Zitat
Original geschrieben von Marko
... Aber man braucht dies sowieso nicht einzusortieren, solange der Irrtum sinngemäß in eine Kategorie paßt. ...
Doch muß man, spätestens dann, wenn der Anfechtungsgegner die Anfechtung wegen eines nicht näher erläuterten Irrtums nicht anerkennen will.
Also, da Du Dich hartnäckig weigerst einen konkreten Irrtum zu nennen der durchgehen könnte, gebe ich mal meine Einschätzung der Lage ab:
Die Schwester von Runsky hat gemeint sie schließe einen Vertrag mit 125 Frei-SMS ab. Sie hat intern kalkuliert, dass sie dadurch monatlich 24 Euro spart. Sie hat diese Kalkulation dem Verkäufer nicht offen gelegt, den sonst (gehen wir mal davon aus) hätte er sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie diese Frei-SMS bei dem in Rede stehenden Vertrag nicht bekommt. Demnach handelt es sich also um einen verdeckten, internen Kalkulationsirrtum (Laurent Lafleur, Die Willensmängel, siehe Ziffer 4, d, aa), der als Motivirrtum unbeachtlich ist.
Achtung: Keine Gewähr für diese Ausführung, dies ist meine persönliche rechtliche Einschätzung der Ausgangssituation und stellt keine Rechtsberatung dar.
Gruß
muli
P.S.: Gerade wollte ich es noch reinschreiben, die Sache mit dem Schadensersatz, sah dann aber in der Vorschau, dass Henning dies zwischenzeitlich erwähnt hat.