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Zitat
Original geschrieben von faxe318
... das bibliothekenargument ist nun wirklich der größte schmarrn
Noch größerer Schmarrn ist IMHO das "Rechtschreibprogrammargument":
Zitat
Original geschrieben von faxe318
.. (und das meiste wird von den rechtschreibprogrammen erkannt). ...
Gruß
muli
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EuGH: Urteilsverkündung am 14. September 2004, 9.30 Uhr
So langsam geht die /T/Eurorundung von o2 in die letzte Runde. Wie die VZ HH heute bekannt gab, hat der der Europäische Gerichtshof mitgeteilt, daß das Urteil am
14. September 2004 um 9.30
verkündet werden wird.
Gruß
muli *mit.dem.heutigen.Tag.ebenfalls.zur.alten.Rechtschreibung.zurückkehrend*
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Zitat
Original geschrieben von Martyn
Vodafone hat ja nichtmal extra was ins Ausland verlagert oder umfiermiert, sie nutzen ja nur das Gesetz. ...
Ach nee? Woher hast Du denn Deine Informationen? Der ganze Deal lief lt. Tagesspiegel über Luxemburg:
Zitat
... Das Mobilfunkunternehmen Vodafone hatte Mannesmann zum Jahreswechsel 1999/2000 in einer Übernahmeschlacht in die Knie gezwungen und für knapp 200 Milliarden Euro übernommen. Die Mannesmann-Aktionäre bekamen VodafoneAktien im Gegenwert von 353 Euro pro Mannesmann-Aktie. Das Mannesmann Aktienpaket wurde von einer Luxemburger Vodafone-Tochter Ende 2000 für 146,9 Milliarden Euro an die deutsche Vodafone GmbH verkauft, was einem Kurs von 309 Euro entspricht. Schon ein Jahr später taxierte die deutsche Vodafone-Gesellschaft den Kurs auf nur noch 200 Euro und nahm die entsprechende steuerliche Abschreibung vor. Das entspricht einem Buchverlust von fast 50 Milliarden Euro. ...
Quelle: Tagesspiegel vom 05.06.2004: Vodafone-Deal kostet den Steuerzahler Milliarden
Meine Meinung zu diesem "Luxemburger Umweg" mit möglicherweise zu hoch angesetzten Kursen und daraus resultierenden Buchverlusten, die nun der Steuerzahler tragen soll, :mad: :flop: habe ich hier schon mal kund getan. Die Attac-Atkion hat IMHO insofern auf jeden Fall ihre Berechtigung!
Gruß
muli
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Re: Cellway -> eigenmächtiger Tarifwechsel
Zitat
Original geschrieben von pinibit
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Jetzt meine Frage:
Soll ich gleich eine Sonderkündigung schreiben?
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Oder muß ich erst zur Rücknahme des Tarifwechsels drängen?
Alles anzeigen
Wenn Du den Vertrag sowieso los haben möchtest, dann schreibe sofort eine SoKü, anderfalls fordere sie schriftlich auf, die nicht genehmigte Tarifumstellung rückgängig zu machen.
Für Kündigungen, auch für SoKü, empfehle ich, diese auf eine Postkarte zu schreiben (Postkarte für die eigenen Unterlagen beidseitig kopieren) und diese per Einwurfeinschreiben zu verschicken. Somit kann man im Bestreitensfalle den Zugang beweisen und gleichzeitig auch den Inhalt, denn ein leeres Blatt/Kuvert kann dann nicht angekommen sein. 
Gruß
muli
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Re: o²online verträge im o²-shop?
Zitat
Original geschrieben von krittopp
ich wei. ich könnte auch im laden fragen, ...
Offensichtlich weißt Du aber nicht, dass man auch die Suche benutzen könnte.
Deine Frage wurde schon hundert mal hier im Forum beantwortet.
Gruß
muli
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Legale Software-Updates über den eigenen PC sind eher selten, IIRC ist es bei zwei, drei Siemensmodellen möglich. I.d.R. können autorisierte Fachhändler SW-Updates vornehmen oder man schickt das Handy an die Herstellerfirma (vorher mit der entspr. Hotline abklären).
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von Hightower2004
Danke. Aber dann verstehe ich den Hype von einigen im Forum nicht, das sie unbedingt jetzt und sofort verlängern wollen.
Nun ja, sie werden ihre Gründe haben.:)
IMHO ist der hauptsächliche Grund, ein ganz bestimmtes und aktuelles Handy zum Sub.-Preis zu bekommen, das man sich sonst nicht leisten könnte.
Gruß
muli
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Re: Re: Re: GEIZ ist geil!!
Zitat
Original geschrieben von Thunderbyte
MEINE HERRN!!! :mad: :mad: Vertrag ist Vertrag. :gpaul: Wie alt bist Du eigentlich??? Dann sei mal froh, dass Du nicht den Kaufvertrag eines Autos "einfach so" unterschrieben hast, weil Du "nur das Auto gesehen" hast. Wenn man etwas unterschreibt, sollte man WISSEN, was man unterschreibt. Wenn mans nicht weiss, sollte mans lassen. Abzockerei ist es definitv nicht, denn es STEHT DRIN!!! MAN MUSS ES NUR LESEN!!!
:mad: Abzockerei ist nur, wenn einen zu hohen Preis für etwas bezahlt, oder im vorhinein nicht ausreichend informiert wurde. BEIDES IST IM VORLIEGENDEN FALL nicht eingetreten --> Ergo SELBER SCHULD!...
@ Thunda: Du scheinst wohl noch nie einen Fehler gemacht zu haben, so wie Du hier rumschreist (Großschrift) und mit mad-smilies um Dich wirfst. Komm' mal wieder runter.
OK, Herbie hat den Vertrag nicht aufmerksam gelesen. Andererseits sollten die Bubble-Männeken auf die Zubuchung des Music-Pack deutlich hinweisen, nicht nur im Kleingedruckten. Das gebietet schon allein die Fairness gegenüber dem Vertragspartner.
Was kann Herbie nun tun? Er kann den Verlängerungs-Vertrag nach den Regelungen über den Fernabsatz im BGB widerrufen. Die Annahmeverweigerung empfehle ich nicht, dadurch befindet man sich im Annahmeverzug und macht sich ggf. schadensersatzpflichtig.
Gruß
muli
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Re: Handy geklaut! Wie den Vertrag kündigen?!
Zitat
Original geschrieben von BennyR1985
... Gibt es für mich nun irgendwelche Möglichkeiten meinen Vertrag zu kündigen . ...
Nein, definitiv nicht! Dein Vertragspartner kann schließlich nichts dafür, dass Dir Dein Handy (welch' Glück ohne SIM
) geklaut wurde.
Kaufe Dir einfach ein neues oder gebrauchtes und/oder einfaches Handy und schon kannst Du die nächsten 20 Monate telefonieren, es sei denn Dein Handy kommt Dir wieder (möglicherweiese wieder ohne SIM
) abhanden.
Gruß
muli