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Original geschrieben von strikeme
... was machen denn die banken wenn viele leute ihre kredite nicht mehr tilgen können auf grund das sie AL2 bekommen. ...
Sofern die Bankvorstände die gleiche Sorge umtreibt, daß aufgrund ALG-2 ein erhöhtes allgemeines Kreditausfallrisiko besteht, können (müssen?) sie dies in ihren Bilanzen mittels Pauschalwertberichtigungen (Definition) berücksichtigen. Diese Abschreibungen mindern den handelsrechtlichen Gewinn, auf die Steuerbilanz hat dies nach Wikipedia keinen Einfluß.
Gruß
muli
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Original geschrieben von Erik Meijer
Das "wenige Ausnahmefälle" stammt nicht von mir. Das hast Du in meine Aussage reininterpretiert. Ich bin nur mal so dreist und behaupte, meine Kunden besser zu kennen als Du...
Klar kennst Du Deine Kunden besser als ich und klar habe ich die "wenigen Ausnahmefälle" in Deine Aussage reininterpretiert. Aber ich kann definitiv beurteilen, daß bezogen auf ca. 4,3 Mio Arbeitlose die arbeitslosen Kunden Deiner Bank die bei Dir in der Summe
- a) Daueraufträge für die Monatskarte für den Verkehrsverbund einrichten und
- b) einen Ersatzkontoauszug anfordern auf denen zufälligerweisese eine Zahlung für den Verkehrsverbund für die Monatskarte zu sehen ist und
- c) bei denen eine Lastschrift vom Verkehrsverbund platzt mit der eine Monatskarte bezahlt werden sollte
eine absolute Minderheit darstellen und Du von dieser Minderheit, IMHO in unzulässiger Weise, auf die Allgemeinheit geschlossen hast.
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Original geschrieben von Erik Meijer
Zu dem reineditierten: 345 plus Hinzuverdienst. Nehmen wir mal an 5 tage die Woche mal 7 Stunden, sind 35 Euro pro Woche. Korrekt? Mal 3 Wochen macht immerhin 140 Euro im Monat. Kosten für ein Monatsticket je nach Verkehrsverbund zwischen 30 und 60 Euro. Reicht das?
Reicht eventuell. So wird aber aus dem Ein-Euro-Job, aufgrund dieser zusätzlichen Aufwendungen ein 0,79-Cent- bis 0,57-Cent-Job! Wird immer "besser", das "Fordern"! :flop: Die Herren "Elite"-Politiker sollten sich mal mit der Theorie des Grenznutzens vertraut machen, dann würden sie keine solchen IMHO unsinnigen Forderungen (Arbeitszwang für 1-Euro-Jobs), an die Arbeitslosen herantragen.
Gruß
muli
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Du sprichst resp. schreibst in Rätseln, zumindest verstehe ich nur Bahnhof und kann Dir daher keinerlei Hilfe bieten.
Gruß
muli
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Original geschrieben von faxe318
.... aber er müsste halt immer darauf zurückgreifen können, wenn er leute braucht ("freiwillige helfer" bei der fußball-wm, schülerlotsen, was weiß ich)=, weil er bezahlt sie ja auch.-
Und Du meinst tatsächlich, daß dies derzeit nicht so ist? Man fährt als (Langzeit-)Arbeitsloser dahin und dorthin und macht sich einen schönen Lenz und muß sich nicht werktäglich (im Sinne des Gesetzes also auch am Samstag) dem Arbeitsamt zur Verfügung halten? Tss, Vorstellungen haben die Leute.
Gruß
muli
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Original geschrieben von DjSelçuk
Was soll ich denn mit 50€ ???...
Nehmen und das Fahrzeug dem zweit-/dritt-höchsten Bieter zu deren jeweiligen Gebot anbieten. Evtl. nimmt es ja einer von diesen ab, dann hättest Du noch noch nicht mal einen Verlust.
Gruß
muli
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Original geschrieben von Erik Meijer
Quite easy: informieren tut mich niemand darüber. Aber a) gibt es Kunden, die für so etwas Daueraufträge einrichten, b) gibt es Kunden, die anrufen und sich entweder nen Ersatzkontoauszug schicken lassen - den ich nochmal gegenchecke oder sich telefonisch über den ein oder anderen Umsatz auf ihrem Konto informieren und c) der unangenehmste aller Fälle: ab und an platzt auch mal eine Lastschrift. ....
Ist klar, und von diesen "wenigen Ausnahmefällen" schließt Du auf die Allgemeinheit.
P.S.: Ich habe in mein obiges Posting noch was reineditiert, evtl. kannst Du Dich dazu auch noch äußern. 
Gruß
muli
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Original geschrieben von faxe318
... vielleicht sollte der staat arbeitslosengeld, alohilfe, sozialhilfe überhaupt nur gegen arbeit auszahlen. wäre doch ein fairer deal.
Ja, der deal wäre in der Tat fair. Die Frage ist eben nur, woher soll der Staat denn die Arbeitsplätze nehmen? Wie "Super-Klement" selbst oft genug betont hat, und eigentlich kann man sich dies auch so zusammenräumen, der Staat kann nunmal keine Arbeitsplätze schaffen! Im Gegenteil, der Staat schafft zunehmend Arbeitsplätze ab, :flop: indem er frei werdende Stellen nicht mehr besetzt, da er selbst kein Geld mehr hat.
Also eine "Super-Idee" von Dir faxe318, leider happert es an der praktischen Umsetzung.

Gruß
muli
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Original geschrieben von Erik Meijer
Wenn ich mal so in meine Kundschaft schaue, da haben viele Langzeitarbeitslose bereits Monatstickets für die Bahn bzw. ÖPNV, ...
Da frage ich mich, woher Du als Banker an der Front das weißt? Also ich sehe keinen Anlass dafür, daß ich meinem Banker, aus welchen Gründen auch immer, darüber informiere, ob ich eine Monatskarte habe. :confused: IMHO klingst Du diesbezüglich sehr unglaubwürdig, um nicht zu sagen populistisch.
<EDIT>
Und wenn sich die Langzeitarbeitlosen im Moment noch ein Monatsticket leisten können, da sie ALG bzw. AlHi beziehen, wird dies eben künftig nicht mehr so sein, da sie ja dann nur noch das wesentlich niedrigere ALG II beziehen. Wie soll man denn bspw. als Single von 345 Euro (ohne Miete und Heizung) leben und sich dann auch noch ein Monatsticket kaufen können? Erklär' das doch mal bitte.
</EDIT>
Gruß
muli
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Original geschrieben von Metzger80
Auszug O2-AGB´s:
[...]
Der Auszug der E-Plus-AGB´s ist für mich doch erschreckend:
[...]
Und weshalb die AGB von den Bubble-Männeken nicht? Die formulieren doch den selben Sachverhalt nur etwas "netter":
Zitat
...Nicht genehmigungspflichtig ist eine Änderung von Entgelten für solche Leistungen, ... die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen anzusehen sind.
D.h. lt. diesen AGB könnten Änderungen jedweder Art die Nebenleistungen betreffen nach billigem Ermessen des Netzbetreibers geändert werden, ohne Mitteilung an den Kunden und in der Folge ohne Genehmigung durch den Kunden und in der weiteren Folge ohne Möglichkeit der SoKü.
Ich denke, wie bereits oben von MrTel erwähnt, daß dies eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt und es sich daher auch um eine unwirksame Klausel handelt. Das Probelm dabei ist eben, daß dies erst durch Gerichte geklärt werden müßte.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von galahad13
... Das gibt glaube ich 3 .- € oder?
Ja, aber das nutzt m55user nichts!
Gruß
muli