Beiträge von muli

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    Original geschrieben von Klose1
    Also, wie sieht jetzt das Fazit aus?
    Sind die vobisfritzen jetzt den Vertrag für die 2.5 er platten mit uns eingegangen, weil die die ware verschickt haben? ...


    Nein, definitiv nicht. Mit der Vesendung einer anderen Ware haben sie ein neues Vertragsangebot gemacht, welches der Käufer nun annnehmen kann oder auch nicht. Dies hatten wir hier bei anderen "Schnäppchen" schon mehrmals so heruausgearbeitetet.


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von Martyn
    ... Imho kann eine blaue o2 SIM auch nicht mehr als eine grüne LOOP SIM, ...


    Doch, sie kann mehr. Z.B. kann sie mehr SMS speichern, sie hat ein größeres Telefonbuch und man kann die PIN-Abfrage ausschalten.


    Gruß


    muli

    Re: Prepaid mit 16?


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    Original geschrieben von BigTimmääää
    ... Oder könnte ich mir schon eine holen? Bin 16! ...


    Ja, ich kenne keinen Netzbetreiber/Provider der das nicht machen würde.


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von Martin Kissel
    ... Vergiß nicht die 10 sekündigen 3-Cent-Gespräche, die bis zur Umstellung auf vier Nachokommastellen kostenlos waren. ;)


    Mit dieser Umstellung meinst Du wohl die Umstellung der Rechnung auf 4 Nachkommastellen. Diese Umstellung hat mit der Eurorundung absolut überhaupt nichts zu tun! Wenn VIAG bereits vor der Euroumstellung den Rechnungsausweis mit 4 Nachkommastellen vorgenommen hätte, wäre schon damals ein 10 sekündiges 5-Pf.-Gespräch nicht kostenlos gewesen.


    Im übgrigen wurde bisher kein Beweis erbracht, daß diese Gespräche tatsächlich kostenlos waren. Bisher ist nur klar, daß sie im EVN nicht ausgewiesen wurden. Da die Bubble-Männeken ja nach eigenen Angaben schon immer intern mit 5 Nachkommastellen rechnen, ist meine Vermutung, daß diese Gespräche in der bisher auf 2 Nachkommastellen gerundeten Gesamtsumme der Gespräche enthalten waren.


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von NoNick
    Zumal korrekt gerundet wurde. o2 hatte also gar keine andere Wahl.


    Bsp. Du führst ein Gespräch im Monat. Das wird auf der Rechung aufgeführt und von DM auf EUR gerundet. Muß ja. Der zu buchende Betrag wurde gerundet. Also korrekt. Warum das ganze also nicht auch bei 100 Gesprächen im Monat?
    Meines Erachtens sind das dann ebenfalls zu buchende Beträge.


    ...aber ich bin kein Jurist.... (also Muli - sei nachsichtig mit mir... ;) )


    Isch glaub' isch grieg die Plag. ;) Also nochmal von vorne:


    Ein Gespräch ist ein zu buchender und zu bezahlender Betrag, diesen hätte VIAG meiner Meinung nach auch runden dürfen, ein Gespräch taucht ja (verbucht) im EVN auf. VIAG hat aber nicht Gespräche sondern Tarife gerundet. Ein Tarif ist zum Beispiel 5 Pfennig/Minute oder 3 Cent/Minute. Wie man leicht an den Einheiten erkennen kann, sind dies keine zu buchenden oder zu bezahlenden Beträge. Es gibt keine Banknoten oder Münzen die auf DM/Minute oder Pfennig/Minute oder neuerdings :) auf Cent/Minute lauten. Auch kann man bspw. mittels Überweisungsformular nicht 10 Cent/Minute überweisen und in der Buchhaltung gibt es keine Konten, die auf derartige Einheiten lauten, mithin können solche Einheiten weder verbucht noch bezahlt werden. Weil es sich also bei diesen Einheiten nicht um "zu buchende oder zu bezahlende" Beträge handelt, hätten die Bubble-Männeken diese auch nicht runden dürfen. Endlich kapiert? Wenn nicht, lese Dir meine Postings hier im thread nochmals durch, ich hab's schon zig mal erläutert. Das war bestimmt das letzte mal.


    Im übrigen hat dies mit Juristerei relativ wenig zu tun, mit ein bischen logischem Denken hätte, neben den anderen Netzbetreibern, auch VIAG drauf kommen können. Aber IMHO wollten sie nicht, sie wollten einfach frech unter dem Denkmantel der Euroeinführung eine Preiserhöhung durchziehen (@ Martin Kissel: also eine versteckte!) und die Kunden abzocken, nicht mehr und nicht weniger. :flop:
    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von Martin Kissel
    Du meinst jetzt wahrscheinlich die Rundung von 5 Pfennig auf 3 Cent? Klar ist das ne Erhöhung, im Gegenzug wurden aber auch andere Sachen günstiger. Und Ortsgespräche zur Freizeit in der Homezone waren unter 10 Sekunden (bei 10/10) sogar komplett kostenlos.
    Von einer versteckten Preiserhöhung kann eigentlich keine Rede sein.


    Wenn es keine versteckte Preiserhöhung war, aber wie Du selbst schreibst "ne Erhöhung", warum hat dann damals VIAG nicht nach Abmahnung der VZ HH auf die Erhöhung verzichtet? Warum haben Sie sich dem Prozeß gestellt? Warum wollen es die Bubble-Männeken nun immer noch nicht einsehen, daß es eine, wie bereits die EU-Kommission, Herr Solbes Mira, im Dezember 2001 (!)festgestellt hat, "schlichte Preiserhöhung" ist? (Bekanntmachung im Amtsblatt der EU im Mai 2002).


    Wenn es also eine normale, enfache, schlichte, simple oder nur ne Erhöhung ist, warum steht dann o2 nicht zu dieser Erhöhung und sagt, ja es ist eine Erhöhung? Und warum benachrichtigen sie dann in der Folge ihre Kunden nicht gesetzeskonform über diese Erhöhung? Und warum lassen sie in der weiteren Folge ebenfalls nicht gesezteskonform sonderkündigungen? Ach ja natürlich ich vergaß, weil von einer versteckten Preiserhöhung kann eigentlich keine Rede sein.


    Ach noch was, weil Du es "so schön" eingestreut hast: Im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses ist es für eine SoKü unerheblich, ob bei Preiserhöhungen im Gegenzug auch Preise gesenkt wurden. Aber das weißt Du... :flop:


    :mad: muli :mad:

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    Original geschrieben von Marcello80
    Deinen Anwalt musst schon Du selber Zahlen :D
    Außer du hast Rechtschutz ...


    Quatsch! In zivilrechtlichen Verfahren werden dem Unterlegenen sämtliche Kosten des Rechtsstreits aufgebürdet, mithin auch die RA-Kosten des Gegeners. Nur im Arbeitsrecht ist das anders.



    Zitat

    Original geschrieben von Marcello80
    ...
    muli
    Na logo, ich hab auch noch nie nen Fall gehört bei dem ne abgewiesene Klage zu Lasten des Angeklagten gefallen wäre ;) ...


    Hast Recht, kann wirklich nicht sein, daß Du sowas schon gehört hast .... Angeklagte kommen nämlich ausschließlich im Strafrecht vor, hier jedoch geht es um eine zivilrechtliche Angelegenheit. ;)


    Scheinst Dich ja wirklich gut auszukennen mit der Juristerei. :rolleyes:


    Gruß


    muli