der Flash-Seite sein, wenn man im Nirvana landet.


    Gruß


    muli

    Re: O2 Flatrate Nokia 6230, K700i


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    Original geschrieben von Heenk
    So, ich hab nun auch diese O2 WAP Flatrate und würde diese natürlich zum Surfen mit meinem NB nutzen. ...


    NB = Notebook? :rolleyes: Schon gelesen: klick?


    Wird wohl bald ein Schloß hier auftauchen (wie dort).


    Obwohl ich es eigentlich nicht verstehe. Die entsprechende Fußnote (siehe FN 3) lautet:

    Zitat


    Für einen mtl. Aufpreis von 4,95 EUR können Sie so oft Sie wollen WAP-Seiten aufrufen sowie WAP-E-Mails über den E-Mail Dienst von O2 im O2 Active Portal erstellen, abfragen, weiterleiten und verwalten. Über eingehende E-Mails auf Ihrem E-Mail-Account von O2 werden Sie mit bis zu 5 SMS/Tag (bis zu 40 Zeichen/SMS) kostenlos benachrichtigt. Das Surf & E-Mail-Pack ist nur mit einem WAP- und UMTS/GPRS-fähigen Handy, nur mittels UMTS/GPRS von O2 über das O2 WAP-Gateway und nur für Inhalte, die originär mit einem WAP-Browser dargestellt werden, nutzbar. Dateianhänge können nicht dargestellt werden. Alle sonstigen Zugriffe sowie Entgelte für Premium Dienste (wie z.B. Downloads von Logos, Klingeltönen oder Games) werden gesondert berechnet.


    Insofern man davon ausgeht, daß das surfen mit PC/NB nicht unter Satz 3 fällt, sehen die Bubble-Männeken eine Berechnung der "sonstigen Zugriffe" vor. Das surfen mit dem PC/NB ist also explizit erlaubt, man muß nur extra dafür bezahlen (Satz 5). Daß die Bubble-Männeken die Unterscheidung technisch nicht auf die Reihe bekommen, ist deren Problem. Ein Mißbrauch kann IMHO jedenfalls Kunden die per PC/NB surfen nicht unterstellt werden.


    Just my 2 Cents.


    Gruß


    muli

    Re: Re: ZDF Wiso zu Tarifänderung


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    Original geschrieben von loco.joe
    ... Das mit den Prepaid-Karten und der willkürlichen Umstellung ohne Befragung und Information des Kunden (wenigstens informieren sollte man den Kunden) ist ja nur die sog. Spitze des Eisbergs....


    Wieso, die E-liens hatten doch per SMS informiert? *duck*:rolleyes:*duck*


    Die heutigen Bubble-Männeken waren doch im Rahmen der /T/Euroumstellung ihrer Vertragskunden noch viel einfallsreicher. Keinerlei Info bzgl. Gebührenerhöung, stattdessen in der Rechnungsbeilage folgende Falschaussage:

    Zitat


    ..Über die Darstellung der Rechnungsbeträge in Euro hinaus ändert sich für Sie nichts. ..


    Naja, dafür wurden sie vom Budesverband Verbraucherzentrale erfolgreich abgemahnt! Und der Rest der Geschichte (Verfahren vor dem LG München I und dem EuGH ) ist ja auch hinlänglich bekannt.


    Bleibt noch anzumerken, daß die E-liens wenigstens jedesmal wenn sie die Preise erhöhten anstandslos eine SoKü akzeptierten, im Gegensatz zu den Bubble-Männeken, die im Einzelfall sogar versucht haben, Grundgebühren eines außerordentlich gekündigten Vertrages vor Gericht einzuklagen, was aber mißlang.


    Gruß


    muli