Beiträge von muli

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    ... 5 € zahlst du trotzdem für den Versand!


    Warum sollte man, wenn OTTO einen nicht bestellten Artikel liefert. Es ist deren Fehler, somit sind sie IMHO zum Schadenersatz verpflichtet. Man kann also Versandkosten gegen Schadenersatz aufrechnen.


    [small]Dies stellt keine Rechtsberatung dar, es ist meine persönliche rechtliche Einschätzung der Sachlage.[/small]


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Ballermann
    ... und kann dann für o2 den Kundenservice machen und erklären,warum das nich sein kann


    Da mußt Du dann aber aufpassen, dass Du von o2 nicht abgemahnt wirst. :D
    Ist alles schon da gewesen, war vor noch nicht allzu langer Zeit ein Bericht in WISO in der Rubrik "Das Allerletzte":
    o2 hatte für eine VVL-Aktion diverse Kunden angeschrieben, als "Hotline" aber eine "normale" Telefonnummer eines Kunden angegeben. Der hatte dann Dutzende Anrufe zu beantworten, spielte praktisch "Kundenbetreuung". Davon genervt nahm er einen "dummen" Spruch über o2 auf den AB auf, damit die Belästigungen endlich aufhören. Davon bekam die o2-Zentrale Wind und überzog ihn mit einer Abmahnung samt (teurer) Unterlassungserklärung. :flop:
    "o2 can do", da stimmte der Slogan doch tatsächlich einmal. :flop:



    Gruß


    muli

    Re: DEBITEL unseriös


    Zitat

    Original geschrieben von micky72
    ... Ist es ok, dann wieder Kosten zu verursachen und ein weiteres Inkasso-Büro damit zu beauftragen ? Das ist Geldverschwendung ...


    Die Geldverschwendung ist ja nicht Dein Problem als Ex-Kunde, wenn Debitel der Meinung ist, durch den Einsatz weiterer finazieller Mittel eine Forderung evtl. doch noch durchsetzen zu können, obwohl ihnnen schon zweimal bescheinigt wurde, dass diese Forderung nicht durchsetzbar sei. Wahrscheinlich handeln sie nach dem Motto: "2 Juristen, 3 Meinungen". ;)


    Zitat

    Original geschrieben von micky72
    ... im höchsten Maß nervend ...


    Das sehe ich auch so.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von jansen
    ... Selbst wenn man nämlich den Rückschein des Einschreibens hat kann das immer noch Ärger bedeuten, ...


    Eben, und darum sollte man, wenn es (z. B. aufgrund Zeitknappheit) schon ein ein Einschreiben sein muß, die Kündigung auf eine Postkarte schreiben und diese per Einwurfeinschreiben versenden. Begründung:


    Zitat

    Original geschrieben von mir ;)
    Daher ist IMHO die sicherste postalische Methode eine Kündigung beim Kündigungsempfänger zu platzieren, eine Postkarte per Einwurfeinschreiben. Die Postkarte, damit der Empfänger nicht behaupten kann, in dem Kuvert sei kein Kündigungsschreiben gewesen, und das Einwurfeinschreiben, damit der Zugang beim Empfänger durch die Post dokumentiert wird. ...


    Vor dem Versand sollte natürlich eine Kopie/ein Scan der Postkarte angefertigt werden.


    Gruß


    muli

    "Ach kuck, schon wieder Sonntag"


    Bauer sitzt auf dem Trecker, die BamS steckt im Briefkasten. Davor sagt er noch was, wenn er die BamS selber holen würde, wäre er erst Dienstag (oder so) wieder da.


    Gruß


    muli

    Re: Wie inkl. Minuten einsehen?


    Zitat

    Original geschrieben von KarmaQ
    Gibt es ne andere Servicenummer, wo ich meine inkl. Min. einsehen kann?
    Danke..


    Hast Du die Suche benutzt? Bitte! ... ;)


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Marko
    ... Aber man braucht dies sowieso nicht einzusortieren, solange der Irrtum sinngemäß in eine Kategorie paßt. ...


    Doch muß man, spätestens dann, wenn der Anfechtungsgegner die Anfechtung wegen eines nicht näher erläuterten Irrtums nicht anerkennen will.


    Also, da Du Dich hartnäckig weigerst einen konkreten Irrtum zu nennen der durchgehen könnte, gebe ich mal meine Einschätzung der Lage ab:


    Die Schwester von Runsky hat gemeint sie schließe einen Vertrag mit 125 Frei-SMS ab. Sie hat intern kalkuliert, dass sie dadurch monatlich 24 Euro spart. Sie hat diese Kalkulation dem Verkäufer nicht offen gelegt, den sonst (gehen wir mal davon aus) hätte er sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie diese Frei-SMS bei dem in Rede stehenden Vertrag nicht bekommt. Demnach handelt es sich also um einen verdeckten, internen Kalkulationsirrtum (Laurent Lafleur, Die Willensmängel, siehe Ziffer 4, d, aa), der als Motivirrtum unbeachtlich ist.


    Achtung: Keine Gewähr für diese Ausführung, dies ist meine persönliche rechtliche Einschätzung der Ausgangssituation und stellt keine Rechtsberatung dar.


    Gruß


    muli


    P.S.: Gerade wollte ich es noch reinschreiben, die Sache mit dem Schadensersatz, sah dann aber in der Vorschau, dass Henning dies zwischenzeitlich erwähnt hat.