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Original geschrieben von Newsmaker
... Aber mal eine andere Frage, kann mir zufällig jemand mal sagen, der seinen Vertrag noch nicht verlängert hat, was momentan das K700 bei Vertragsverlängerung mit Genion Power SMS kostet?
Ruf' am besten die VVL-Hotline an, die können es Dir genau sagen, in Abhängigkeit Deiner Kundengruppe. Oder logge Dich in Deinen o2-Account ein und schau' unter Vertragsverlängerung, falls Du dazu schon berechtigt bist (4 oder 5 Monater vor Vertragsablauf).
Gruß
muli
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Original geschrieben von Sascha057
... Aber es geht ja auch darum das mir bei Vertragsabschluss nicht gesagt wurde das ich eine kostenpflichtige Nr. anrufen muss. ...
Möglicherweise wurde es Dir "nicht gesagt", ich gehe aber davon aus, daß dies schriftlich in Deinen Vertragsunterlagen festgehalten ist. Die Bubble-Männeken schreiben dies ja in jedwede Publikation rein, da werden sie es ausgerechnet in Deinem Vertrag weggelassen haben? 
<edit>
Ach ja, das fällt mir gerade ein: Wurde Dir mit dem Vertrag eine damals aktuelle Tarifbroschüre zugeschickt oder hast Du zumindest im Vertrag unterschrieben, daß Du eine solche erhalten hast, bzw. daß Du die derzeitig gültigen Konditionen akzeptierst? Dann hast Du der kostenpflichtigen Hotline auch zugestimmt. Falls nicht, und wenn Du es beweisen kannst, dann sind Dir die Bubble-Männeken zum Schadenersatz verpflichtet und zwar in Höhe der von Dir aufgewendeten Telefonkosten für die kostenpflichtige Hotline. Nun liegt es an Dir...
</edit>
Gruß
muli
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Original geschrieben von A.Kordis
... Wo ist denn ohne Helm das Problem? ...
Das frage ich mich in letzter Zeit auch immer wieder mal, jedoch in einem anderen Sinn: Wieso ist es erlaubt ein Quad ohne Helm zu fahren? :confused: Gesetzteslücke? :confused: Ich denke, wenn man mit so einem Teil einen Frontalzusammenstoß mit einem Auto hat, oder einem Auto in die Seite fährt, wäre man mit einem Helm ganz "gut bedient". Ich glaube kaum, daß sich der Gesetzgeber dies lange anschaut, bei "Florida Rolf" konnte man ja auch ganz schnell ein Gesetz ändern.
Gruß
muli
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Original geschrieben von DirkP
Was ist TW?
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Original geschrieben von DirkP
... Und ich dachte O2 trickst bei TarifWechsel.
:top:
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Original geschrieben von DirkP
... Ist diese vorgehensweise überhaubt ganz astrein? ...
Was soll daran nicht astrein sein? Dein alter Vertrag ist mit Ablauf der Mindestvertragsdauer ausgelaufen, Dein Netzbetreiber will Dir diesen nur unter bestimmten Bedingungen weiterhin gewähren. Dies ist ein Vertragsangebot, dem kannst Du zustimmen oder es lassen. Wenn Du dieses Angebot nicht annehmen willst, macht Dir Dein Netzbetreiber noch ein paar andere Angobte, die bspw. die Erhöhung des Tarifs für netzinterne Gespräche nach sich ziehen. Auch hier ist es wieder so, ein Vertragsangebot welches Du annehmen kannst oder auch nicht. Niemand kann in DE gezwungen werde, Verträge mit bestimmten Konditionen bei Neuabschluß oder Verlängerung anzubieten - dies nennt sich Vertragsfreiheit! Ich frage mich, wie man darauf kommen kann, daß daran irgendwas nicht astrein sein soll. :confused:
Gruß
muli
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Original geschrieben von nutellatoast
Würde mich mal interessieren, welche Förderung man doppelt bekommt. ...
Doppelt im eigentlichen Sinne bekommt man selbstverständlich keine Förderung, man kann einfach nur die verschiedenen Förderungsarten ausnutzen und bekommt dann mehr. 
Zum maximalem Ausnutzen der VL -> siehe voriges Posting von Erik.
Man kann, so man die Kohle hat noch mehr zu sparen, nochmals Förderung vom Staat abgreifen, indem man 512 Euro (bei Alleinstehenden) oder 1.024 EUR (bei Ehepaaren) jährlich auf einen Bausparvertrag einzahlt. Diesen Betrag fördert der Staat dann mit neuerding 8,8 % (früher IIRC 10 %) Wohnungsbauprämie (WoP). Für diese Förderung darf das zu versteuernde Einkommen nicht über 25.600/51.200 liegen.
Wer bereits einen Bausparvertrag für die VL-Zahlungen hat, kann auf den gleichen Vertrag die Eigenleistung für die WoP einzahlen.
Gruß
muli
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Re: Vorzeitig zu D1 Relax 50) wechseln?
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Original geschrieben von Kuh127
... Ist dies eurer Meinung nach sinnvoll?...
Meiner Meinung nach ist es dann und nur dann sinnvoll, wenn sich, gesehen auf die gesamte (Neu-)Vertragslaufzeit, für Dich ein wirtschaftlicher Vorteil ergibt. Du mußt Dir dir dies unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten einfach ausrechnen, da können wir Dir nicht helfen. Im Zweifel mußt Du eine zusätzliche "worst case"-Berechnung durchführen, für den Fall, daß es den Relax 50 ab.01.10.04 nicht mehr gibt.
Gruß
muli
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Original geschrieben von Erik Meijer
aber er will doch gar nicht Bankkaufmann werden. Er will Sparkassenkaufmann werden *klugscheiß* 
Aus dem Eingangsposting des thread-Erstellers:
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Original geschrieben von chrish191085
... wie sicher ist die übernahme bei der sparkasse nach der ausbildung zum bankkaufmann?
:confused:
muli
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Original geschrieben von TSA
Hab ich Dich damit getroffen?
Nö, nicht im geringsten. 
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Original geschrieben von TSA
Dass es nicht ernst und konstruktiv ist, weiß ich selbst.
Andere "Dumpfbacken" möglicherweise nicht. Die meinen dann tatsächlich, daß man mal schnell bei 'nem Praktikum in einer Bank mächtig Kohle abgreifen könne, ohne das es einer merkt. Daher hätte Deinem Statement ein entsprechender Smilie gut getan, IMHO.
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Original geschrieben von TSA
Aber trotzdem schön, dass Du was gesagt hast.
Bitte, gerne doch. 
Gruß
muli
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Original geschrieben von DagBO
... Ich selbst habe diese Bild nicht gemacht, ging von einer Arbeitskollegin rum. ...
Und die wiederum hat's von 'ner Freundin, deren Tante mit Nichte usw. ... Also, es ist ja hinlänglich bekannt, wie einfach man heutzutage ein digitales Bild faken kann. MHO zu diesem Bild. 
Gruß
muli
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Original geschrieben von strikeme
durch basel2 sind die kriterien für die krediterlangung ja höher gesetzt worden!...
Ein Arbeitsloser bekommt mit oder ohne Basel II keinen Kredit! Ich hatte Deine ursprüngliche Frage dahingehend aufgefasst, was passiert, wenn erwartet wird, daß bestehende Kredite allgemein aufgrund ALG-2 nicht mehr bedient werden können.
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Original geschrieben von strikeme
...und für ganz krasse fälle gibt es ja die privatinsolvenz da schaut die bank nur noch in die röhre !
Jein, da Privatinsolvenz nicht zwingend heißt, daß die Forderungen zu 100 % ausfallen. Die Banken müssen dann aber eine sogenannte Einzelwertberichtigung in Höhe des tatsächlichen Ausfalls bilden.
Gruß
muli