Beiträge von muli

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    Original geschrieben von News_GmbH
    Es wird eben hier leider versucht, dass Maximum aus dem AWP herauszukitzeln.


    Nicht unbedingt, wenn man bspw. von einem Gespräch ausgeht, welches um 21:55 beginnt und das eine Stude dauert. Ich finde es für ein derartiges "Normalgespräch" schon wichtig zu wissen, ob es nun kostenlos ist, oder ob man 55 Minuten zu Tarifeinheiten dafür bezahlen muß.


    Gruß


    muli


    Mit der Neuauflage hat es IMHO nichts zu tun, letzte Woche war diese Prämie definitiv noch bestellbar, seit Montag ist sie jedoch verschwunden. Liegt es evtl. an den Wartungsarbeiten, die über das Wochenende durchgeführt wurden? :rolleyes:


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von Seal1
    ... Habe den Eindruck, dass bei der ganzen Diskussion eine eigenartige Doppelmoral vorherrscht.


    Dann ist Dein Eindruck IMHO falsch. Ich jedenfalls hatte seinerzeit VIAG aufgefordert, mir vertragsgemäße Rechnungen zu stellen, d. h. keine Preiserhöhungen aber auch keine Preisermäßigungen getreu dem Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten. Ich denke, daß jeder der sich gegen die unberechtigte Preiserhöhung wehrt, dies so akzeptieren wird und nicht auf Almosen des Netzbetreibers angewiesen ist geschweige denn diese fordert.



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    Original geschrieben von DirkP
    ... Sollte es zu gunsten der Kunden ausfallen und man das Geld nur bekommt, wenn man es einklagt, dann müsten doch die entstehenden Kosten (Anwalt + Gericht usw.) O2 tragen, oder? ...


    Ja, sofern der Richter des Amtsgerichts der Klage statt gibt. Ein Richter hat, wenn man dem Schreiber glaubt, im umgekehrten Fall (o2 hatte geklagt) sogar schon vorausschauend die Klage abgewiesen. :top: Auch in diesem Fall mußte wohl o2 die kompletten Kosten übernehmen.


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von Bigdecision
    ... Vertrag bei T-Mobile läuft noch bis Anfang Dezember (wann (oder ob) muss ich den kündigen?)


    Kündigen mußt Du den Vertrag i.d.R. 3 Monate vor Ablauf (siehe Deine damals akzeptierten AGB), möglicherweise bist Du also schon zu spät dran. Unabhängig von der Kündigung, d.h. wenn Dein Vertrag fristgerecht gekündigt ist, kannst Du die Portierung, IIRC, 4 Wochen vor Ablauf des Vertrages bis 3 Monate nach Ablauf des Vertrages beantragen.


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von NoNick
    Hier die Stellungnahme von o2 zu dem Urteil...


    Arghh, daß sie es noch immer nicht einsehen wollen und nun gar meinen das Urteil sei ein Erfolg für sie. :mad:


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    Original geschrieben von NoNick
    ...mal sehen wie das Landgericht München jetzt entscheidet... Aber das kann dann wieder dauern.


    Wie oben gepostet, die VZ HH sagt, daß das Landgericht an die Rechtsaufassung des EuGH gebunden ist. Dauern sollte es jendenfalls nicht mehr allzu lange, damit man ggf. noch dieses Jahr (Verjährung!) seine Ansprüche mit Rechtssicherheit einklagen kann.


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    Original geschrieben von NoNick
    Und der Kreis der Kunden, welche es betrifft wird immer kleiner....


    Nö, wieso? Jeder, also auch ehemalige Kunden, können die zu Unrecht erhobenen Gesprächsgebühren zurückfordern, ggf. einklagen.


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von Shani Ace
    ... Und man sollte nicht vergessen, dass man eben erst bei Vertragsende die Nummer portieren kann - seit der Einführung der Rufnummernportierung sind, wie Brainstorm es schon erwähnte, aber noch keine 2 Jahre vergangen. ...


    Das ist kein Argument. Bereits am ersten Tag des Inkrafttretens der entsprechenden Verordnung (01.11.2002) konnte die MNP in Anspruch genommen werden und auch an diesem Tag, wie an jedem anderen Tag danach auch, sind Verträge ausgelaufen. Es ist nicht so, daß nach Start der MNP noch 2 Jahre gewartet werden muß, bis die ersten Verträge auslaufen, die MNP kann auch mit "Altverträgen" vorgenommen werden.


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von NoNick
    Wie schön, dass Herr Hörmann davon ausgeht. Warten wir es mal ab. :) ...


    Ja genau, da sehe ich auch ein Problem. So wie ich die Bubble-Männeken einschätze, werden sie möglicherweise auf stur schalten und darauf warten, bis die Kunden ihre berechtigten Forderungen einklagen. Dann hast Du Dich evtl. darüber zu früh gefreut, daß das Thema erlädigt wäre. ;)


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von NoNick
    OK, Thema erledigt. Ich sag ja Geld für nix rausgeworfen....


    :confused: Wieso Thema erledigt? Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZ HH), die die ganze Angelegenheit für uns Verbraucher durchkämpft, sieht dies anders als Dow Jones Newswires im FAZ.NET-Artikel. Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg geht davon aus, daß o2 allen betroffenen Kunden die zu viel berechneten Gebühren automatisch erstattet. Und diejenigen Kunden die eine SoKü durchgezogen haben, sind nun auch auf der sicheren Seite:



    Quelle


    Wieso soll da Geld für nix rausgeworfen worden sein. Die Kosten hat der Verlierer zu tragen und das sind die Bubble-Männeken! :D:D:top:


    Gruß


    muli


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    Zitat

    Original geschrieben von NoNick
    ... Muli freut ich bestimmt schon.... :D


    Stimmt, das Urteil freut mich tierisch. :D Es entspricht nämlich rechtlich dem, was wir "kleine Verbraucher" bei HK, im teltarif-Forum und hier beim TT herausgearbeitet haben und es ist eine peinliche Niederlage für die hochbezahlten Voll-Juristen der Bubble-Männeken, IMHO. ;)
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